Benutzer jos schrieb:
Das ist nicht richtig.
Meine Ausführungen sind korrekt.
Zum Einen sieht man als Abfragender sehr wohl das Datum einer Eintragung (und das wird natürlich auch im Score berücksichtigt) und zum Anderen werden die Einträge natürlich getilgt, wenn eine Forderung bezahlt ist.
Eine eingetragene Eidesstattliche Versicherung bleibt für 3 Jahre eingetragen, selbst wenn man die zugrunde liegende Forderung komplett bezahlt hat, muss man explizit die Löschung beim Amtsgericht und danach bei der Schufa beantragen, dies dürften viele nicht wissen und daher nicht machen.
Selbiges gilt für einen Haftbefehl zwecks Abgabe der EV.
Auch eine erteilte Restschuldbefreiung bleibt für 3 Jahre in der Schufa, die Frist beginnt zudem erst ab dem 31.12. des Jahres zu laufen, in dem die RSB erteilt wurde, so dass der Eintrag im ungünstigsten Fall für knapp 4 Jahre in der Schufa verzeichnet sein könnte.
Über die Einkommens- und Vermögenssituation sagt die Schufa bekanntlich auch nichts aus. So ist nicht jeder automatisch arm, der einmal einen Vollstreckungsbescheid erhalten hat (welcher in die Schufa eingetragen werden kann). Man kann durchaus auch als Vermögender mal die Zahlung einer Rechnung verschusseln, weil man sich z.B. für längere Zeit im Ausland aufhält, und dann kommt nach ein paar Monaten der VB und ggf. ein Eintrag in der Schufa.
Fazit: Die Schufa liefert nur höchst unzureichende Informationen über die Bonität eines Kunden und ist daher als Entscheidungsinstrument untauglich.
Es bedeutet aber definitiv, dass seine Finanzen nicht in Ordnung sind.
Das ist quatsch, siehe oben.
Ich möchte nicht wissen, wie viele wohlhabende Leute einen Schufa-Eintrag haben/hatten, was aus Unachtsamkeit schnell passieren kann. Desweiteren ist bekannt, dass die Schufa von sich aus viele Fehler bei ihrer Datenpflege macht, auch die kann jederzeit jedermann treffen.