Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:
Sofern diese Vertragsbedingungen wirklich "betrügerisch" sind (und sei es nur in dem Sinn, dass es überraschende Klauseln zu Lasten des Kunden sind), dann sind sie heute schon unwirksam.
Ganz davon abgesehen, dass resignierende Kunden genug Geld in die Kasse spülen, hat der "widerspenstige" Kunde dennoch den Ärger und das wäre nicht nötig wenn....
Was soll der Gesetzgeber noch tun?
Zum Beispiel die gesetzlichen Vorgaben so regeln, dass den Firmen von vornherein die Lust auf Tricksereien vergeht, indem (in Fällen wie ich gleich beispielhaft einen nenne) SIE aktiv werden müssen, um ihre Verträge bzw Änderungen wirksam zu bekommen und nicht der Kunde hinterherrennen muss, um aufgeschwatzte Dinger wieder von der Backe zu bekommen.
Hier bei teltarif wurde mal geschildert, wie sich ein Kündigungsprozess bei 1&1 gestaltet(e). Da fällt einem unwillkürlich Mike Krügers Lied vom Nippel und der Lasche ein.
Ein sich geradezu aufdrängendes Beispiel sind auch immer die telefonisch oder an der Haustür aufgeschwatzten Verträge. Die sollten generell erst nach einer schriftlichen Bestätigung wirksam werden, nachdem der Kunde in Ruhe Zeit hatte, sich alles durchzulesen, was zum Vertrag gehört. Gerade bei telefonischen abgeschlossenen Verträgen sollte man meinen, dass das eine Selbstverständlichkeit wäre, dass er schriftlich nicht die Vertragsbestätigung zum gleichen Zeitpunkt wie die niedergelegten Bedingungen bekommt.
Natürlich hat er ein Widerrufsrecht, dass erst ab dann läuft. Aber wozu der unnötige Ärger? Jede Wette, dass es ein Ende hätte mit der Aufschwatzerei, wenn die gesetzlichen Vorgaben wie genannt geändert werden würden.
Komischerweise scheint so eine Regelung komplizierter zu sein, als ein paar Hundert Milliarden bereitzustellen. Vermutlich liegt es daran, woran die Regierung mehr Interesse hat.