Benutzer Gerhard1011 schrieb:
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Aber denkt mal an den EC Kartenbzw. Kreditkartenbetrug: da zahlen dir die Banken ohne mit der Wimper zu zucken den entsandenen Schaden. Teilweise sogar ohne Großartige Nachprüfung.
Sogar wenn die PIN auf meiner EC Karte mit draufsteht ( ich nenne das mal sogar Vorsatz) bleib ich auf max. 100€ Sitzen, deN Rest zahlt die Bank umgelegt auf alle Kunden :-(
Da liegst du leider völlig falsch.
Freiwillig und "ohne mit der Wimper zu zucken" zahlen Banken so gut wie nie.
Ist auch klar, denn sie sitzen eben in einer viel besseren und bequemeren Position und holen sich das Geld einfach vom Kunden, während jede vergleichbare "normale" Firma umgekehrt den Kunden erst aktiv (auf deren Kosten und Riaiko) verklagen müßte, wenn dieser nicht freiwillig zahlt.
Wenn dem Kunden dies nicht paßt, liegt es an ihm, auf seine Kosten und sein Risiko juristisch gegen die Bank vorzugehen.
Bei Mißbrauch von Zahlungskarten mit richtiger PIN wird dir als Kunde erst einmal immer grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz unterstellt.
Die einzige Ausnahme ist, wenn medienwirksam bereits bekannt geworden ist, daß du nicht der einzige Betroffene bist, sonderen es sich um einen Massenbetrug durch Manipulation eines Geldautomaten bzw. eines Terminals handelt.
Der zweite erfolgversprechende Ansatz ist, wenn du beweisen kannst, daß die mißbräuchliche Nutzung NICHT mit deiner Originalkarte, sondern mit einem Duplikat durchgeführt wurde.
Sonst verlassen sich die Banken weiterhin auf die BGH-Urteile, daß das PIN-System ausreichend sicher wäre und dies wird wohl noch so lange so bleiben, bis die Schäden teurer sind, als die internationale Umrüstung der Geldautomaten und Terminals auf Chip-Technologie kosten würde.
Außerdem wird sich wohl kaum ein einschlägiger Gutachter finden lassen, der nicht in irgendeiner Form im Sold der Banken steht und einer unabhängigen Überprüfung des PIN-Systems stimmen die Banken einfach "aus Sicherheitsgründen" nicht zu.
Da jedoch mittlerweile üblich ist, daß jene Zahlungspartner, welche den EMV-Standard (=Chip-Technologie) nicht unterstützen/nutzen, dafür im Mißbrauchsfall haften, trifft der Schaden somit letztendlich die Partnerbanken bzw. Abrechnungspartner in den südeuropäischen, lateinamerikanischen etc. Ländern.