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Bei allem Mitleid...


08.09.2012 15:52 - Gestartet von myselfme
Zustimm !
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[1] pandoras antwortet auf myselfme
08.09.2012 18:31
Wenn man aber gleich zwei SIM ohne PIN-Sperre in einem Handy-Karton weglegt, der verdient nicht viel Mitleid. Könnte man die PIN bei der EC "abschalten" - sicher würden es einige tun, weil es so bequem ist. Sicher ist, dass dieselben Leute bei Missbrauch aufschreien werden!
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[1.1] Christian_Wien antwortet auf pandoras
09.09.2012 14:15
Benutzer pandoras schrieb:
Wenn man aber gleich zwei SIM ohne PIN-Sperre in einem Handy-Karton weglegt, der verdient nicht viel Mitleid. Könnte man die PIN bei der EC "abschalten" - sicher würden es einige tun, weil es so bequem ist. Sicher ist, dass dieselben Leute bei Missbrauch aufschreien werden!

Das hast du leider wohl falsch verstanden:
Es wurde in dem Artikel nirgends behauptet, daß die PIN-Abfragen abgeschaltet gewesen wären.
Es wurden die SIMs "einfach" mit den kompletten zugehörigen Vertragsunterlagen und somit auch den PIN-Briefen bzw. PIN-Angaben der SIM-Kartenträger weggeworfen und somit hatte der (unehrliche) Finder alles, was er zur Nutzung bzw. zum Mißbrauch haben muß.
Auch bei einer etwaigen geänderten PIN oder einer aktivierten Anrufsperre hätte der Finder mittels PUK den Schutz umgehen und sich beim Netzbetreiber als (vermeintlich) berechtigter Nutzer ausgeben und die Sperren aufheben lassen können.
Daß jemand einfach eine Schachtel ohne Prüfung des Inhalts wegschmeißt, ist wirklich der Super-DAU.
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[] ronfein antwortet auf
08.09.2012 18:25
Dem könnte man nur zustimmen, wenn Mobilfunkunternehmen von vornherein eine Begrenzung anbieten würden...
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[1] 7VAMPIR antwortet auf ronfein
09.09.2012 18:21
Benutzer ronfein schrieb:
Dem könnte man nur zustimmen, wenn Mobilfunkunternehmen von vornherein eine Begrenzung anbieten würden...

Gibts. Heisst PrePaid.

7VAMPIR
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[] elpasa antwortet auf
08.09.2012 18:41
nach gängiger Rechtsprechung scheinen (zumindest was unübliche Internetnutzung anbelangt) die Mobilfunkprovider in der Verantwortung zu stehen den Kunden auf unübliche Nutzung aufmerksam zu machen. darüber wurde auf dieser Seite schon mehrfach berichtet, das Gerichte auf Seiten der Kunden und bzw für die Kunden urteilen. mich würde interessieren ob so ein oder ein ähnlicher Fall schon mal vor Gericht verhandelt wurde. wenn allerdings in dem Karton Pin und Puk waren müsste der Kunde mE.alle Kosten tragen. ich finde eplus hat sogar sehr kulant reagiert und aufdie Hälfte der Rechnung verzichtet und die Kundin außerordentlich aus den Verträgen rausgelassen.
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[1] Gerhard1011 antwortet auf elpasa
08.09.2012 20:15
Benutzer elpasa schrieb:
nach gängiger Rechtsprechung scheinen (zumindest was unübliche Internetnutzung anbelangt) die Mobilfunkprovider in der Verantwortung zu stehen den Kunden auf unübliche Nutzung aufmerksam zu machen. darüber wurde auf dieser Seite schon mehrfach berichtet, das Gerichte auf Seiten der Kunden und bzw für die Kunden urteilen. mich würde interessieren ob so ein oder ein ähnlicher Fall schon mal vor Gericht verhandelt wurde. wenn allerdings in dem Karton Pin und Puk waren müsste der Kunde mE.alle Kosten tragen. ich finde eplus hat sogar sehr kulant reagiert und aufdie Hälfte der Rechnung verzichtet und dieKundin außerordentlich aus den Verträgen rausgelassen.
Weil e-Plus eh am Hund ist !

Aber denkt mal an den EC Kartenbzw. Kreditkartenbetrug: da zahlen dir die Banken ohne mit der Wimper zu zucken den entsandenen Schaden. Teilweise sogar ohne Großartige Nachprüfung.
Sogar wenn die PIN auf meiner EC Karte mit draufsteht ( ich nenne das mal sogar Vorsatz) bleib ich auf max. 100€ Sitzen, deN Rest zahlt die Bank umgelegt auf alle Kunden :-(

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[1.1] uwm antwortet auf Gerhard1011
09.09.2012 00:57
Wobei das Thema Haftung der Bank bei EC Kartenbetrug aber noch einen anderen Hintergrund hat : Keine Bank legt hier im Zweifelsfall Wert drauf, das es zu einer Gerichstverhandlung kommt, da seit längerem Zweifel an der Sicherheit des Pin-Systems gibt. Die Banken erklären seit Jahren, das System sei sicher und legen eben kinen Wert drauf, das diesevAussage ernsthaft geprüft wird.



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[1.2] peanutsger antwortet auf Gerhard1011
09.09.2012 12:25
Benutzer Gerhard1011 schrieb:
Sogar wenn die PIN auf meiner EC Karte mit draufsteht ( ich nenne das mal sogar Vorsatz) bleib ich auf max. 100€ Sitzen, deN Rest zahlt die Bank ...

Sind Sie sich da sicher?

M.W. wird gerade in DEN Fällen von der Bank der gesamte Betrag gefordert:
"Wenn ein Dieb einem Bankkunden die EC-Karte stiehlt und unter Verwendung der PIN damit Geld abhebt, bleibt der Bankkunde auf dem Schaden sitzen. Die Bank muss den Schaden nicht ersetzen, hat das Oberlandesgericht Frankfurt jüngst entschieden (30.01.2008, Az.: 23 U 38/05)."

Allerdings könnte sich daran zukünftig was ändern, wenn man den Ausführungen eines Anwaltsbüros folgt:
http://www.kanzlei-holik.de/fachartikel/85-die-haftung-beim-ec-karten-missbrauch--chancen-der-bankkunden-auf-regress-steigen.html
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[1.3] Christian_Wien antwortet auf Gerhard1011
09.09.2012 14:02

2x geändert, zuletzt am 09.09.2012 14:27
Benutzer Gerhard1011 schrieb:
>

Aber denkt mal an den EC Kartenbzw. Kreditkartenbetrug: da zahlen dir die Banken ohne mit der Wimper zu zucken den entsandenen Schaden. Teilweise sogar ohne Großartige Nachprüfung.
Sogar wenn die PIN auf meiner EC Karte mit draufsteht ( ich nenne das mal sogar Vorsatz) bleib ich auf max. 100€ Sitzen, deN Rest zahlt die Bank umgelegt auf alle Kunden :-(



Da liegst du leider völlig falsch.
Freiwillig und "ohne mit der Wimper zu zucken" zahlen Banken so gut wie nie.
Ist auch klar, denn sie sitzen eben in einer viel besseren und bequemeren Position und holen sich das Geld einfach vom Kunden, während jede vergleichbare "normale" Firma umgekehrt den Kunden erst aktiv (auf deren Kosten und Riaiko) verklagen müßte, wenn dieser nicht freiwillig zahlt.
Wenn dem Kunden dies nicht paßt, liegt es an ihm, auf seine Kosten und sein Risiko juristisch gegen die Bank vorzugehen.

Bei Mißbrauch von Zahlungskarten mit richtiger PIN wird dir als Kunde erst einmal immer grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz unterstellt.
Die einzige Ausnahme ist, wenn medienwirksam bereits bekannt geworden ist, daß du nicht der einzige Betroffene bist, sonderen es sich um einen Massenbetrug durch Manipulation eines Geldautomaten bzw. eines Terminals handelt.
Der zweite erfolgversprechende Ansatz ist, wenn du beweisen kannst, daß die mißbräuchliche Nutzung NICHT mit deiner Originalkarte, sondern mit einem Duplikat durchgeführt wurde.

Sonst verlassen sich die Banken weiterhin auf die BGH-Urteile, daß das PIN-System ausreichend sicher wäre und dies wird wohl noch so lange so bleiben, bis die Schäden teurer sind, als die internationale Umrüstung der Geldautomaten und Terminals auf Chip-Technologie kosten würde.
Außerdem wird sich wohl kaum ein einschlägiger Gutachter finden lassen, der nicht in irgendeiner Form im Sold der Banken steht und einer unabhängigen Überprüfung des PIN-Systems stimmen die Banken einfach "aus Sicherheitsgründen" nicht zu.
Da jedoch mittlerweile üblich ist, daß jene Zahlungspartner, welche den EMV-Standard (=Chip-Technologie) nicht unterstützen/nutzen, dafür im Mißbrauchsfall haften, trifft der Schaden somit letztendlich die Partnerbanken bzw. Abrechnungspartner in den südeuropäischen, lateinamerikanischen etc. Ländern.