Da kennt aber jemand die Gebührenordnung nicht. Ob man sich im Scheidungsverfahren streitet oder nicht, ist egal. Es entsteht die Verfahrens- und Terminsgebühr. Einigt man sich, gibt es noch eine Vergleichsgebühr, die aber auch ohne Einschaltung des GErichts entstehen kann. Die Gebührenordnung belohnt auch die außergerichtliche Streitbeilegung durch eine Extragebühr. Diese ist die Einigungsgebühr, die entweder im Gerichtstermin oder auch außerhalb entstehen kann. Entsteht sie im Verfahren, ist sie geringer als außergerichtlich.
Benutzer myselfme schrieb:
STOP ! So hatte ich es nicht gemeint. Ich habe überhaupt nichts gegen beruflichen Erfolg und anständige Einkommen. Auch nicht gegen RA die viel Geld verdienen !
Aber ich habe etwas gegen Gebührenordnungen die zwangsläufig zu der Tendenz führen rechtliche Auseinandersetzungen ein wenig zu eskalieren.
Eine Scheidung, ein Nachbarschaftskonflikt oder Ähnliches könnte man vielleicht mit vorgeschalteten Schiedsleuten, Mediatoren oder Pauschalen vorabwickeln ? So, dass die Anwälte vor Gericht hauptsächlich die juristische Gültigkeit zu prüfen hätten.
Nein, ich habe lediglich das Gefühl, dass einige Juristen vergessen haben, dass Justitia keine Bankkauffrau ist. Und vielleicht ihren seinerzeitigen Antrieb für das Jura-Studium aus den Augen verloren haben. Siehe auch Abmahnanwälte, Inkassobüros mit RA und Politiker, die glücklicherweise nicht
mehr vor Gericht hantieren.