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Anwälte


24.09.2012 10:15 - Gestartet von myselfme
Meine Erfahrungen mit stationären Anwälten belegen exakt die Aussage der im Bericht genannten RA´in.
Ja, so ein Anwalt informiert gerne über weitere rechtliche Aspekte einer Scheidung. Da es hier im Allgemeinen sogar zwei Juristen gibt, machen beide ihre Arbeit gründlich.
Folge bei mir: Eine eigentliche friedliche Scheidung wurde zu einem langen Streit um Geld, Kinder und Karriere.
Nach über 10 Jahren bleibt für meine ExFrau und mich nur eine Quintessenz:
Ohne Anwalt wären wir glücklich geschieden, hätten zufriedenere Kinder und weit mehr Geld. Denn positives hat die Rechtsklauberei der Damen und Herren RA und NICHTS. Für die Anwälte aber mehr Briefe, höhere Streitwerte und mehr Beschäftigung. Und vielleicht eine Ferienwohnung im Tessin.
Schade um die Nerven wars auch...
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[1] ger1294 antwortet auf myselfme
24.09.2012 10:27
In anderen Ländern wird das Thema Scheidung durchaus auch unbürokratischer gehandhabt, gerade auch dann, wenn z.B. keine Familie o.ä. vorhanden ist, wo unterhaltsfragen zu klären sind. Nur bei uns in Deutschland muss man ja die Masse arbeitsloser Rechtsanwälte beschäftigen, zu überteuerten Gebühren.

Wenn sich beide Parteien einig sind, sollte es auch ein schnelles Verfahren auf einer Behörde, ohne Anwaltszwang geben.
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[1.1] Daz antwortet auf ger1294
24.09.2012 16:01
Benutzer ger1294 schrieb:
Wenn sich beide Parteien einig sind, sollte es auch ein schnelles Verfahren auf einer Behörde, ohne Anwaltszwang geben.

Ich stimme Dir da ja so dermaßen zu aber solange Ehe und Familie den besonderen Schutz des Grundgesetzes genießen, wird es dazu nicht kommen (können). Ich wäre aber für eine Verfassungsänderung bei diesem Punkt, bzw. sogar für die komplette Streichung des Artikels aus dem GG.
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[1.1.1] myselfme antwortet auf Daz
24.09.2012 16:10
Ich denke nicht, dass es das Gesetz im Allgemeinen ist. Für mich war es damals eher die Gebührenordnung für RA.
Diese trägt mE in keinster Form zu vernünftiger Rechtspflege bei, da der RA an jeder Eskalation Freude hat. Und keine Schuldscheidung mehr gibt (glücklicherweise), wäscht man die schmutzige Wäsche heute eben gern mal über die Kinder.
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[1.1.1.1] schnorfel antwortet auf myselfme
24.09.2012 16:56
mich stört die gebührenordnung für rechtsanwälte auch. man sollte die gebühren bis zu einem streitwert von 4.000 € vervierfachen, damit ein anwalt endlich das verdient, was jeder in der autowerkstatt völlig freiwillig bezahlt.

wird ein anwalt eingeschaltet für einen streit über die telefonrechnung, bei der sich die beteiligten über 250 € streiten und zieht sich das ganze über wochen hin, kann er eine Rechnung von 32,50 € plus umsatzsteuer stellen. da hat er aber noch keine kanzlei gemietet und eine sektretärin hat er auch nicht bezahlt.
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[1.1.1.1.1] myselfme antwortet auf schnorfel
24.09.2012 17:51
STOP ! So hatte ich es nicht gemeint. Ich habe überhaupt nichts gegen beruflichen Erfolg und anständige Einkommen. Auch nicht gegen RA die viel Geld verdienen !
Aber ich habe etwas gegen Gebührenordnungen die zwangsläufig zu der Tendenz führen rechtliche Auseinandersetzungen ein wenig zu eskalieren.
Eine Scheidung, ein Nachbarschaftskonflikt oder Ähnliches könnte man vielleicht mit vorgeschalteten Schiedsleuten, Mediatoren oder Pauschalen vorabwickeln ? So, dass die Anwälte vor Gericht hauptsächlich die juristische Gültigkeit zu prüfen hätten.
Nein, ich habe lediglich das Gefühl, dass einige Juristen vergessen haben, dass Justitia keine Bankkauffrau ist. Und vielleicht ihren seinerzeitigen Antrieb für das Jura-Studium aus den Augen verloren haben. Siehe auch Abmahnanwälte, Inkassobüros mit RA und Politiker, die glücklicherweise nicht mehr vor Gericht hantieren.
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[1.1.1.1.1.1] schnorfel antwortet auf myselfme
25.09.2012 11:25
Da kennt aber jemand die Gebührenordnung nicht. Ob man sich im Scheidungsverfahren streitet oder nicht, ist egal. Es entsteht die Verfahrens- und Terminsgebühr. Einigt man sich, gibt es noch eine Vergleichsgebühr, die aber auch ohne Einschaltung des GErichts entstehen kann. Die Gebührenordnung belohnt auch die außergerichtliche Streitbeilegung durch eine Extragebühr. Diese ist die Einigungsgebühr, die entweder im Gerichtstermin oder auch außerhalb entstehen kann. Entsteht sie im Verfahren, ist sie geringer als außergerichtlich.


Benutzer myselfme schrieb:
STOP ! So hatte ich es nicht gemeint. Ich habe überhaupt nichts gegen beruflichen Erfolg und anständige Einkommen. Auch nicht gegen RA die viel Geld verdienen !
Aber ich habe etwas gegen Gebührenordnungen die zwangsläufig zu der Tendenz führen rechtliche Auseinandersetzungen ein wenig zu eskalieren.
Eine Scheidung, ein Nachbarschaftskonflikt oder Ähnliches könnte man vielleicht mit vorgeschalteten Schiedsleuten, Mediatoren oder Pauschalen vorabwickeln ? So, dass die Anwälte vor Gericht hauptsächlich die juristische Gültigkeit zu prüfen hätten.
Nein, ich habe lediglich das Gefühl, dass einige Juristen vergessen haben, dass Justitia keine Bankkauffrau ist. Und vielleicht ihren seinerzeitigen Antrieb für das Jura-Studium aus den Augen verloren haben. Siehe auch Abmahnanwälte, Inkassobüros mit RA und Politiker, die glücklicherweise nicht
mehr vor Gericht hantieren.