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Telekom


29.11.2012 18:23 - Gestartet von peso
Das Urteil kann man nur begrüßen. Wie soll der Kunde seine Karte sperren, wenn er keine Unterlagen hat. Aber ein Ausweichen auf alternative Möglichkeiten wird ja bei der Telekom ausgeschlossen. Hier will man einfach nicht helfen.

Auch scheint bei der Telekom noch nicht durchgedrungen zu sein, dass das BGB bei Dauerschuldverhältnisssen bestimmte Regeln aufstellt. Aber diese Mobilfunkanbieter scheren sich eh nicht um die Gesetze. Diese gelten nur für den Kunden.

Mir ist ein Fall bekannt, bei dem ein Kunde tausende von Euros von der Telekom heute noch nicht bekommen hat und es aufrechnen wollte. Da hat man ihm einfach alle Anschlüsse gekappt. Alles kein Wunder, dass die Kunden alle abhauen.

peso
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[1] ippel antwortet auf peso
01.12.2012 09:10
Benutzer peso schrieb:
Das Urteil kann man nur begrüßen. Wie soll der Kunde seine Karte sperren, wenn er keine Unterlagen hat. Aber ein Ausweichen auf alternative Möglichkeiten wird ja bei der Telekom ausgeschlossen. Hier will man einfach nicht helfen.

Ich bin auch der Ansicht, daß der Vertrag relativ einfach durch die Angabe von Namen, Geburtsdatum und Anschrift im System auffindbar gewesen sein müßte. Wer aber weiß, was WITA ist und welche programmiertechnische Unfähigkeitsbescheinigung die Telekom sich damit ausstellt, hat wohl keinerlei Zweifel mehr daran, daß die Telekom tatsächlich nicht in der Lage war, irgend etwas für die Kundin in diesem Fall zu tun.

Alles kein Wunder, dass die Kunden alle abhauen.

Jetzt mal vollkommen wertfrei: Gerade im Mobilfunkbereich ist das Gegenteil der Fall. Die aktuellen Zahlen belegen es.