Benutzer peso schrieb:
Das Urteil kann man nur begrüßen. Wie soll der Kunde seine Karte sperren, wenn er keine Unterlagen hat. Aber ein Ausweichen auf alternative Möglichkeiten wird ja bei der Telekom ausgeschlossen. Hier will man einfach nicht helfen.
Ich bin auch der Ansicht, daß der Vertrag relativ einfach durch die Angabe von Namen, Geburtsdatum und Anschrift im System auffindbar gewesen sein müßte. Wer aber weiß, was WITA ist und welche programmiertechnische Unfähigkeitsbescheinigung die Telekom sich damit ausstellt, hat wohl keinerlei Zweifel mehr daran, daß die Telekom tatsächlich nicht in der Lage war, irgend etwas für die Kundin in diesem Fall zu tun.
Alles kein Wunder, dass die Kunden alle abhauen.
Jetzt mal vollkommen wertfrei: Gerade im Mobilfunkbereich ist das Gegenteil der Fall. Die aktuellen Zahlen belegen es.