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Stimmt so nicht


15.12.2012 00:02 - Gestartet von ippel
"Dabei ist es egal, ob es sich um aufwendig gedruckte, gebundene und im Handel verkaufte Bücher oder elektronisch angebotene E-Books handelt."

Gerade das stimmt zumindest meines Wissens nach eben nicht. Soviel ich weiß gilt die Buchpreisbindung nicht für E-Books.

Und noch etwas: Nicht die Verlage diktieren die Preise. Die Politiker sind es. Nur sie zwingen alle Händler in Deutschland Bücher zu einem vorgegeben Preis zu verkaufen. Ohne ein solches Gesetz könnte kein Verlag einem Händler den preis diktieren.
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[1] peanutsger antwortet auf ippel
15.12.2012 12:07
Benutzer ippel schrieb:
"Dabei ist es egal, ob es sich um aufwendig gedruckte, gebundene und im Handel verkaufte Bücher oder elektronisch angebotene E-Books handelt."

Gerade das stimmt zumindest meines Wissens nach eben nicht. Soviel ich weiß gilt die Buchpreisbindung nicht für E-Books.

Tja, Wissen ist Macht und nichts wissen macht nichts...
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung... und ein bißchen Google zum Thema bemühen:

§2 BuchPrG:
1) Bücher im Sinne dieses Gesetzes sind auch...

3. Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische
Produkte reproduzieren oder substituieren und bei
Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags-
oder buchhandelstypisch anzusehen sind
sowie

4. ...

Dass eBooks Bücher reproduzieren sollte nachvollziehbar sein!?

Mehr dazu:
http://de.wikipedia.org/wiki/Buchpreisbindung#E-Books

und dazu Fussnote 9:
http://www.boersenblatt.net/260493/

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[1.1] ippel antwortet auf peanutsger
15.12.2012 15:00
Moment!

Der Börsenverein ist der Ansicht....

Ich habe auch viele Ansichten. Letztlich entscheidet ein Gericht über die Auslegung eines Gesetzes. Und mir ist bisher kein diesbezügliches Urteil bekannt. Dir?

Ich habe schon sieht Ewigkeiten kein Papierbuch mehr zum gebundenen Preis gekauft. Deutsche Gesetze gelten weder im Ausland noch gibt es für "Mängelexemplare" eine Buchpreisbindung. Bei Ebooks wird das noch leichter.

Aber freuen wir uns, daß es keinen Börsenverein deutscher Bäcker gibt, sonst ständen die wohl eines Morgens mit Polizisten und Waffen im Anschlag vor unserer Tür, weil wir das Brötchen beim Discounter gekauft haben.
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[1.1.1] peanutsger antwortet auf ippel
15.12.2012 15:23
Benutzer ippel schrieb:
Moment!

Der Börsenverein ist der Ansicht....

Ich habe auch viele Ansichten. Letztlich entscheidet ein Gericht über die Auslegung eines Gesetzes. Und mir ist bisher kein diesbezügliches Urteil bekannt. Dir?

Nein, mir ist aber auch kein Urteil bekannt, welches ein eBook NICHT als Reproduktion eines Buches ansieht! Das fragt man sich doch: Warum bloß ;-)

So lange überzeugt mich der Gesetzestext mehr als die unbelegte "Ansicht, dass es keine Preisbindung für eBooks gibt".


Ich habe schon sieht Ewigkeiten kein Papierbuch mehr zum gebundenen Preis gekauft. Deutsche Gesetze gelten weder im Ausland noch gibt es für "Mängelexemplare" eine Buchpreisbindung. Bei Ebooks wird das noch leichter.

Das inländische Gesetze grundsätzlich nur im Inland gelten, ist ne Binsenweisheit. Und wir reden jetzt nicht von Verkäufen im Ausland, oder?

Deutsche Gesetze gelten auch für mangelhafte Ware. Ggf in dem sie in den Ausnahmen geregelt sind: Vgl. z.B. § 2 zweiter Satz.

Ist aber eigentlich auch logisch, dass selbst das Preisbindungsgesetz bei Mängeln nicht auf den Festpreis "bestehen" wird. Anderenfalls wäre die Ware zu vernichten. Dann gäbe es auch keinen Festpreis ;-)

Kann aber nicht nachvollziehen, wieso das die Argumentation bei eBooks erleichtern soll.

Übrigens §5 Abs.3 BuchPrG regelt sogar den Fall, dass jemand im Ausland die Bücher zu einem günstigeren Einkaufspreis bekommt. Dann kann er (sinngemäß) auch günstiger verkaufen.
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[1.1.1.1] ippel antwortet auf peanutsger
15.12.2012 15:30
Benutzer peanutsger schrieb:
So lange überzeugt mich der Gesetzestext mehr als die unbelegte "Ansicht, dass es keine Preisbindung für eBooks gibt".

In Deutschland gilt die Unschuldsvermutung. Im Zweifel muß vor Gericht nachgewiesen werden, daß jemand gegen ein Strafgesetz verstoßen hat. Bei Zivilgesetzen muß der, der etwas haben will, seinen Anspruch nachweisen.

Kann aber nicht nachvollziehen, wieso das die Argumentation bei eBooks erleichtern soll.

Weil Ebooks leicht von einem Verkäufer im Ausland angeboten werden können. Dort gelten deutsche Gesetze nicht.

Ich weiß, daß das der deutsche Gesetzgeber nicht weiß. Ist ja auch ein äußerst schwierig zu verstehendes Konzept. So verlangt der deutsche Gesetzgeber beispielsweise von einem amerikanischen Händler, deutsche Umsatzsteuer nach Deutschland abzuführen und hier zu erklären, wenn er an einen Deutschen über das Internet eine Softwarelizenz verkauft. Mal schauen, wann deutsche Truppen in den USA einfallen, um Steuern einzutreiben. Aber Logik und Politik schließen sich nun mal aus.

Übrigens §5 Abs.3 BuchPrG regelt sogar den Fall, dass jemand im Ausland die Bücher zu einem günstigeren Einkaufspreis bekommt. Dann kann er (sinngemäß) auch günstiger verkaufen.

Aber das gilt wiederum nur, wenn er die erworbenen Bücher in Deutschland verkauft, er also seinen Sitz hier hat.
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[1.1.1.1.1] peanutsger antwortet auf ippel
15.12.2012 15:39
Benutzer ippel schrieb:
Benutzer peanutsger schrieb:
So lange überzeugt mich der Gesetzestext mehr als die unbelegte "Ansicht, dass es keine Preisbindung für eBooks gibt".

In Deutschland gilt die Unschuldsvermutung. Im Zweifel muß vor Gericht nachgewiesen werden, daß jemand gegen ein Strafgesetz verstoßen hat. Bei Zivilgesetzen muß der, der etwas haben will, seinen Anspruch nachweisen.

Sorry, jetzt wird's mir zu xxxx. Das sind Phrasen, die hier nicht zielführend sind. Oder gibt's Honorar pro Wort? Was interessieren Grundsätz im STRAFRECHT im Zusammenhang mit dem BuchPrG??



Kann aber nicht nachvollziehen, wieso das die Argumentation bei eBooks erleichtern soll.

Weil Ebooks leicht von einem Verkäufer im Ausland angeboten werden können. Dort gelten deutsche Gesetze nicht.

Wenn Sie nicht auszugsweise zitieren würde, dann hätten wir DAS jetzt nicht.
Ich sprach bereits davon, dass wir nicht von Verkäufen im Ausland reden. Ein inländischer Verkäufer muss sich an inländische Gesetze halten.

So verlangt der deutsche Gesetzgeber beispielsweise von einem amerikanischen Händler, deutsche Umsatzsteuer nach Deutschland abzuführen und hier zu erklären, wenn er an einen Deutschen über das Internet eine Softwarelizenz verkauft. Mal schauen, wann deutsche Truppen in den USA einfallen, um Steuern einzutreiben. Aber Logik und Politik schließen sich nun mal aus.

Fundstelle?


Übrigens §5 Abs.3 BuchPrG regelt sogar den Fall, dass jemand im Ausland die Bücher zu einem günstigeren Einkaufspreis bekommt.


Aber das gilt wiederum nur, wenn er die erworbenen Bücher in Deutschland verkauft, er also seinen Sitz hier hat.

Nochmal: Wir reden doch sowieso nur von Verkäufen im Inland!
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[1.1.1.1.1.1] ippel antwortet auf peanutsger
15.12.2012 15:49
Benutzer peanutsger schrieb:
Fundstelle?

§3a V UStG i. V. m. §3a IV Satz 2 Nr. 13 UStG
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[2] trzuno antwortet auf ippel
17.12.2012 14:25
Benutzer ippel schrieb:
Gerade das stimmt zumindest meines Wissens nach eben nicht. Soviel ich weiß gilt die Buchpreisbindung nicht für E-Books.

Ich hatte mal gelesen, dass es die Buchpreisbindung zwar nicht offiziell als Vorschrift gibt (bzw. nur mehrdeutig formuliert), dass sich die deutschen Verlage und Buchhandel aber darauf geeinigt haben sie dennoch auch bei eBooks weiterhin zu verwenden.

Und noch etwas: Nicht die Verlage diktieren die Preise. Die Politiker sind es. Nur sie zwingen alle Händler in Deutschland Bücher zu einem vorgegeben Preis zu verkaufen. Ohne ein solches Gesetz könnte kein Verlag einem Händler den preis diktieren.

Merkwürdigerweise sehe ich keinerlei Klagen der deutschen Verlage gegen die "aufgezwungene" Buchpreisbindung.

Für die Verlage ist es wahrscheinlich sogar von Vorteil, wenn nicht nur ein paar Branchenriesen nach höheren Großhandelsrabatten schreien und dann den Markt erst richtig an sich reissen, sondern auch ein nicht unerheblicher Anteil am Umsatz durch kleinere Händler entsteht.

Die Preishöhe bei gedruckten Werken wie auch bei eBooks wird ausserdem eindeutig über die Verlage vorgegeben. Dazu gibt es keinerlei gesetzliche Vorgaben.

Auch die Vermarktung von nicht übertragbaren "Leselizenzen" statt einem "Kauf" mit Eigentumsübertrag ist alleine auf dem Mist der Verlage entstanden.

Somit sind zwar die in allen Läden einheitlichen Preise mehr oder weniger dem Gesetzgeber zu verdanken, aber die Nutzungseinschränkungen und die Preishöhe verdanken wir nur den Verlagen.
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[2.1] ippel antwortet auf trzuno
17.12.2012 14:29
Benutzer trzuno schrieb:
Merkwürdigerweise sehe ich keinerlei Klagen der deutschen Verlage gegen die "aufgezwungene" Buchpreisbindung.

Die Verlage werden bestimmt nicht klagen. Die profitieren ja davon.

Die Preishöhe bei gedruckten Werken wie auch bei eBooks wird ausserdem eindeutig über die Verlage vorgegeben. Dazu gibt es keinerlei gesetzliche Vorgaben.

Das ist auch ohne Buchpreisbindung natürlich richtig. Das gilt bei einem jeden Produkt. Dennoch haben Händler ohne Preisbindung den Spielraum, ihre Margen selbst festzulegen. Die große Preisspanne bei Büchern im Ausland zeigt ja, daß auch auf dem Buchmarkt die Gesetze der Marktwirtschaft gelten.