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Vertriebspartner dürfen alles


18.04.2001 12:17 - Gestartet von Karsten72
Hier einmal eine Aufklärung von einem Vertriebsmann. Man meldet ein Gewerbe an. Dann schickt man seine Gewerbeanmeldung an einen Anbieter mit Anfrage nach einer Vertriebspartnerschaft oder klinkt sich in einen Strukturvertrieb ein (zu 20% bis 80% der Originalprovision....). Danach darf man soviele Preselection-Anträge bei Privat- und Firmenkunden abschliessen wie man möchte. Man agiert als freier Handelsvertreter. Bringst Du viel, verdienst Du viel, bringst Du nix, verdienst Du nix. Ob man sich einen Bus voll Junger Leute nimmt und mit denen die Wohngebiete abklappert, einen Shop aufmacht oder die Verträge per Postwurf verteilt ist Othello und Co. ziemlich egal. Was gilt ist der unterschriebene Vertrag. Wie und wo die Unterschrift auf den Vertrag gekommen zählt auch nicht. Hauptsache Provision für den Vertreter. Daß die "Drücker" (übrigens haben auch die meist eine Wohnung, Familie und andere menschliche Bedürfnisse, die sie IRGENDWIE finanzieren müssen...mal drüber nachgedacht?) dabei auch für den Anbieter unlukrative Kunden (Oma mit 40 Mark Analog-Rechnung, 10% Ferngespräche) abschliessen ist das andere Problem.
Abschliessend möchte ich sagen, man sollte wirklich mal hinterfragen, wer da "drückt" - Angestellte des Anbieters oder freie Handelsvertreter, die leider kein Festgehalt bekommen. In den Laden kommt einem wegen einer Preselection jedenfalls keiner... Also bleibt einem nur übrig, den Kunden selber aufzusuchen oder finanziell einzugehen.