Benutzer orlando schrieb:
.... Selbst wenn die Firma (wie z.B. Teldafax) in einigen Tagen wieder da sein sollte, muß man wohl nach 'Treu und Glauben' davon ausgehen, daß das Vertragsverhältnis schon allein dadurch erloschen ist, daß das Angebot über eine längere Zeit nicht zu erreichen war.
Orlando
Mahlzeit!
Da scheint mir etwas Vorsicht empfehlenswert. Sollte sich aus einer Gerichtsentscheidung ergeben, daß die Nichterreichbarkeit durch höhere Gewalt (eines Quasi-Monopolisten oder - wie es manche betrachten mögen - die nicht erlaubte und deshalb rückgängig zu machende Handlung eines Wettbewerbers) verursacht war, könnte es mit der Automatik beim Erlöschen schwierig werden. Ein Zeitungsabo endet auch nicht durch Nichtbelieferung wegen eines Streiks.
Gruß
R.