Benutzer SoloSeven schrieb:
Benutzer für_Dagegen schrieb:
nö! privat bezieht sich nicht auf wo sonder auf wenn! Ergo: Personen des öffentlichen Lebens können mit "illegal agieren extremisten"* vergleichen werden bzw der Verhalten/Hdlgs (gib aber meisten den Godwin), deinen Nachtbarn mit solchen zuvergleichen/als solchen zutitulieren/ des Hdlg in der nähe zustellen, ist sehr schnelle eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts: zivil-/ strafrechtliche Konzequenzen
*) da hat der filter zuigeschlagen
Vielleicht muss ich den selbstgemachten Apfelwein noch ein wenig stehen lassen, um mich hier voll ins Bild zu bringen.
;-)
Also: Wenn ich in einem Forum meinen Nachbarn beschimpfe und der rausbekommen will, wer ich bin, geht das nicht, aber die ganze Welt weiss es.
Wenn dein Nachbar nicht gerade Politiker oder eine andere Person des Zeitgeschehens ist und du den Nachbarn auch noch namentlich nennst, dann kann das durchaus Ärger geben. Und zwar auch für das entsprechende Forum, wenn sie den Beitrag nicht umgehend entfernen oder zumindest den Namen des Betroffenen (Datenschutz).
Sollte ich es aber auf der Strasse direkt so handhaben und nur ein paar eventuell daherlaufende Zuhörer dies mitbekommen, werde ich dafür bestraft.
Da gilt eigentlich das gleiche. Wenn es sich allerdings um ein Privatgespräch handelt und irgendwer hat nur zufällig mitgehört und geht anschließend petzen, dann wird wahrscheinlich nicht viel passieren. Stellst du dich aber mit einem Plakat oder Megaphon auf die Straße, dann siehts wieder ganz anders aus.