Thread
Menü

Durchsuchung


29.01.2013 23:53 - Gestartet von hotte70
Tja, wenn so ein wichtiger Mensch wie dieser CSU Typ sich verunglimpft fühlt, dann wird sogar eine Redaktion per Durchsuchungbsbefehl auf den Kopf gestellt. Würde mal gerne wissen, ob man soetwas auch als Otto Normalmensch veranlassen kann, wenn man sich im Netzt beleidigt fühlt. Ich glaube, dann wandert so eine Strafanzeige irgendwann in die Ablage P des ermittelenden Staatswanwalts......
Menü
[1] mikiscom antwortet auf hotte70
30.01.2013 07:30
Benutzer hotte70 schrieb:
Würde mal gerne wissen, ob man soetwas auch als Otto Normalmensch veranlassen kann, wenn man sich im Netzt beleidigt fühlt. Ich glaube, dann wandert so eine Strafanzeige irgendwann in die Ablage P des ermittelenden Staatswanwalts......

Glaub auch.
Der ärgert sich der Rechtsbeugung beschuldigt zu werden, aber dann so eine Aktion. Da mag jeder denken was er will.
Menü
[2] ippel antwortet auf hotte70
30.01.2013 09:55
Benutzer hotte70 schrieb:
Ich glaube, dann wandert so eine Strafanzeige irgendwann in die Ablage P des ermittelenden Staatswanwalts......

Schuld ist hier aber wie immer der Gesetzgeber. Er ermöglicht die Einschränkung der Meinungsfreiheit. Da Gerichte - wie auch in diesem Fall - nach Gesetz entscheiden, hat das Gericht eben einen Durchsuchungsbeschluß erlassen.

Solange wir nicht Abgeordnete wählen (und zumindest die Hälfte der Bundestagsabgeordneten dürfen wir ja wählen), die an der Gesetzeslage etwas ändern, bleibt nur nur die Möglichkeit, sich durch Verwendung von ausländischen VPNs und/oder TOR wirksam vor solchen Übergriffen zu schützen.

Übrigens: Hätte die Zeitung nicht die Nutzerdaten solange gespeichert, wäre die Durchsuchung vollkommen ins Leere gelaufen.
Menü
[2.1] eplusopfer antwortet auf ippel
30.01.2013 12:40
auf welcher rechtsgrundlage hat ullrich den verkauf von alkohol an tankstellen ab 20.00 uhr an fußgänger verboten? falls diese fehlt, ist es tatsächlich rechtsbeugung und amtsmißbrauch, die csu-braunhemden hatten aber noch nie viel für das grundgesetz übrig, die haben das schon 1949 bei einführung abgelehnt, und der BMI friedrich bekämft das grundgesetz auch heute. also fordere ich ein verbot der csu-braunhemdem
Menü
[2.1.1] SoloSeven antwortet auf eplusopfer
20.03.2013 19:17

einmal geändert am 20.03.2013 19:21
Benutzer eplusopfer schrieb:
auf welcher rechtsgrundlage hat ullrich den verkauf von alkohol an tankstellen ab 20.00 uhr an fußgänger verboten? falls diese fehlt, ist es tatsächlich rechtsbeugung und amtsmißbrauch, die csu-braunhemden hatten aber noch nie viel für das grundgesetz übrig, die haben das schon 1949 bei einführung abgelehnt, und der BMI friedrich bekämft das grundgesetz auch heute. also fordere ich ein verbot der csu-braunhemdem

"Das Landgericht erklärte zu seiner Entscheidung: Auch wenn die Bewertung des Users in "herabwürdigender Form" erfolgt sei, so sei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei Äußerungen zu politischen Themen in der öffentlichen Diskussion der straffreie Bereich im Hinblick auf die Meinungsfreiheit weiter zu fassen als bei Äußerungen in der Privatsphäre. Gegen die Entscheidung des Landgerichts sind nach Angaben eines Sprechers keine weiteren Rechtsmittel möglich."

Ich verstehe nur nicht den Sinn dieser Entscheidung.
An Deinem Beispiel hiesse das: Du titulierst die CSU hier in diesem Forum öffentlich als quasi "Angehörige" der Brandschatzer-und Mörderbande SA. Dies wäre also straffrei.
Machst Du das selbe privat, z.b. am Stammtisch, ist es eine Straftat.
Komisch.
Menü
[2.1.1.1] für_Dagegen antwortet auf SoloSeven
20.03.2013 20:14
nö! privat bezieht sich nicht auf wo sonder auf wenn! Ergo: Personen des öffentlichen Lebens können mit "illegal agieren extremisten"* vergleichen werden bzw der Verhalten/Hdlgs (gib aber meisten den Godwin), deinen Nachtbarn mit solchen zuvergleichen/als solchen zutitulieren/ des Hdlg in der nähe zustellen, ist sehr schnelle eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts: zivil-/ strafrechtliche Konzequenzen

*) da hat der filter zuigeschlagen
Menü
[2.1.1.1.1] SoloSeven antwortet auf für_Dagegen
20.03.2013 20:32
Benutzer für_Dagegen schrieb:
nö! privat bezieht sich nicht auf wo sonder auf wenn! Ergo: Personen des öffentlichen Lebens können mit "illegal agieren extremisten"* vergleichen werden bzw der Verhalten/Hdlgs (gib aber meisten den Godwin), deinen Nachtbarn mit solchen zuvergleichen/als solchen zutitulieren/ des Hdlg in der nähe zustellen, ist sehr schnelle eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts: zivil-/ strafrechtliche Konzequenzen

*) da hat der filter zuigeschlagen


Vielleicht muss ich den selbstgemachten Apfelwein noch ein wenig stehen lassen, um mich hier voll ins Bild zu bringen.
;-)
Also: Wenn ich in einem Forum meinen Nachbarn beschimpfe und der rausbekommen will, wer ich bin, geht das nicht, aber die ganze Welt weiss es.
Sollte ich es aber auf der Strasse direkt so handhaben und nur ein paar eventuell daherlaufende Zuhörer dies mitbekommen, werde ich dafür bestraft.
Menü
[2.1.1.1.1.1] Zündi antwortet auf SoloSeven
20.03.2013 21:09
Benutzer SoloSeven schrieb:
Benutzer für_Dagegen schrieb:
nö! privat bezieht sich nicht auf wo sonder auf wenn! Ergo: Personen des öffentlichen Lebens können mit "illegal agieren extremisten"* vergleichen werden bzw der Verhalten/Hdlgs (gib aber meisten den Godwin), deinen Nachtbarn mit solchen zuvergleichen/als solchen zutitulieren/ des Hdlg in der nähe zustellen, ist sehr schnelle eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts: zivil-/ strafrechtliche Konzequenzen

*) da hat der filter zuigeschlagen


Vielleicht muss ich den selbstgemachten Apfelwein noch ein wenig stehen lassen, um mich hier voll ins Bild zu bringen.
;-)
Also: Wenn ich in einem Forum meinen Nachbarn beschimpfe und der rausbekommen will, wer ich bin, geht das nicht, aber die ganze Welt weiss es.

Wenn dein Nachbar nicht gerade Politiker oder eine andere Person des Zeitgeschehens ist und du den Nachbarn auch noch namentlich nennst, dann kann das durchaus Ärger geben. Und zwar auch für das entsprechende Forum, wenn sie den Beitrag nicht umgehend entfernen oder zumindest den Namen des Betroffenen (Datenschutz).

Sollte ich es aber auf der Strasse direkt so handhaben und nur ein paar eventuell daherlaufende Zuhörer dies mitbekommen, werde ich dafür bestraft.

Da gilt eigentlich das gleiche. Wenn es sich allerdings um ein Privatgespräch handelt und irgendwer hat nur zufällig mitgehört und geht anschließend petzen, dann wird wahrscheinlich nicht viel passieren. Stellst du dich aber mit einem Plakat oder Megaphon auf die Straße, dann siehts wieder ganz anders aus.
Menü
[2.1.1.1.1.1.1] SoloSeven antwortet auf Zündi
20.03.2013 21:29
Benutzer Zündi schrieb:
Da gilt eigentlich das gleiche. Wenn es sich allerdings um ein Privatgespräch handelt und irgendwer hat nur zufällig mitgehört und geht anschließend petzen, dann wird wahrscheinlich nicht viel passieren. Stellst du dich aber mit einem Plakat oder Megaphon auf die Straße, dann siehts wieder ganz anders aus.


Also muss ich mir einen Politiker als Nachbarn aussuchen.
;-)

O.K. Vielen Dank. Es war im Artikel irgendwie.....nun ja. meine Schuld.
Menü
[2.1.1.1.1.1.1.1] für_Dagegen antwortet auf SoloSeven
20.03.2013 23:05
Benutzer SoloSeven schrieb:

Also muss ich mir einen Politiker als Nachbarn aussuchen. ;-)

ungefahr so... allerdings die Verhältnismäßigkeit gilt immer noch, nur das der Politiker mehr abkönnen muss, d.h. völlig unbegründete Vergleiche/ Titulierungen sind immer noch strafbar.
Bei Sache auf die sich der Artikel bezeiht, gings um den Umstand das der Forenuser den CSU'er, der im Ordnungsamt tätig war, für desen Verkaufsverbot per Verordnung (?) von Alkohol nach 20:00 an Tankstellen in Augsburg als Rechtsbeuger beziechtigte. Dies hat der CSU'er als Verleugnung interpretiert, wobei die dt. Rechtsprechung sagt, das der Gebraucht des vorwurfs der Rechtsbeugung durch juristisch Laien anders zu bewerten ist, und nicht erst nach einer Veruteilung benützt werden ist.
Menü
[2.1.1.1.1.2] getodavid antwortet auf SoloSeven
21.03.2013 07:51
Benutzer SoloSeven schrieb:

Also: Wenn ich in einem Forum meinen Nachbarn beschimpfe und der rausbekommen will, wer ich bin, geht das nicht, aber die ganze Welt weiss es.

Nein. Du darfst deinen Nachbarn - eine Privatperson - nicht beschimpfen. Weder am Stammtisch, noch direkt noch in einem Forum. Dann dürften die Daten auch rausgerückt werden. Wohl aber darfst du einen Bürgermeister beschimpfen (Direkt, am Stammtisch und in Foren) - denn der gilt als "Person des öffentlichen Lebens" und nicht als Privatperson.
Menü
[2.1.1.1.2] Warmaster antwortet auf für_Dagegen
20.03.2013 23:44
Benutzer für_Dagegen schrieb:
nö! privat bezieht sich nicht auf wo sonder auf wenn! Ergo: Personen des öffentlichen Lebens können mit "illegal agieren extremisten"* vergleichen werden

Nur damit hier kein falscher Eindruck entsteht: Nein, können sie nicht! Die Meinungsfreiheit ist auf politischen Ebenen zwar weiter gefasst, es ist dennoch nicht alles erlaubt. Jemanden der SA zuzuordnen wird wohl nicht einmal das BVerfG als straffreie Beleidigung durchgehen lassen.
Menü
[2.1.1.1.2.1] für_Dagegen antwortet auf Warmaster
21.03.2013 00:18
bitte ?
wie wäre es mit der Bezeichnung von linken und einen Dr. der Geschichte, als >> als rotlackiert Faschisten <<??
oder ist das zitat falsch? (ist auch nur ein "plagiat", Org. von k.Schuhmacher 1930)
Menü
[2.1.1.1.2.2] für_Dagegen antwortet auf Warmaster
21.03.2013 00:30

- sie könnten im Politschen alle möglichen Vergleiche zeihen! allerdings müssen sie das begründen können, bestimmt vergleich sind für Leute ethinischer Zugehörigkeit "moralisch" bedenkenlos mgl, für andere wohl der politische Tod, und unpassend Vegleiche verwässern begrifflichkeit, und verunglimpfen die Opfer von gewalt.

- und das Ignorieren von Art. des GG, bzw. das auslegen und hineininterpretieren nach eigenem Gusto, ist vergleichbar mit Vorgängen aus anderen Zeiten! (Die Verfassung von 1919 war bis 1945 gültig, und Teile von ihr sind heute noch gültig! - nur wurde diese ab spätensten '33 sinnentleert/ uminterpretiert!)
Menü
[3] ippel antwortet auf hotte70
21.03.2013 09:17
Das eigentliche Problem ist doch, daß es ohne Konsequenzen für die Politiker und auch Amtsrichter bleiben wird. Der Beschluß war rechtswidrig. Na und? Wen juckt es. Es wird keinerlei Konsequenzen haben.

So gibt es Bürgermeister in Deutschland, die regelmäßig Demonstrationen von ihnen widerstrebenden Gruppen verbieten. Jedes einzelne Verbot wird dann immer und immer wieder von Gerichten aufgehoben. Und? Interessiert es jemanden? hat es irgendwelche Konsequenzen? Nein!

Erst neulich hat ein anderer Bürgermeister eine Demonstration verbieten lassen, weil es, so die Begründung, ja bereits eine von der Stadt organisierte gebe und man keine weitere brauche. Aha. Nur leider waren hier die Anmelder zu unerfahren, um zu klagen.

Aber was sollte solche Politiker stoppen? Ein Gerichtsbeschluß führt zu keinerlei persönlichen Konsequenzen.