Nicht so wie beim Immobilienfond wo man zum Geldnachschießen verpflichtet werden kann? wenn die sache nicht läuft wie geplant?
Vorab: Ich bin kein Rechtsexperte und hatte daher bis jetzt nicht geantwortet.
Wäre ich betroffen, würde ich das Ganze für mich vorher abklären, bevor ich einen Gesellschaftsanteil kaufe.
Da Du mir in einer PN die Frage nochmal stelltest, hier meine Antwort und meine Gedanken für alle ohne Garantie auf Richtigkeit.
Die GmbH hat ein beachtliches Stammkapital angesammelt und kann sich damit Kredite besorgen, da diese zunächst abgesichert sind. Nach und nach können Leitungen verlegt und Dörfer angeschlossen werden. Dies spült immer neues Geld in die Kassen und das Geschäftsmodell kann so aufgehen.
Zu Deinem Gedanken, dass es mal nicht aufgehen sollte und der Frage, ob dann Nachschusspflicht besteht, sage ich "jein".
Würden die Gesellschafter kein Geld nachschießen wollen - also das Grundkapital nicht erhöhen um so neue Kredite erhalten zu können - stünde die GmbH zum Verkauf. Je nach Ausbaustand wäre dann vielleicht sogar die Telekom dran interessiert.
Wärest Du Anteilseigner, so könntest Du ja versuchen, Deine Anteile an andere Gesellschafter zu verkaufen, die weiterhin an das Geschäft glauben.
Aber das alles spielt jetzt schon keine Rolle mehr für Neukunden. Statt mind. 1000 Euro für eine INVESTION in Form einer Kapitaleinlage kann ja jeder Neukunde auch 699-999 Euro für den Anschluss selbst bezahlen. Damit hat er definitiv nur das Risiko in entsprechender Höhe auf seiner Seite. Profitiert andererseits aber auch nicht von möglichen Gewinnen.
Die Gesellschaft ist gegründet und existiert. Kein Interessent für einen solchen Breitbandanschluss unterliegt also einem Sachzwang, Gesellschafter werden zu müssen, damit überhaupt gebaut wird.
Telly