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Unterlassungs­erklärung - auch wenn unrechtmässig?


14.03.2013 02:31 - Gestartet von LilaFox
"Mit dieser verspricht der Unterzeichner, die Rechtsverletzung nicht noch einmal zu begehen...."

Was passiert, wenn man unschuldig ist es aber nicht wirklich beweisen kann (wer kann das schon ohne riesen log files).

So was zu unterschreiben wäre doch ein Schuldeingeständnis.
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[1] 57jogi antwortet auf LilaFox
14.03.2013 08:37
In diesem Abmahnschreiben wird ja schließlich eine IP-Adresse und ein Datum/Uhrzeit benannt.
Das Problem besteht nun darin, dass du halbswegs gerichtsfest beweisen kannst, mit welcher IP-Adresse du am Tag X zur Uhrzeit Y im Internet warst. Und dann wirst du schon sehen, ob die IP im Abmahnschreiben stimmt, oder ob es ein Zahlendreher ist.

Ich zeichne jedenfalls seit vielen Jahren die Verbindungsdaten automatisch auf. Log-Datei auf Festplatte, zusätzlich im Internet. Auch lass ich mir vom Router die Verbindungsdaten ein Mal pro Woche per E-Mail schicken und speichere die Mail dann ab. Die meisten halten das für überzogen, ich denke nein, weil ich zu viele Leute kenne, die definitiv zu Unrecht so ein Abmahnschreiben bekommen haben. Aber es ist halt wie immer: Der Rauchmelder wird erst gekauft, wenn die Bude abgebrannt ist.

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[2] Teltexhasser antwortet auf LilaFox
14.03.2013 12:29
In Prinzip gibt man jede darauf spazialisierte meist unseriöse Anwaltsbude (besonders Inkassobüros) einen Freibrief dafür, jeden Internetbenutzer, dass heißt fast jeden der im Telefonbuch steht oder mit einem Handy angemeldet ist einen Freibrief, dir solch einen Brief zuzustellen. Und das kann nicht sein!
Dieser Anwalt müßte dir über deinen Provider beweisen, wann du mit dieser IP im Internet warst und wie lange.
Nur dann wird langsam ein Schuh daraus.
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[2.1] 57jogi antwortet auf Teltexhasser
14.03.2013 15:20
Benutzer Teltexhasser schrieb:
Dieser Anwalt müßte dir über deinen Provider beweisen, wann du mit dieser IP im Internet warst und wie lange.

Naja, das machen die ja im Prinzip:
Die sagen halt, die haben mit einem zugelassenen Programm deine Filesharing Aktivitäten festgestellt und deine IP protokolliert. Und dein Telefonanbieter ordnet dann der IP deinen Namen/Adresse zu.

Das Problem sind die vielen Zahlendreher bei der Übermittlung hin und wieder zurück. Es trifft dann zuviele Unschuldige.

Auch trifft es meist Inhaber von Telekom-Anschlüssen. Problem hier ist die lange Aufbewahrungsfrist der Verbindungsdaten. Bei meinem Internetprovider (Kabel Deutschland) werden die Daten nur 2 Tage aufbewahrt. Hab noch nie gehört, dass ein Kabel Deutschland Kunde eine Abmahnung bekommen hat. Und trotzdem sollte man vorsorgen.

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[2.1.1] Teltexhasser antwortet auf 57jogi
14.03.2013 15:27
Benutzer 57jogi schrieb:
Bei meinem Internetprovider (Kabel Deutschland) werden die Daten nur 2 Tage aufbewahrt. Hab noch nie gehört, dass ein Kabel Deutschland Kunde eine Abmahnung bekommen hat. Und trotzdem sollte man vorsorgen.
>
Ich habe wiederum gehört, dass diese ein großes Problem u.a. von Kabel Kunden ist,da ihr ja eine statische IP habt.Da ist es ja denn noch einfacher.
Jedenfalls muß da irgendwas getan werden.
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[2.1.1.1] 57jogi antwortet auf Teltexhasser
14.03.2013 16:30
Benutzer Teltexhasser schrieb:
Ich habe wiederum gehört, dass diese ein großes Problem u.a. von Kabel Kunden ist,da ihr ja eine statische IP habt.Da ist es ja denn noch einfacher.
Jedenfalls muß da irgendwas getan werden.
Ja, ist eine quasi statische IP. Das heißt, ich habe die IP-Adresse manchmal 1 Jahr und länger unverändert, manchmal aber auch nur ein paar Monate. Das erleichtert eigentlich nur meine Protokollierung.

Jedenfalls kann man aus dieser Tatsache nicht sagen, wie die IP am Tag X zur Zeit Y war, wenn dieser Zeitpunkt schon länger als zwei Tage her ist. Es ist wahrscheinlich die gleiche wie heute, muss es aber nicht sein.