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Volumensprüfung durch DPI verstößt gegen TKG!


24.04.2013 18:28 - Gestartet von cdrewing
Eine nutzer- und dienstbezogene Bandbreitenüberprüfung ist m.E. nur per DPI (https://de.wikipedia.org/wiki/Deep_Packet_Inspection) möglich und verstößt damit ganz klar gegen das Fernmeldegeheimnis.
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[1] Mobilfunk-Experte antwortet auf cdrewing
24.04.2013 19:05
Benutzer cdrewing schrieb:

Eine nutzer- und dienstbezogene Bandbreitenüberprüfung ist m.E. nur per DPI (https://de.wikipedia.org/wiki/Deep_Packet_Inspection) möglich und verstößt damit ganz klar gegen das Fernmeldegeheimnis.

Wieso das denn? Die Telekom wird es doch wohl irgendwie schaffen, ihre eigenen Dienste schon im Endgerät beim Kunden auszusondern oder wenigstens zu "markieren".