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teilweise Quatsch!


27.05.2013 11:02 - Gestartet von trzuno
Zitat:
Sind beim Provider nun Regeln wie "Kunde 728 hat nur 6 MBit/s gebucht. Limitiere die Datenrate also auf 6 MBit/s, obwohl 16 MBit/s möglich
wären", ist das bereits eine Verletzung der Netzneutralität, denn es werden nicht mehr alle Pakete gleich behandelt. Für die Kunden, die die niedrigere Bandbreite gebucht haben, gilt nicht mehr "best effort" sondern nur noch "limited effort".

Völliger Quatsch!
Da werden schon wieder verschiedene Begriffe miteinander verwürfelt.

Bei der Petition ging es auch überhaupt nicht um allgemeine Drosselung von Anschlüssen oder Volumentarife, sondern nur um die "Netzneutralität".

Wenn jemand nach dem Zitat oben genau die Geschwindigkeit erhält die er bestellt hat und bezahlt, dann kann es sich bei dieser Art der Drosselung nicht um eine Verletzung der Netzneutralität handeln. Im Rahmen seiner bezahlten Leistung erhält so ein Kunde ja "best effort", zumindest wenn es keine weiteren Einschränkungen gibt!

Eine Verletzung nicht der Netzneutralität sondern der vertraglich vereinbarten Leistung wäre natürlich der Fall, wenn er weniger Geschwindigkeit als bestellt erhält obwohl die bestellte Leistung problemlos voll möglich wäre.

Daher ist aber auch eine vertraglich vereinbarte allgemeine Drosselung nach Verbrauch eines Freivolumens keine Verletzung der Netzneutralität, sondern halt vom Prinzip her nur ein Volumentarif.
Früher gab es nur Volumentarife, die nach Überschreiten des Limits sofort gesperrt wurden, oder wo dann sogar pro zusätzlichem Datenvolumen abgerechnet wurde. Im Vergleich dazu sind die Tarife mit Drossel sogar deutlich kundenfreundlicher. (Die Verwendung des Begriffes "Flatrate" dafür ist allerdings zumindest sehr fraglich, auch wenn sie vom Kernbegriff her zutrifft.)

Eine ganz andere Sache ist natürlich die Sperrung einzelner Dienste im mobilen Internet. Dabei handelt es sich eindeutig um eine Verletzung der Netzneutralität.

Allerdings stimmen derzeit ja die Kunden mit der Vertragsunterschrift dieser Verletzung der Netzneutralität zu und bisher können solche Klauseln nicht verboten werden.
Das Ziel der Petition ist wohl genau solche vertraglichen Vereinbarungen künftig zu verbieten, damit nicht einzelne Dienste gezielt unterdrückt werden können.