Benutzer BartS schrieb:
Ich halte es sogar für ein eindeutiges Fehlurteil. Das hieße ja übertragen, wenn man versehentlich Geld auf ein falsches Girokonto überweist, dürfte der Empfänger das Geld behalten.
Du übersihst aber, dass es 2 unterschiedliche Sachen sind. Der Gutschein ist zwar Geldwert, aber es hängt vom konkreten Sachverhalt ab, ob eine Straftat vorliegt oder nicht.
Ich glaube, dass die Richter genau überprüft hatten, welcher Händler und mit welchem Jahresumsatz betroffen waren.
Es können keine allgemeine Urteile gefällt werden, sondern konkrete Urteile, die genau auf den vorliegenden Sachverhalt zugeschnitten sind.
Obwohl ich den Sachverhalt nicht kenne, vermute ich, dass es sich um eine sehr reichen Onlinehändler geht, dem diese Gutschein keinerlei Schaden gemessen an seinem jährlichen Umsatz und Gewinn verursacht hatte, sonst würden die Richter nicht pro Kunde entscheiden.
Wäre der Händler dagegen ein armer Kleinhändler gewesen, der um jeden Cent-Umsatz kämpfen muss und dann noch Schaden durch Gutscheinirrtum einstecken muss, dann hätte ich dir Recht gegeben und die Richter sollten gegen den Kunden entscheiden.
Wie Ihr sieht, hängt das Urteil von der wirtschaftlichen Macht der Geschädigten bzw des Schädigers ab!
In dieser Sache ist das letzte Wort sicherlich noch nicht gesprochen, ich halte es für völlig ausgeschlossen, dass diese Rechtsprechnung Bestand hat.
Ich behaupte aufgrund meines obigen Beitrages, dass genau in dieser Sache das letzte Wort gesprochen wurde. Der Händler hat kein finanzielles Schaden in weiteren Sinne erleidet und der Kunde kann getrost aufatmen, dass er kein Schadensersatz in diesem Falle samt Gutscheinwert an den Händler zurückzahlen muss.
Die Rechtssprechung wird sich immer hin-und her pendeln, weil es unterschiedliche Sachverhalte und wirtschaftliche Verhältnisse geben wird, für die es keine pauschalierte Rechtssprechung geben wird.
Daher brauchen wir die Gerichte, weil es jedesmal was anderes rauskommt.
Sonst könnte man alles durch Militärgerichte entscheiden lassen und es gäbe viele Erschossene danach, wenn ich deiner Logik folgen würde.
Der Staatsanwalt ist nicht tapfer, sondern berufserfahren!