Benutzer chrisild schrieb:
Denn darauf, welche Direktkandidaten bei Bundestagswahlen "aufgestellt" werden, hat der Wähler bekanntlich keinen Einfluss.
Nein, aber er kann problemlos durch eine einfache Mehrheitsentscheidung den einen Kandidaten verhindern und den anderen ins Parlament bringen. Beim Europaparlament geht das nicht. Da gibt es nur ein reines Verhältniswahlrecht. Die kandidaten, die die Partei, und nicht der Wähler, auf die ersten Listenplätze setzt, sind auf jeden Fall im Parlament. Denn dazu reicht dann bereits ein Stimmenanteil von ein oder zwei Prozent.
Ein Beispiel: In den Reihen einer großen Volkspartei befindet sich jemand, der beim Spesenbetrug mit Sitzungsgeldern erwischt wurde - vor laufender Kamera. Es ist wohl davon auszugehen, dass dieser Mensch schon allein aufgrund des erfolgten medialen Aufschreis darüber bei der nächsten Wahl necht wieder ins Parlament gewählt worden wäre.
Da er aber durch seine Partei auf Listenplatz 1 gesetzt wurde, hatte der Wähler keine Chance, seinen Wiedereinzug ins Parlament zu verhindern - es sei denn, diese Partei hätte weniger als 1 % der Stimmen (ca., hängt von der Anzahl der Sitze, der Wahlkreise und so weiter ab) erreicht, was bei einer Volkspartei ausgeschlossen werden kann.
Wäre dies eine Bundestagswahl gewesen, hätte einfach ein anderer Direktkandidat sich den Wahlkreis geholt.
Richtig, so wie auch die Wahlen zum Europäischen Parlament nach demokratischen Prinzipien ablaufen.
Falsch. Ein wichtiger Punkt aller demokratischer Wahlen ist die Gleichheit der Wahl. Diese ist bei der Bundestagswahl gegeben. Bei der Wahl zum Europaparlament nicht. Eine Stimme eines Maltesers zählt acht- oder zehnmal mehr als die eines Deutschen. Klassischer, schon bilderbuchhafter Verstoß gegen ein Grundprinzip der demokratischen Wahl.
Aber ich vermag nicht zu erkennen, in welcher Hinsicht die Arbeit des BT in der Frage der Kontrolle geheimdienstlicher Aktivitäten so viel kompetenter ist als die des EP.
Da gebe ich dir recht.