Thread
Menü

Undemokratische EU-Wahlen


20.07.2013 08:56 - Gestartet von hansel_meier
Aber natürlich ist die EU nicht zuständig. Sie muss sich ja vielmehr um die Einführung der Vorratsdatenspeicherung kümmern, gell.

Und das Schlimmste: Man kann einen EU-Parlamentarier nicht einmal abwählen. Na ja, demokratisch sind EU-Wahlen eh nicht. Insofern ist es wohl sowieso egal.
Menü
[1] chrisild antwortet auf hansel_meier
22.07.2013 12:38
Versuchen Sie doch einmal, einen Abgeordneten des Deutschen Bundestages "abzuwählen". Viel Spaß. :) Oder ging es Ihnen eh nur ums EU-Bashing?
Menü
[1.1] hansel_meier antwortet auf chrisild
22.07.2013 19:36
Benutzer chrisild schrieb:
Versuchen Sie doch einmal, einen Abgeordneten des Deutschen Bundestages "abzuwählen". Viel Spaß. :) Oder ging es Ihnen eh nur ums EU-Bashing?

Die Hälfte aller MdB wird selbst gewählt. Somit können diese Direktkandidaten in ihren jeweiligen Wahlkreisen auch abgewählt werden. Eine einfache Stimmenmehrheit (Mehrheitswahlrecht) für einen anderen Kandidaten reicht dafür aus. Das geschieht bei Hunderten von Wahlkreisen alle vier Jahre. Und natürlich ist eine Wahl zum Bundestag auch demokratisch.

Nichts von beidem trifft auf eine Europawahl zu.

Menü
[1.1.1] chrisild antwortet auf hansel_meier
22.07.2013 22:32
Benutzer hansel_meier schrieb:
Das geschieht bei Hunderten von Wahlkreisen alle vier Jahre.

Oha. Alle vier Jahre ... wie bei den Wahlen zum Europäischen Parlament. Denn darauf, welche Direktkandidaten bei Bundestagswahlen "aufgestellt" werden, hat der Wähler bekanntlich keinen Einfluss.

Und natürlich ist eine Wahl zum Bundestag auch demokratisch.

Richtig, so wie auch die Wahlen zum Europäischen Parlament nach demokratischen Prinzipien ablaufen. Dass manche in Deutschland dem Europäischen Parlament gern die demokratische Legitimation absprechen möchten, bezweifle ich nicht. Aber ich vermag nicht zu erkennen, in welcher Hinsicht die Arbeit des BT in der Frage der Kontrolle geheimdienstlicher Aktivitäten so viel kompetenter ist als die des EP.
Menü
[1.1.1.1] hansel_meier antwortet auf chrisild
23.07.2013 05:11
Benutzer chrisild schrieb:
Denn darauf, welche Direktkandidaten bei Bundestagswahlen "aufgestellt" werden, hat der Wähler bekanntlich keinen Einfluss.

Nein, aber er kann problemlos durch eine einfache Mehrheitsentscheidung den einen Kandidaten verhindern und den anderen ins Parlament bringen. Beim Europaparlament geht das nicht. Da gibt es nur ein reines Verhältniswahlrecht. Die kandidaten, die die Partei, und nicht der Wähler, auf die ersten Listenplätze setzt, sind auf jeden Fall im Parlament. Denn dazu reicht dann bereits ein Stimmenanteil von ein oder zwei Prozent.

Ein Beispiel: In den Reihen einer großen Volkspartei befindet sich jemand, der beim Spesenbetrug mit Sitzungsgeldern erwischt wurde - vor laufender Kamera. Es ist wohl davon auszugehen, dass dieser Mensch schon allein aufgrund des erfolgten medialen Aufschreis darüber bei der nächsten Wahl necht wieder ins Parlament gewählt worden wäre.

Da er aber durch seine Partei auf Listenplatz 1 gesetzt wurde, hatte der Wähler keine Chance, seinen Wiedereinzug ins Parlament zu verhindern - es sei denn, diese Partei hätte weniger als 1 % der Stimmen (ca., hängt von der Anzahl der Sitze, der Wahlkreise und so weiter ab) erreicht, was bei einer Volkspartei ausgeschlossen werden kann.

Wäre dies eine Bundestagswahl gewesen, hätte einfach ein anderer Direktkandidat sich den Wahlkreis geholt.

Richtig, so wie auch die Wahlen zum Europäischen Parlament nach demokratischen Prinzipien ablaufen.

Falsch. Ein wichtiger Punkt aller demokratischer Wahlen ist die Gleichheit der Wahl. Diese ist bei der Bundestagswahl gegeben. Bei der Wahl zum Europaparlament nicht. Eine Stimme eines Maltesers zählt acht- oder zehnmal mehr als die eines Deutschen. Klassischer, schon bilderbuchhafter Verstoß gegen ein Grundprinzip der demokratischen Wahl.

Aber ich vermag nicht zu erkennen, in welcher Hinsicht die Arbeit des BT in der Frage der Kontrolle geheimdienstlicher Aktivitäten so viel kompetenter ist als die des EP.

Da gebe ich dir recht.
Menü
[1.1.1.1.1] chrisild antwortet auf hansel_meier
24.07.2013 00:33
Benutzer hansel_meier schrieb:

Denn dazu reicht dann bereits ein Stimmenanteil von ein oder zwei Prozent.

Tja, dass es bei den Wahlen zum Europäischen Parlament keine 5%-Sperrklausel in DE mehr gibt, hat ja das BVerfG ausdrücklich gefordert. Die Begründung wird Europaskeptiker und EU-Gegner sicher gefreut haben; die anderen müssen halt damit leben ...

Ein wichtiger Punkt aller demokratischer Wahlen ist die Gleichheit der Wahl. Diese ist bei der Bundestagswahl gegeben. Bei der Wahl zum Europaparlament nicht. Eine Stimme eines Maltesers zählt acht- oder zehnmal mehr als die eines Deutschen. Klassischer, schon bilderbuchhafter Verstoß gegen ein Grundprinzip der demokratischen Wahl.

In zahlreichen Ländern wirken an der Gesetzgebung zwei Kammern bzw. Organe mit. Dabei orientiert sich die Zahl der Abgeordneten in einem Organ in der Regel an der Bevölkerungszahl des jeweiligen Staates bzw. Bundeslandes. In dem anderen (in DE also dem Bundesrat) spielt die Bevölkerungszahl eine deutlich untergeordnete Rolle. (Im US-Senat gibt es anders als im Repräsentantenhaus sogar nur zwei Vertreter pro Staat, ganz gleich wie viele Einwohner er hat.) Warum? Weil kein "Einzelstaat" die anderen majorisieren können soll.

Genau diese Überlegung steht auch hinter der Zusammensetzung des Europäischen Parlaments. Ich würde mir zwar für die Europäische Union eine ähnliche Zwei-Kammer-Struktur wünschen. Aber eine solche Reform wäre mit den Regierungen der Mitgliedstaaten (die zwar mit dem Rat den wichtigsten Akteur in der EU stellen, aber sehr wohl wissen, dass sie ausschließlich von den Bürgern eines einzelnen Mitgliedstaats gewählt werden) wohl nicht machbar.
Menü
[1.1.1.1.1.1] hansel_meier antwortet auf chrisild
24.07.2013 05:12
Benutzer chrisild schrieb:

In zahlreichen Ländern wirken an der Gesetzgebung zwei Kammern bzw. Organe mit. Dabei orientiert sich die Zahl der Abgeordneten in einem Organ in der Regel an der Bevölkerungszahl des jeweiligen Staates bzw. Bundeslandes. In dem anderen (in DE also dem Bundesrat) spielt die Bevölkerungszahl eine deutlich untergeordnete Rolle. (Im US-Senat gibt es anders als im Repräsentantenhaus sogar nur zwei Vertreter pro Staat, ganz gleich wie viele Einwohner er hat.) Warum? Weil kein "Einzelstaat" die anderen majorisieren können soll.

In Europa gibt es aber nur eine einzige Kammer und diese ist definitiv nicht demokratisch gewählt (abgesehen davon, dass ihre Befugnisse nicht denen einer Republik entsprechen, was die EU aber ja auch nie ist oder war).