Benutzer DenSch schrieb:
Lest euch doch bitte das Urteil durch. Und nicht irgendwelche PMs die durch die dpa und Co schwirren.
Ja, und?
Es wird nur kritisiert, das dieses Zeitfesn´ster nicht zum Annahmeverzug geeignet ist
Das ist doch nur Juristendeutsch dafür, dass ein Zeitfenster von 8 Stunden zu groß ist und der Kunde nicht verpflichtet ist, das ganze Zeitfenster zu warten, ob der Techniker kommt. Also, das, was in der Überschrift gesagt wird.
Natürlich sind "Zeitfenster" und "Annahmeverzug" präziser als "warten", dafür versteht jeder, der den Artikel gelesen hat, wie das gemeint ist, während Mensch für Annahmeverzug etc. wohl Jurisprudenzler sein muss, um ohne Hilfestellung zu verstehen, worum es geht. Ohne den Artikel hätte ich den oben zitierten Satz garantiert nicht verstanden.