Benutzer Leiter Kundenverarsche³ schrieb:
Im Ernst - genau das Gegenteil vom berühmtberüchtigten "Einzelfall bei Systemversagen" ist doch der Regelfall. Es ist DIE MASCHE. Die internte Vorgabe, die ohne Rücksicht auf geltendes Recht (bzw. gerade wegen des konkrten Rechts) gnadenlos durchgezogen wird. Man spekuliert auf die Unwissenden und die zahlreichen Angstzahler.
Genau das ist es. Die geltende Rechtsprechung und das TKG werden nicht beachtet.
Derzeit wird wohl folgende Fall vor dem Kadi gehen (sofern nicht der "Dienstleister" vorher einlenkt, weil er kein Urteil haben möchte).
Der Kunde hat ein Ipad genutzt und die angeblich versandten SMS-Infos sind nicht angekommen. Selbst, wenn diese angekommen sind, was soll der Nutzer mit dieser Information. Diese Info muss auch dem Vertragspartner zugestellt werden. Bei der Telekom kann man diesen EmailInfoDienst bestellen. Da erfolgt eine Mail an eine angegebene Adresse.
Aber alle TK-Anbieter rechnen immer noch mit der Dummheit der Kunden. Und Consulter, die sich für Ihre Kunden einsetzen, kommen auf eine Blacklist.
peso