Benutzer hansel_meier schrieb:
Bitte was? Was erzählt die Vertreterin des Deutschen Anwaltvereins da für einen Humbug? Selbstverständlich darf ich sagen, dass ich einen Menschen unmöglich gekleidet fand.
Ja, DAS ja, denn diese Formulierung gibt Deine Meinung wider.
Im Artikel wird als Beispiel aber folgende Formulierung angeführt:
"Seine Persönlichkeitsrechte aber wären verletzt, wenn man dann noch schreibt, dass er unmöglich angezogen war."
Das ist eine Feststellung (die zwar auch nicht objektiv sein kann),
die aber vor Gericht schlechter ankommen dürfte.
Ich kann auch offen sagen, dass er einen hässlichen Haarschnitt hatte,
Dürfte kritisch werden!
ich sein Erscheinungsbild ungepflegt, seine Aussprache undeutlich und seinen Körpergeruch als unangenehm empfand.
DAS ist wieder ok, da Meinungsäußerung.