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Was für ein Humbug!


18.08.2013 14:42 - Gestartet von hansel_meier
Bitte was? Was erzählt die Vertreterin des Deutschen Anwaltvereins da für einen Humbug? Selbstverständlich darf ich sagen, dass ich einen Menschen unmöglich gekleidet fand. Ich kann auch offen sagen, dass er einen hässlichen Haarschnitt hatte, ich sein Erscheinungsbild ungepflegt, seine Aussprache undeutlich und seinen Körpergeruch als unangenehm empfand.

Ich weiß nicht, in welcher Diktatur Frau Yvonne Kleinke lebt. Ich lebe jedenfalls in Deutschland.
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[1] chrisild antwortet auf hansel_meier
18.08.2013 15:34
Benutzer hansel_meier schrieb:
Was erzählt die Vertreterin des Deutschen Anwaltvereins da für einen Humbug?

Nee, Humbug ist das nicht. Aber juristisch ist das letzte Wort in dieser Frage eben auch nicht gesprochen. In diesem Teil der Meldung geht es ja um Online-Bewertungen für Ärzte, und speziell darum, welche Faktoren in eine Beurteilung durch einen Patienten einfließen "dürfen". Es gibt zwar durchaus Entscheidungen, die dem Kunden das Recht zugestehen, auch andere Aspekte als die "reine" ärztliche Leistung bei der Benotung einzubeziehen. (Hier http://www.jameda.de/presse/pressemeldungen/?meldung=77 ein aktuelles Beispiel.) Doch die Frage, wo das Persönlichkeitsrecht eines Arztes anfängt oder endet, wird wohl noch einige Gerichte beschäftigen ...
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[1.1] hansel_meier antwortet auf chrisild
18.08.2013 15:59
Kein Persönlichkeitsrecht schützt mich davor, das andere mich als schlecht gekleidet, übel riechend und ungepflegt bezeichnen. Und bis vorhin waren Ärzte Menschen wie du und ich und hatten noch keinen Übermenschen-Status, der ihnen Sonderrechte verleihen würde.

Aber unabhängig davon ist es für Ärztebewertungsportal sicherlich ratsam, sich immer außerhalb deutscher Grenzen niederzulassen.
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[1.1.1] joneit antwortet auf hansel_meier
18.08.2013 21:17
Benutzer hansel_meier schrieb:
Kein Persönlichkeitsrecht schützt mich davor, das andere mich als schlecht gekleidet, übel riechend und ungepflegt bezeichnen.

Du solltest allerdings deine Behauptungen belegen können - ansonsten ist es üble Nachrede - insbesondere was Fakten wie den Geruch betrifft. Das geht nämlich weit über die reine Meinungsäusserung hinaus
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[1.1.1.1] hansel_meier antwortet auf joneit
18.08.2013 21:33
Benutzer joneit schrieb:
Du solltest allerdings deine Behauptungen belegen können

Meinungen muss niemand belegen. Deshalb sind es Meinungen.

ansonsten ist es üble Nachrede

Nein, der Tatbestand ist eindeutig definiert.

den Geruch betrifft.

Ich EMPFAND ihn als übel riechend. Das ist eine Meinung und muss von niemanden belegt werden und kann absolut ungestraft und ohne Gefahr irgend welcher zivil- oder strafrechtlicher Folgen sooft verbreitet werden, wie es einem angenehm ist.

Das geht nämlich weit über die reine Meinungsäusserung hinaus

Mitnichten.
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[2] garfield antwortet auf hansel_meier
18.08.2013 21:17
Benutzer hansel_meier schrieb:
Bitte was? Was erzählt die Vertreterin des Deutschen Anwaltvereins da für einen Humbug? Selbstverständlich darf ich sagen, dass ich einen Menschen unmöglich gekleidet fand.

Ja, DAS ja, denn diese Formulierung gibt Deine Meinung wider.
Im Artikel wird als Beispiel aber folgende Formulierung angeführt:
"Seine Persönlichkeitsrechte aber wären verletzt, wenn man dann noch schreibt, dass er unmöglich angezogen war."
Das ist eine Feststellung (die zwar auch nicht objektiv sein kann),
die aber vor Gericht schlechter ankommen dürfte.


Ich kann auch offen sagen, dass er einen hässlichen Haarschnitt hatte,

Dürfte kritisch werden!


ich sein Erscheinungsbild ungepflegt, seine Aussprache undeutlich und seinen Körpergeruch als unangenehm empfand.

DAS ist wieder ok, da Meinungsäußerung.
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[2.1] hansel_meier antwortet auf garfield
18.08.2013 21:20
Es ist in beiden Fällen eine vollkommen legale Meinungsäußerung, da "unmöglich" immer eine subjektive Wertung darstellt, da es keinen objektiven Maßstab dafür gibt.
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[2.1.1] garfield antwortet auf hansel_meier
19.08.2013 09:33
Benutzer hansel_meier schrieb:
Es ist in beiden Fällen eine vollkommen legale Meinungsäußerung, da "unmöglich" immer eine subjektive Wertung darstellt, da es keinen objektiven Maßstab dafür gibt.

Unmöglich kann sehr wohl objektiv sein ("Aktuell ist es UNMÖGLICH, Personen mit Lichtgeschwindigkeit zu befördern." dürfte ziemlich objektiv sein). Aber nicht das "unmöglich" ist das Problem, denn Du schriebst, Du FANDEST ihn unmöglich gekleidet. Das "FANDEST" rettet Dich, weil es eine Meinungsäußerung ausdrückt. Wenn Du sagen würdest, er IST unmöglich gekleidet, dann ist es keine Meinungsäußerung mehr (wiewohl DAS dennoch subjektiv ist).
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[2.1.1.1] hansel_meier antwortet auf garfield
19.08.2013 18:16
Benutzer garfield schrieb:
Benutzer hansel_meier schrieb:
Es ist in beiden Fällen eine vollkommen legale Meinungsäußerung, da "unmöglich" immer eine subjektive Wertung darstellt, da es keinen objektiven Maßstab dafür gibt.

Unmöglich kann sehr wohl objektiv sein

Ist es aber im Zusammenhang mit dem Modegeschmack einer Person nicht. Und damit ist das Thema durch. Sie dürfen sich gerne weiter mit sich selbst unterhalten.
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[2.1.1.1.1] garfield antwortet auf hansel_meier
19.08.2013 20:17
Benutzer hansel_meier schrieb:
Unmöglich kann sehr wohl objektiv sein

Ist es aber im Zusammenhang mit dem Modegeschmack einer Person nicht.

Ich habe nichts anderes geschrieben. Ich hatte nur darauf hingewiesen, dass je nach Wortwahl eine Aussage als Meinungsäußerung aufgefasst werden kann (dann i.d.R. ungefährlich vor dem Kadi) oder als ("Tatsachen"-)Behauptung (auch wenn subjektiv). Und das kann schlecht ankommen.