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zurückerstattung mit rückwirkung kosten papierrechnung


06.02.2015 11:41 - Gestartet von dormin nl
Nach Urteil des Bundes­gerichtshofs (Az.: III ZR 32/14) darf ein Mobilfunk­anbieter keine zusätzlichen Kosten für die Zustellung von Papier­rechnungen erheben, wenn die Produkte nicht nur über das Internet erhältlich sind. Der BGH erklärte die Klausel für Rechnungsposten in Höhe von 1,50 Euro pro versendeter Rechnung für unwirksam; es besteht keine rechtliche Grundlage.

Das Erlangen eines Vermögensvorteils, ohne dass hierfür eine rechtliche Grundlage (lateinisch »causa«) besteht nennt man im BGB ungerechtfertigter Bereicherung. §§ 812822 BGB regeln die Pflicht zur Herausgabe der u. B. an denjenigen, zu dessen Lasten die Vermögensverschiebung eingetreten ist.
Von Kulanz kann hier also kein Rede sein, Vodafone ist gesetzlich verpflichtet zur Herausgabe. Das dies seitens Vodafone (und der anderen Wettbewerber) sicher nicht freiwillig geschieht, ist mir selbstverständlich klar.
Ich selber bekam mit rückwirkung bis 01.01.2012 die Kosten zurück erstattet von Vodafone. ( Euro 108,-). Meine Nachbarin idem ( auch 108,-)
Ein musterbrief findet man hier:
http://www.vz-nrw.de/mediabig/232151A.pdf