Benutzer nobissoft schrieb:
Ja richtig, aber wo nichts zu holen ist, ist eben nichts zu holen.
Schon, wie immer. Nur kann man im Zivilrecht 30 Jahre lang vollstrecken. Es muss also schon 30 Jahre lang nichts zu holen sein.
Außerdem kann man die Hintermänner in der Regel nicht ermitteln oder die Staatsanwaltschaft ist einfach überfordert mit dem Thema.
Das ist dann aber wieder ein strafrechtliches Problem (Staatsanwalt).Und wenn man die Drahtzieher nicht ermitteln kann, nützt auch keine noch so hohe Strafe nichts.