Benutzer fkm schrieb:
>> Im Hinblick auf die Komplexität der Problematik
>> erscheine ein Zeitrahmen von mindestens zwei bis drei
>> Jahren zur Entwicklung eines Konzeptes zur partiellen
>> oder umfassenden Einführung der Betreibervorauswahl im
>> Ortsnetz realistisch.
>> ** zitat ende **
und gegen derartige Ausreden geht die EU nicht vor?
Nun, der Zeitrahmen von 2 Jahren wurde von der EU-Kommission offensichtlich leider (siehe
https://www.teltarif.de/arch/2001/kw27/... ) akzeptiert. Erst ab Ende 2002 / Anfang 2003 muss die BRD Call-by-Call im Ortsnetz ermöglichen... :-( Solange hat die BRD ihren Geldesel DTAG noch davor bewahren können :-(
>> Im übrigen sind aber auch die VNB-Mitbewerber selbst
>> schuld, da sie existierende Möglichkeiten zur
>> Ortsgesprächsvermittlung nicht nutzen:
>> Bei Interconnection vom Typ Telekom-Z.9 (0190-0) dagegen
>> ist DTAG-Inkasso jederzeit möglich und so wären Ortsgespräche
>> im offenen Call-by-Call über 01900 sehr wohl möglich.
Warum bietet Teledump dann über die 0190031 keine Ortsgespräche an? Das Urteil gegen Teledump bezieht sich AFAIK doch nur auf die Nutzung der 01051031 für Ortsgespräche!
Eben leider nicht. Das Urteil des Landgerichts Köln ist ziemlich weit gefaßt und bezieht sich laut Teledump auf *sämtliche* Call-by-Call-Ortsgespräche. Siehe Usenet-Posting <7uRPA9nFFcB@jpberlin-
m.spittmann.jpberlin.de> http://groups.google.com/groups?ic=1&selm=7uRPA9nFFcB%40jpberlin-m.spittmann.jpberlin.de :
MS> ...dummerweise hat das LG Köln 01051 nach Aussage von Martin Lukas
MS> (Pressesprecher) grundsätzlich ALLE Verbindungen innerhalb des
MS> eigenen Ortsnetzes verboten, selbst wenn die im deutschen Recht
MS> vorgesehen wären. Solange also nicht die Revision (ist eingelegt)
MS> entschieden hat, geht da überhaupt nix.
Die Möglichkeit der 0190-0 wurde im Urteil vom LG Köln noch gar nicht behandelt, da Teledump erst durch einen Teltarif-Userbeitrag ( https://www.teltarif.de/forum/s4035/4-1.html ) - offiziell von Teledump bestätigt - auf diese Callbycall-Vorwahl-Idee *nach* diesem Urteil gebracht wurde, nachdem sowohl 0192xxx (Online-Einwahlnummer) als auch 01050-031xxx (Technische Dienste-Nummer) als Call-by-Call-Vorwahlen vom Gericht generell untersagt wurden.
Da auch Teledump von dieser 0190-0-Möglichkeit vor dem Gerichtsurteil noch keine Kenntnis hatte, brachte es auch nur das schwache Argument "0192*-Datenverbindungen muessen auch ins Ortsnetz möglich sein" gegen die generelle Call-by-Call-Ortsgesprächs-Verbots-Klausel vom LG Köln vor. Das LG Köln sah aber Datenverbindungen nicht als Gespräche an und erhielt so die generelle Ortsgesprächs-Call-by-Call-Verbotsklausel gegen Teledump aufrecht. Damit ist heute Teledump als einzigem Carrier Deutschlands untersagt, über die 0190-0 Ortsgespräche anzubieten...
Andere Carrier könnten das jederzeit machen - denn prinzipbedingt kann kein Gericht 0190-0-Call-by-Call untersagen, da Ortsgespraeche für 0190-Mehrwertdienste-Nummern von der DTAG nicht untersagt werden können.
So long.
Ulrich