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Amtsgericht weist Klage ab! Nexnet an der frischen Luft !


06.09.2007 01:01 - Gestartet von nexie
Die Nexnet GmbH konnte eine überzogene Forderung nicht beitreiben.
Unqualifizierte Vollmachten berechtigen Nexnet nicht,die Gelder
gerichtlich beizutreiben und abzuzocken.
Die Vollmachten müssen der ZPO §§ 80-90 entsprechen.
Verweigert ruhig die Zahlung.
Was die Gebühren von Nexnet angeht, verweist doch auf die ZPO
§91, wenn die als Inkassobüro auftreten.
Zahlung generell verweigern.
Die ENV echt / falsch sind nicht zuunterscheiden. Die Echtheit
bitte bestreiten.
Wenn ENV nicht vorliegt, Zahlung generell verweigern.
Den Provider schriftlich per Einschreiben/Rückschein dazu auf-
fordern, die Aufzeichnungsanlage zuprüfen. Später dann von
Nexnet verlangen.
Das Gericht erkennt keine ENV als Beweis an, wenn diese von
Ihnen beanstandet wurden und keine nachweisliche Prüfung durch
einen Sachverständigen Ingenieur vorgenommen wurde.TKV §16
jtzt TKÜV 2005 § 16.
Niemals die 0815 Schreiben der Telekom unter Befangenheit mit
dem Wortlaut wir haben die Anlage geprüft, akzeptieren. Auf
einen Sachverständiger Ingenieur verweisen.

Tschüss bios bald.