Benutzer fruli schrieb:
Benutzer fkm schrieb:
Eines ist klar: Die Bundesregierung will das Ortsnetz-Monopol der Telekom noch möglichst lange beibehalten, da der Staat noch einen großen Anteil an der Telekom hält. Ende 2002 scheint also der letzte mögliche Termin zu sein, ohne von der EU eine empfindliche Strafe aufgebrummt zu bekommen.
Das ist klar zu erkennen.
Siehe dazu auch das Forum:
https://www.teltarif.de/forum/s5518/'fruli' hat hierzu einige sehr interessante Fakten gepostet,
u.a. daß in unseren Nachbarländern bei der Einführung von Call-by-Call von Anfang an auch Ortsgespräche über andere Carrier möglich waren.
Richtig - ob Österreich, Schweiz, Frankreich, Italien, etc, etc -- quasi überall ist Ortsnetz-Call-by-Call seit Anbeginn des Call-by-Call möglich --
nur in Deutschland INZWISCHEN (seit Juli 2000, Beginn der CarrierSelection Phase II) NICHT MEHR.
Bis dahin war das Ortsgespraechsrouting in den DTAG-IC-Verträgen für Telekom B.2 (010xx-Call-by-Call; Verbindungen aus dem Telefonnetz national der Telekom zu ICP als Verbindungsnetzbetreiber) zwar ausgeschlossen, aber immerhin per Wahl von 010xx-0049-Ortsvorwahl_ohne_0-Rufnummer) ueber sehr viele Carrier trotzdem möglich. Da sich das ganze bis Mitte letzten Jahres aber nur für Kurzgespraeche lohnte, war das der DTAG bis dahin relativ egal. Anbieter wie GTS ESprit (01040) bzw. Microcall (01088-Reseller) boten aber zunehmend guenstige City-Tarife an, bei denen das ganze auch bei langen Ortsgespraechen Sinn machte -- folglich stellte das die DTAG im Zuge der ohnehin flaechendeckend notwendig werdenen Umstellung der Switches wegen der CarrierSelection Phase II (0800/019x/0180-Routing nicht mehr ueber VNBs moeglich) dann endgueltig ab.
Das war eine echt prima Zeit! Ich habe immer über Viatel per 010790049... im gleichen Ortsnetz telefoniert, und es wurde NIE ein Pfennig berechnet!
Defakto habe ich über eine halbes Jahr kostenlose Ortsgespräche geführt. Seit ca. einen Jahr geht das leider nicht mehr.
Andere Anbieter hatten diese Methode immer berechnet.
Dass man lediglich in Deutschland das Ortsnetz-Call-by-Call als nicht von der EU-Richtlinie zwingend vorgeschrieben ansah, wie es die BRD in ihrer Argumentation gegenueber der EU darlegt, ist deshalb IMHO ein deutliches Zeichen:
http://www.jurpc.de/rechtspr/20010024.htm
LG Köln Urteil vom 30.11.2000
84 O 127/00
Call-by-Call Gespräche im Ortsnetz
JurPC Web-Dok. 24/2001, Abs. 1 - 22
Im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie 98/61 EG hätte die Bundesrepublik spätestens zum 1.1.2000 Call-by-Call-Gespräche im Ortsnetz ermöglichen müssen. Da eine entsprechende Umsetzung bislang nicht erfolgt ist, hat die EU-Kommission im Juli 2000 ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet. Die Bundesregierung hat hierzu mit Schreiben vom 4.10.2000 Stellung genommen. Sie beruft sich darauf, daß bislang die betreffenden Passagen der Richtlinie anders verstanden worden wären und die EG-Kommission offenbar erst seit kurzem darunter auch die Verpflichtung zur Betreiberauswahl auf lokaler Ebene verstehe. Im Hinblick auf das abweichende Verständnis sei im Markt ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden, der nur Schritt für Schritt und nicht kurzfristig geändert werden könne. Gegenwärtig fehle in Deutschland noch ein regulatorisches Modell zur Einführung der Betreibervorauswahl innerhalb eines Teilnehmernetzes auf Ortsebene mit einem entsprechenden Zeitplan. Im Hinblick auf die Komplexität der Problematik erscheine ein Zeitrahmen von mindestens zwei bis drei Jahren zur Entwicklung eines Konzeptes zur partiellen oder umfassenden Einführung der Betreibervorauswahl im Ortsnetz realistisch.
** zitat ende **
Deutschland war und ist offensichtlich als nahezu einziges EU-Land GEGEN Wettbewerb im Ortsnetz und FÜR Ex-Monopolisten-Protektion und Fortbestand des Defacto-Orts-Monopols.
Erst die EU zwingt die BRD zur Kehrtwende, die sie nur aeusserst widerstrebend verspaetet vollzieht.
Bezeichnend...
Oder daß über Mehrwertdienste wie z.B. 0190-031 (Teledump)
bereits heute Ortsgespräche erlaubt wären.
Die Frage ist nur, warum Teledump diese dann nicht anbietet.
Das Urteil gegen Teledump bezieht sich AFAIK doch nur auf die Nutzung der 01051031 für Ortsgespräche!
Eben leider nicht. Das Urteil des Landgerichts Köln ist ziemlich weit gefaßt und bezieht sich laut Teledump auf *sämtliche* Call-by-Call-Ortsgespräche. Siehe Usenet-Posting <7uRPA9nFFcB@jpberlin-
m.spittmann.jpberlin.de> http://groups.google.com/groups?ic=1&selm=7uRPA9nFFcB%40jpberlin-m.spittmann.jpberlin.de
:
MS> ...dummerweise hat das LG Köln 01051 nach Aussage von MS> Martin Lukas (Pressesprecher 01051/Teledump) grundsätzlich MS> ALLE Verbindungen (Gespräche) innerhalb des eigenen MS> Ortsnetzes verboten, selbst wenn die im deutschen Recht MS> vorgesehen wären. Solange also nicht die Revision MS> (ist eingelegt) entschieden hat, geht da überhaupt nix.
Die Möglichkeit der 0190-0 wurde im Urteil vom LG Köln noch gar nicht behandelt, da Teledump erst durch einen Teltarif-Userbeitrag (
https://www.teltarif.de/forum/s4035/4-1.html ) - offiziell von Teledump bestätigt - auf diese Callbycall-Vorwahl-Idee *nach* diesem Urteil gebracht wurde, nachdem sowohl 0192xxx (Online-Einwahlnummer) als auch 01050-031xxx (Technische Dienste-Nummer) als Call-by-Call-Vorwahlen vom Gericht generell untersagt wurden.
Da auch Teledump von dieser 0190-0-Möglichkeit vor dem Gerichtsurteil noch keine Kenntnis hatte, brachte es auch nur das schwache Argument '0192*-Datenverbindungen muessen auch ins Ortsnetz möglich sein' gegen die generelle Call-by-Call-Ortsgesprächs-Verbots-Klausel vom LG Köln vor. Das LG Köln sah aber Datenverbindungen nicht als Gespräche an und erhielt so die generelle Ortsgesprächs-Call-by-Call-Verbotsklausel gegen Teledump aufrecht. Damit ist heute Teledump als einzigem Carrier Deutschlands untersagt, über die 0190-0 Ortsgespräche anzubieten...
Das wußte ich auch noch nicht! Bemüht sich denn Teledump nicht, dies wieder hinzubekommen?
Warum gründet Christian Wolf (Chef und macher von 01051-Telecom) denn nicht eine weitere Firma? Dieser müßte es doch möglich sein Ortsgespräche via 01900... abzuwickeln. Oder liege ich da falsch?
Andere Carrier könnten das jederzeit machen - denn prinzipbedingt kann kein Gericht 0190-0-Call-by-Call untersagen, da Ortsgespraeche für 0190-Mehrwertdienste-Nummern von der DTAG nicht untersagt werden können.
So long.
Ulrich
Grüße, Marcel.