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Rechtlich sehr wage


05.07.2014 07:58 - Gestartet von Mr-Fly
Also ich denke mal hier begibt sich, sollte es bei der Aussage bleiben, die Telekom auf ein rechtlich dünnes Brett. So steht es in der Beschreibung:
Das übertragene Datenvolumen im Netz der Telekom für die Nutzung von Music Streaming fließt bei Nutzung mit der Spotify-App nicht in die Berechnung des Datenvolumens der Daten-Flat im deutschen Telekom Mobilfunknetz ein.
----
Da das Cover laden (als Beispiel) zur Nutzung gehört (man kann es auch nicht abschalten) müsste es definitiv dazu gehören.
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[1] CBS antwortet auf Mr-Fly
05.07.2014 12:18
Benutzer Mr-Fly schrieb:
Also ich denke mal hier begibt sich, sollte es bei der Aussage bleiben, die Telekom auf ein rechtlich dünnes Brett. So steht es in der Beschreibung:
Das übertragene Datenvolumen im Netz der Telekom für die Nutzung von Music Streaming fließt bei Nutzung mit der Spotify-App nicht in die Berechnung des Datenvolumens der Daten-Flat im deutschen Telekom Mobilfunknetz ein.
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Da das Cover laden (als Beispiel) zur Nutzung gehört (man kann es auch nicht abschalten) müsste es definitiv dazu gehören.

Immerhin steht explizit "Musik Streaming" dabei, das klingt sehr eindeutig. Anders könnte es mit nicht abschaltbaren Zusatzfunktionen aussehen, die man gezwungenermaßen mitnutzt, um die Streaming Flatrate überhaupt nutzen zu können. Das ist ähnlich wie beim normalen surfen und es wird ebenso Werbung mitgeladen etc. Das kann man auch nicht unterbinden und es wird vom Datenvolumen abgezogen. Man sollte als "Premiumanbieter" jedoch eine gewisse Kulanz zeigen.
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[1.1] ravenscream antwortet auf CBS
05.07.2014 14:32
Benutzer CBS schrieb:
Benutzer Mr-Fly schrieb:
Also ich denke mal hier begibt sich, sollte es bei der Aussage bleiben, die Telekom auf ein rechtlich dünnes Brett. So steht es in der Beschreibung:
Das übertragene Datenvolumen im Netz der Telekom für die Nutzung von Music Streaming fließt bei Nutzung mit der Spotify-App nicht in die Berechnung des Datenvolumens der Daten-Flat im deutschen Telekom Mobilfunknetz ein.
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Da das Cover laden (als Beispiel) zur Nutzung gehört (man kann es auch nicht abschalten) müsste es definitiv dazu gehören.

Immerhin steht explizit "Musik Streaming" dabei, das klingt sehr eindeutig. Anders könnte es mit nicht abschaltbaren Zusatzfunktionen aussehen, die man gezwungenermaßen mitnutzt, um die Streaming Flatrate überhaupt nutzen zu können. Das ist ähnlich wie beim normalen surfen und es wird ebenso Werbung mitgeladen etc. Das kann man auch nicht unterbinden und es wird vom Datenvolumen abgezogen. Man sollte als "Premiumanbieter" jedoch eine gewisse Kulanz zeigen.


Richtig. Streaming ist halt nicht Surfing.

Wo ich aber widersprechen muss, ist dieses Anspruchsdenken.
An jeder Ecke wird von Händlern und Betreibern etc Kulanz VERLANGT!
Es wird also versucht, aus einer Eventualität, etwas definitives zu machen.
Wenn man das machen sollte, womit sollte man dann ncoh wirkliche Kulanz ausdrücken?
Kulanz ist für Ausnahmefälle und nicht für Regelfälle...
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[1.1.1] Mr-Fly antwortet auf ravenscream
05.07.2014 16:19
Benutzer ravenscream schrieb:
Benutzer CBS schrieb:
Benutzer Mr-Fly schrieb:

Richtig. Streaming ist halt nicht Surfing.

Wo ich aber widersprechen muss, ist dieses Anspruchsdenken. An jeder Ecke wird von Händlern und Betreibern etc Kulanz VERLANGT!
Es wird also versucht, aus einer Eventualität, etwas definitives zu machen.
Wenn man das machen sollte, womit sollte man dann ncoh wirkliche Kulanz ausdrücken?
Kulanz ist für Ausnahmefälle und nicht für Regelfälle...

Sorry, aber wenn du gerade als anscheinend Händler ein Problem hast, dann lass es nicht hier aus.
Zur "kostenfreien" Nutzung muss ich als Künde im Moment Geld (in Form meines Volumens) einsetzen, da ich das Cover Laden nicht ausschalten kann.
Wenn man das ausschalten könnte, wäre das was anders, weil dann eine Teilleistung halt kostenlos ist und ich für das Extra (Cover) zahlen muss.
Das ist schon ein bisschen was anderes als Kulanz!
Hier geht es darum, dass das, was versprochen wird (in der Werbung und den AGB) nicht eingehalten wird, da ich eben nicht streamen kann ohne dabei etwas auf mein Volumen angerechnet zu bekommen. Und für die technische Umsetzung (Spotify) kann ich als Kunde rein gar nix!
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[1.1.1.1] ravenscream antwortet auf Mr-Fly
05.07.2014 17:10
Benutzer Mr-Fly schrieb:
Benutzer ravenscream schrieb:
Benutzer CBS schrieb:
Benutzer Mr-Fly schrieb:

Richtig. Streaming ist halt nicht Surfing.

Wo ich aber widersprechen muss, ist dieses Anspruchsdenken. An jeder Ecke wird von Händlern und Betreibern etc Kulanz VERLANGT!
Es wird also versucht, aus einer Eventualität, etwas definitives zu machen.
Wenn man das machen sollte, womit sollte man dann ncoh wirkliche Kulanz ausdrücken?
Kulanz ist für Ausnahmefälle und nicht für Regelfälle...

Sorry, aber wenn du gerade als anscheinend Händler ein Problem hast, dann lass es nicht hier aus.
Zur "kostenfreien" Nutzung muss ich als Künde im Moment Geld (in Form meines Volumens) einsetzen, da ich das Cover Laden nicht ausschalten kann.
Wenn man das ausschalten könnte, wäre das was anders, weil dann eine Teilleistung halt kostenlos ist und ich für das Extra (Cover) zahlen muss.
Das ist schon ein bisschen was anderes als Kulanz! Hier geht es darum, dass das, was versprochen wird (in der Werbung und den AGB) nicht eingehalten wird, da ich eben nicht streamen kann ohne dabei etwas auf mein Volumen angerechnet zu bekommen. Und für die technische Umsetzung (Spotify) kann ich als Kunde rein gar nix!

nope, muss dich leider enttäuschen, ich bin kein händler.
ich bin sogar nur ein kleiner und normaler user.
aber was gesagt wird, wird gehalten. das STREAMEN ist kostenlos.
Sehe es wie manche Verlosungen von Reisen. Du hast am Ende den Aufenthalt in einem tollen Hotel gewonnen, musst aber selber anreisen.
Hast du deswegen den Aufenthalt im Hotel nicht kostenlos?
Oder verklagst du den Veranstalter der Verlosung dann auf Erstattung der Anreisekosten, weil er sein Versprechen (den kostenlosen Aufenthalt) nicht eingehalten hat?