irgendwie widerspricht sich der Artikel doch selbst? Es müssen Zeugen anwesend sein, gleichzeitig wäre eine SMS erlaubt!?
Ich denke, die dpa meinte damit, daß diese SMS unter Zeugen verschickt werden muß. Also nach dem Motto: Kerl steht im Kreis seiner Kumepls, alle grinsen fies und er drückt auf "Send". Und danach ein befreiendes "Ich bin frei! Frei! FREI!"
*g*