Benutzer TAppelhagen schrieb:
Trotzdem würde mich mal interessieren, warum der Kunde die Prozesskosten zahlen muss, wenn er doch offenbar gewonnen hat?!?
Der Kunde hat eben *nicht* gewonnen, sondern überwiegend verloren, weil er viel mehr als die 21 Euro gefordert hatte (der Streitwert betrug 223,99 Euro). Der erste Satz des Urteils lautet deshalb auch:
"Die Klage ist nur zu einem geringen Teil begründet."