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Schadenersatz . . .


25.07.2014 15:05 - Gestartet von chickolino
richtig so . . .

Der Kunde kann natürlich NICHT einen LTE-24-Monatsvertrag als Schadensersatz ansetzen und "versorgt" sich mit einer LIDL-5-GB-Internetflat ( für nur rund 15 Euro mtl.) die er nach einem 1 Monat Laufzeit abbestellen kann...
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[1] TAppelhagen antwortet auf chickolino
25.07.2014 15:36
Trotzdem würde mich mal interessieren, warum der Kunde die Prozesskosten zahlen muss, wenn er doch offenbar gewonnen hat?!?
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[1.1] Mobilfunk-Experte antwortet auf TAppelhagen
25.07.2014 17:14
Benutzer TAppelhagen schrieb:

Trotzdem würde mich mal interessieren, warum der Kunde die Prozesskosten zahlen muss, wenn er doch offenbar gewonnen hat?!?

Der Kunde hat eben *nicht* gewonnen, sondern überwiegend verloren, weil er viel mehr als die 21 Euro gefordert hatte (der Streitwert betrug 223,99 Euro). Der erste Satz des Urteils lautet deshalb auch:

"Die Klage ist nur zu einem geringen Teil begründet."
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[1.1.1] TAppelhagen antwortet auf Mobilfunk-Experte
25.07.2014 17:16
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:
Der Kunde hat eben *nicht* gewonnen, sondern überwiegend verloren, weil er viel mehr als die 21 Euro gefordert hatte

aha, danke! Ich ging davon aus, dass er (da ihm überhaupt etwas zugesprochen wurde) gewonnen hätte. So macht das schon mehr Sinn.