Zugleich wird den Kunden (in minimaler Schriftgröße versteckt auf der Rückseite) eine 24-monatige Mindestvertragslaufzeit aufoktroyiert. So mancher wird es gar nicht merken.
Bei einer Stillschweigenden und einseitigen Änderung und Übernahme eines Tarifs oder Vertrags von Bestandskunden ist der Vertragsanbieter nicht automatisch berechtigt einseitig eine Vertragsverlängerung in Verbindung zu bringen. Die bisherigen Laufzeiten die für den Vertragspartner galten, sind weiterhin gültig.