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Preissteigerung um 54 % von 12,99 auf 19,99 €


28.04.2015 17:36 - Gestartet von Armin7
Mich "beglückte" Telecolumbus mit einer sofortigen Preissteigerung von 12,99 auf 19,99 €. Den Mehrwert des neuen Zwangstarifes benötige ich überhaupt nicht.

Hier handelt es sich aber um keine Preiserhöhung im klassischen Sinne, sondern Telecolumbus zwingt seine Altkunden in einen teureren Tarif mit zusätzlichen Leistungen. Der alte wird quasi über Nacht (Posteingang: 23.04 - Tarifende: 30.04.) für nicht mehr existent erklärt.

Wer mag, darf innerhalb von 4 Wochen kündigen. Telecolumbus verrät allerdings nicht, zu welchem Datum die Kündigung dann wirksam wird und ob bis dahin der alte, günstigere Preis weiter gezahlt werden kann.

Zugleich wird den Kunden (in minimaler Schriftgröße versteckt auf der Rückseite) eine 24-monatige Mindestvertragslaufzeit aufoktroyiert. So mancher wird es gar nicht merken.

Für all das verschweigt Telecolumbus seinen treuen Altkunden gegenüber eine juristische Grundlage (Gesetz, AGB etc.). Nichts dergleichen. Auch von Seiten der Hotline kommt nur sinnfreies Blablabla. Wenn überhaupt, dann dürfte Telecolumbus zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit des Kunden mit korrekter Frist kündigen. Das macht natürlich mehr Arbeit, dauert länger und verursacht für das Unternehmen mehr Kosten.

So, wie es jetzt von Telecolumbus vollzogen wird, läuft es auf einen Vertragsbruch hinaus. Eine vereinbarte Leistung zu einem Preis x wird urplötzlich verweigert.

Tipp: Internet mit den Nachbarn teilen (z. B. via WLAN). Dann verdient Telecolumbus weniger. Deren Rechnung geht somit nicht auf.



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[1] r o e s I antwortet auf Armin7
28.04.2015 19:59

einmal geändert am 28.04.2015 20:00
Zugleich wird den Kunden (in minimaler Schriftgröße versteckt auf der Rückseite) eine 24-monatige Mindestvertragslaufzeit aufoktroyiert. So mancher wird es gar nicht merken.
Bei einer Stillschweigenden und einseitigen Änderung und Übernahme eines Tarifs oder Vertrags von Bestandskunden ist der Vertragsanbieter nicht automatisch berechtigt einseitig eine Vertragsverlängerung in Verbindung zu bringen. Die bisherigen Laufzeiten die für den Vertragspartner galten, sind weiterhin gültig.