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Verbot gilt ja auch nicht der Betriebszufriedenheit..


12.07.2015 20:48 - Gestartet von sp33
Der Ansatz ist schon falsch. Wenn ich als Arbeitgeber verfüge (was ich tue), dass meine Mitarbeiter nicht am Wochenende in ihre Emails schauen dürfen, dann tue ich das nicht, um die Betriebszufriedenheit zu steigern. Es geht darum, meinen Arbeitnehmern eine Trennung zwischen Privatleben und Beruf zu ermöglichen. Und es sind genau diejenigen, bei denen die Zufriedenheit sinkt, für die diese Regelungen gemacht sind.

Der Sinn ist die *langfristige* Erhaltung der Motivation und Gesundheut meiner MItarbeiter. Die allermeisten kommen nämlich nach ein paar Jahren darauf, dass sich die Welt auch dreht, ohne dass sie ihr Privatleben opfern und einen Infarkt riskieren..

Die Drehschraube ist also höchstens die Definition der Arbeitszeit. Wenn mein Mitarbeiter nunmal morgens um 5 am fittesten ist, dann muss ich seine Arbeitszeit dorthin verlagern...