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10.12.2015 07:39 - Gestartet von chrissaso780
Wie soll es denn sonst Funktionieren?
Der Finanzielle Schaden wurde ja von jemanden verursacht.
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[1] uwest antwortet auf chrissaso780
10.12.2015 08:24
Benutzer chrissaso780 schrieb:
Wie soll es denn sonst Funktionieren? Der Finanzielle Schaden wurde ja von jemanden verursacht.

Da steckt jetzt die Behauptung drin, es sei ein "finanzieller Schaden" entstanden. Da müßte man erstmal sinnvoll begründen, *wem* ein Schaden entstanden ist und *wie hoch* dieser Schaden ist.
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[1.1] chrissaso780 antwortet auf uwest
10.12.2015 09:45
Benutzer uwest schrieb:
Benutzer chrissaso780 schrieb:
Wie soll es denn sonst Funktionieren? Der Finanzielle Schaden wurde ja von jemanden verursacht.

Da steckt jetzt die Behauptung drin, es sei ein "finanzieller Schaden" entstanden. Da müßte man erstmal sinnvoll begründen, *wem* ein Schaden entstanden ist und *wie hoch* dieser Schaden ist.

Man kann ja auch mal Googeln.
Dann wird dir Google verraten das der Film und Musik Industrie jährlich in Deutschland um die 700 Mio Euro an Einnahmen durch Raubkopien entgehen.

Am besten soll jetzt das ganze Salongfähig gemacht werden.
Das offene WLAN Betreiber nichts mehr befürchten müssen und die Nutzer im des WLAN wirklich Anonyme ihre illegalen Tätigkeiten nachgehen können.

Das kann nicht die Zukunft sein.
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[1.1.1] grafkrolock antwortet auf chrissaso780
10.12.2015 10:54
Benutzer chrissaso780 schrieb:
Dann wird dir Google verraten das der Film und Musik Industrie jährlich in Deutschland um die 700 Mio Euro an Einnahmen durch Raubkopien entgehen.
Und woher kommen diese Zahlen? Wenn man argumentiert, jeder runtergeladene Song sei andernfalls im Laden gekauft worden, komme ich natürlich auf solche Summen. Nur ist das völlig aus der Luft gegriffen.
Wenn Spotify die Songs samt und sonders kostenlos bereitstellt, kann man im Gegenteil davon ausgehen, daß im Falle der Musikindustrie der Schaden nicht 700 Euro, sondern exakt 0 Euro beträgt. Nun gut, vielleicht die geringe Summe abgezogen, die Spotify an die Anbieter zahlt, wenn ein Kostenlos-Abonnent einen Song hört.

Das kann nicht die Zukunft sein.
Das ist aber die Gegenwart in so ziemlich jedem europäischen Land, außer in Deutschland. Hat bisher auch niemanden groß gestört. In Ländern wie Kroatien oder Österreich kannst Du für ein paar Euro anonym eine Mobilfunkkarte mit 10 GB kaufen und nach Herzenslust machen, was Du willst. WLAN entsprechend.

Die Überbewertung des sogenannten "geistigen Eigentums", das ich übrigens grundsätzlich in Frage stelle, findet größtenteil in Deutschland und vielleicht den USA statt.
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[1.1.1.1] mikiscom antwortet auf grafkrolock
11.12.2015 08:16
Benutzer grafkrolock schrieb:

Die Überbewertung des sogenannten "geistigen Eigentums", das ich übrigens grundsätzlich in Frage stelle, findet größtenteil in Deutschland und vielleicht den USA statt.

In der Slowakei hieß es früher beim Runterladen von Tauschbörsen, "das interessiert hier keinen". Ein paar Monate, nachdem mein Bruder da weg war, wurde bei den Gastgebern das Haus durchsucht und die Computer beschlagnahmt...
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[1.1.2] uwest antwortet auf chrissaso780
10.12.2015 11:23
Benutzer chrissaso780 schrieb:
Man kann ja auch mal Googeln.

Wenn man mit solcher Naivität an die Sache herangeht, dann kann man natürlich zu dieser Ansicht kommen. In diesem Fall bist Du auf Propaganda hereingefallen.

Um einen finanziellen Schaden zu begründen müßtest Du beweisen können, daß der heruntergeladene Titel kostenpflichtig gekauft worden wäre, wenn die Möglichkeit zum kostenlosen Download nicht existiert hätte. Daran zweifle ich.

Um dem Betreiber des freien WLAN-Zugangs eine Mitschuld zuzuschieben müßtest Du beweisen können, daß der Download nicht erfolgt wäre, wenn das freie WLAN nicht zur Verfügung gestanden hätte. Daran zweifle ich nicht nur - das anzunehmen ist blanker Unfug. Der Downloader hätte sich ja auch eine anonyme Mobilfunkkarte besorgen können oder über das Tor-Netzwerk downloaden oder... oder... oder...

Mir ist bisher keine seriöse wissenschaftliche Studie bekannt, die gezeigt hätte, daß illegale Downloads den Künstlern oder der Musikindustrie schaden. Es ist sogar das Gegenteil der Fall!
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[1.1.2.1] chrissaso780 antwortet auf uwest
10.12.2015 15:10
Benutzer uwest schrieb:
Benutzer chrissaso780 schrieb:
Man kann ja auch mal Googeln.

Wenn man mit solcher Naivität an die Sache herangeht, dann kann man natürlich zu dieser Ansicht kommen. In diesem Fall bist Du auf Propaganda hereingefallen.

Um einen finanziellen Schaden zu begründen müßtest Du beweisen können, daß der heruntergeladene Titel kostenpflichtig gekauft worden wäre, wenn die Möglichkeit zum kostenlosen Download nicht existiert hätte. Daran zweifle ich.

Um dem Betreiber des freien WLAN-Zugangs eine Mitschuld zuzuschieben müßtest Du beweisen können, daß der Download nicht erfolgt wäre, wenn das freie WLAN nicht zur Verfügung gestanden hätte. Daran zweifle ich nicht nur - das anzunehmen ist blanker Unfug. Der Downloader hätte sich ja auch eine anonyme Mobilfunkkarte besorgen können oder über das Tor-Netzwerk downloaden oder... oder... oder...

Mir ist bisher keine seriöse wissenschaftliche Studie bekannt, die gezeigt hätte, daß illegale Downloads den Künstlern oder der Musikindustrie schaden. Es ist sogar das Gegenteil der Fall!

Warum soll ich Naiv sein.
Wenn ich Raubkopien im größeren Stil herunterladen möchte dann würde ich genau diese Techniken einsetzen. Wer will den schon wirklich erwischt werden.

Genau diese Techniken führen dazu das Menschen eher dazu bereit sind sich illegal zu verhalten.

Derjenige der jetzt da Klagt wollte mit Sicherheit der Bevölkerung was gutes tun aber er wurde einfach nur ausgenutzt. Jemand hat sich einfach nur daneben benommen. Der Kläger ist einfach nur der Leidtragende jetzt.
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[2] decaflon antwortet auf chrissaso780
10.12.2015 15:29
Wenn überhaupt, dann sollte doch der Verursacher zahlen, oder?

Es ist in dem Fall aber imho unstrittig, dass der Verursacher nicht der Betreiber war, sondern jemand anderes.