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FALSCH: Sonderkündigungsrecht besteht!


26.09.2001 18:53 - Gestartet von rtpj
Benutzer ron's enemy schrieb:

[...]
Ein Kündigungsrecht besteht beim zwangsweisen Wechsel des Vertragspartners immer, [...]

T'schuldigung - womöglich ist mir etwas entgangen: Aber wo hat sich denn der Vertragspartner für Netztel-D1-Kunden geändert ?
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[] evilernie2001 antwortet auf
26.09.2001 19:58
da ja wohl Netztel in den nächsten Tagen abgeschaltet wird, so wie T-D1 sagt, ist ab dem Termin auch mein Vertrag mit Netztel beendet. Wurde mir auch gerade von der Netztelhotline gesagt.
So, nur kann ich bei Super 24 nicht "dieses" Netztel angebot finden? Gibt es da eineb Link oder muß ich einfach eine Rechnung von Netztel mit in die Anmeldung legen?

P.S. bei dem Vertrag von Super 24 steht unter 5.

Einzelgesprächsnachweis

o Ja, komplett
o Nein
o Ja, gekürzte Tel.-Nr.

Kosten das extra, wenn ich das möchte?
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[1] oliver242 antwortet auf evilernie2001
26.09.2001 21:36
Benutzer evilernie2001 schrieb:
da ja wohl Netztel in den nächsten Tagen abgeschaltet wird, so wie T-D1 sagt, ist ab dem Termin auch mein Vertrag mit Netztel beendet. Wurde mir auch gerade von der Netztelhotline gesagt.
So, nur kann ich bei Super 24 nicht "dieses" Netztel angebot finden? Gibt es da eineb Link oder muß ich einfach eine Rechnung von Netztel mit in die Anmeldung legen?

P.S. bei dem Vertrag von Super 24 steht unter 5.

Einzelgesprächsnachweis

o Ja, komplett
o Nein
o Ja, gekürzte Tel.-Nr.

Kosten das extra, wenn ich das möchte?

Soweit ich informiert bin, DARF ein EVN/EGN nichts kosten.
Hatte ich irgendwann mal in Zusammenhang mit der RegTP gelesen (ohne Gewähr)
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[] upplands antwortet auf
26.09.2001 20:18
Benutzer ron's enemy schrieb:
Haha, Super24 ist scharf auf Netztels Kunden und behauptet, sie hätten kein Sonderkündigungsrecht – und Teltarif glaubt’s auch noch! Schwache Leistung, Leute.

Noch haben Netztel-Kunden kein Sonderkündigungsrecht, zumindest solange sie mit ihrer Netztel-Karte telefonieren können. Erst wenn die Telekom den Hahn abdreht und Netztel seine vertraglichen Leistungen nicht mehr erbringen kann, kann der Kunde sonderkündigen.

Ich denke, Super24 will sich mit seiner Aussage nur rechtlich absichern.

Insofern stimmt doch der Teltarif-Beitrag! Vielleicht hast du ihn nicht richtig gelesen?
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[] Ralf Rabe antwortet auf
26.09.2001 23:18
Benutzer ron's enemy schrieb:
Haha, Super24 ist scharf auf Netztels Kunden und behauptet, sie hätten kein Sonderkündigungsrecht – und Teltarif glaubt’s auch noch! Schwache Leistung, Leute.

Ein Kündigungsrecht besteht beim zwangsweisen Wechsel des Vertragspartners immer, dazu müssen sich nicht die Tarife ändern. Auch wenn Super24 exakt das gleiche Tarifmodell anbietet, ist niemand gezwungen, deswegen dorthin oder zu sonst einem Anbieter zu wechseln. Selbst wenn eine solche Klausel in den AGBs stehen würde, was ich nicht weiß, wäre sie unwirksam, es sei denn, der zukünftige Vertragspartner wurde namentlich benannt, so dass die Kunden schon die ganze Zeit Bescheid wussten. Nachzulesen übrigens in § 11 Nr. 13 AGBG.

Lasst euch also von diesen Fliegenden-Teppich-Händlern keinen Floh ins Ohr setzen! Und Teltarif recherchiert nächstes Mal hoffentlich besser, bevor hier einfach fahrlässig zum Nachteil der Kunden etwas falsches wiedergegeben wird.

Bevor Du Dich hier aufregst und teltarif.de vorwirfst, sie hätten schlecht recherchiert, solltest Du in Zukunft folgendes machen:
1. Die Artikel aufmerksam und vollständig lesen!
2. Dich über bestimmte Sachverhalte genau informieren!

Zu 1.: Super24 unterbreitet Netztel-Kunden lediglich ein Angebot für einen grundgebührfreien Vertrag. Mehr nicht!

Zu 2.: Solange Netztel-Kunden zu den bisherigen Tarifen mit Netztel telefonieren können, besteht kein Recht auf Sonderkündigung. Und der Verdacht, dass Netztel demnächst eventuell abgeschaltet wird, reicht da auch nicht aus!
Des weiteren bedeutet ein Antrag auf ein Insolvenzverfahren nicht zwangsläufig, dass ein Verfahren eröffnet wird und / oder der Anbieter seinen Betrieb einstellt. Bestes Beispiel ist hier NGI. Die hatten auch einen Antrag auf ein Insolvenzverfahren gestellt und sind immer noch im Geschäft!

Grüße
Ralf
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[] Ralf Rabe antwortet auf
27.09.2001 08:47
Benutzer ron's enemy schrieb:
Benutzer Ralf Rabe schrieb:
1. Die Artikel aufmerksam und vollständig lesen! 2. Dich über bestimmte Sachverhalte genau informieren!

Zu 1.: Super24 unterbreitet Netztel-Kunden lediglich ein Angebot für einen grundgebührfreien Vertrag. Mehr nicht!

Zu 2.: Solange Netztel-Kunden zu den bisherigen Tarifen mit Netztel telefonieren können, besteht kein Recht auf Sonderkündigung. Und der Verdacht, dass Netztel demnächst eventuell abgeschaltet wird, reicht da auch nicht aus!
Des weiteren bedeutet ein Antrag auf ein
Insolvenzverfahren nicht zwangsläufig, dass ein Verfahren eröffnet wird und /
oder der Anbieter seinen Betrieb einstellt. Bestes Beispiel ist hier NGI. Die hatten auch einen Antrag auf ein Insolvenzverfahren gestellt und sind immer noch im Geschäft!

Grüße
Ralf

„Dass Netztel eventuell abgeschaltet wird“... Was glaubst du denn? Dass die abgeschaltet werden, gebe ich dir schriftlich. Natürlich kannst du gerne mit der Kündigung warten, bis dein Handy tot ist. Dann kannst du dir sagen: „Klasse, jetzt kann ich zwar nicht mehr telefonieren, aber dafür habe ich Netztels Vertragsbedingungen eingehalten (auch wenn sie ihre nicht einhalten konnten).“ Streng genommen ist Netztel sogar verpflichtet, seine Kunden rechtzeitig schriftlich auf ihr Sonderkündigungsrecht hinzuweisen. Haben sie das?

In meinem Beitrag stand im Übrigen im Vordergrund, was ich anscheinend nicht klar genug herausgestellt habe, dass ein Sonderkündigungsrecht in jedem Fall besteht, sobald der Vertragspartner wechselt, unabhängig von Tarifen oder der Leistung. Das hat Super24 hübsch verschwiegen, denn so gewinnt man keine Neukunden.

Der Vertragspartner ändert sich aber bei D1-Kunden nicht - und schon garnicht zu Super24. Dir scheint nicht klar zu sein, dass es sich bei dem T-D1- und dem Super24-Angebot um freiwillige Sachen handelt. Niemand zwingt Dich, zu T-D1 zu wechseln oder einen zusätzlichen Vertrag bei Super24 abzuschließen!

Und der Unterschied vom Super24-Angebot zum T-D1-Angebot ist der, dass durch Absprachen zwischen T-D1 und Netztel bei Abschluss eines T-D1-Vertrages Du automatisch zum T-D1-Kunden wirst. Wenn Du das Angebot nicht annimmst, bist und bleibst Du vorerst Netztel-Kunde.

Des weiteren bin ich mir schon bewusst, dass Netztel früher oder später abgeschaltet wird. Aber dieses Wissen bzw. Ahnen ist kein Grund für einen *Sonder*kündigung! Das reicht lediglich für eine ordentlich Kündigung, für die man ja aber eh keinen Grund angeben muss.;-)

Grüße
Ralf
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[] RE: Kostenpflichtiger EVN? Natürlich nicht
www.super24.de antwortet auf
27.09.2001 16:59
Da hat er absolut recht. EGN's müssen kostenfrei angeboten werden und zwar auch mit allen Ziffern der Rufnummern. Dies ist bei Super24/TelePassport auch der Fall. Lediglich, wenn man einen sog. "Komfort-EGN" haben möchte, kostet das Geld. NBei diesem EGN sind dann auf einer Extraseite alle Verbindungsarten noch mal sortiert aufgeführt. Der kostenlose EGN enthält aber alle notwendigen Informationen, die man braucht und die auch laut TKV vorgechrieben sind.

Zu der Frage, wo das Netztel-Angebot zu finden ist:

Es gibt auf der Seite kein Extra-Angebot, sondern es geht beim Laden der www.super24.de Seite ein PopUp-Fenster auf und wenn man darauf klickt, bekommt man das Angebot erklärt und angezeigt. Kopie der Rechnung sollte man auf jeden Fall beilegen.

Hier der Link direkt auf die "Netztel-Angebot" Seite:

http://www.super24.de/netztel-index.html

Harald Gustyn
Super24 GmbH
TelePassport AG
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Benutzer ron's enemy schrieb:
Benutzer evilernie2001 schrieb:
da ja wohl Netztel in den nächsten Tagen abgeschaltet wird, so
wie T-D1 sagt, ist ab dem Termin auch mein Vertrag mit Netztel beendet. Wurde mir auch gerade von der Netztelhotline gesagt.
So, nur kann ich bei Super 24 nicht 'dieses' Netztel angebot finden? Gibt es da eineb Link oder muß ich einfach eine Rechnung von Netztel mit in die Anmeldung legen?

P.S. bei dem Vertrag von Super 24 steht unter 5.

Einzelgesprächsnachweis

o Ja, komplett
o Nein
o Ja, gekürzte Tel.-Nr.

Kosten das extra, wenn ich das möchte?


Hi evilernie,

keine der drei Varianten darf etwas kosten, egal bei welchem Anbieter. Auch eine Einrichtungsgebühr darf nicht erhoben werden. Die Anbieter haben allerdings die Möglichkeit, über den Standard-EVN hinausgehend noch eine kostenpflichtige Variante mit zusätzlichen Merkmalen anzubieten. Die kostenlose Standard-Version muss aber von allen Anbietern von Fest- und Mobilfunktelefonie auf jeden Fall angeboten werden. Datendienstleistungen wie SMS müssen auf Grund § 14 TKV bzw. § 3 Nr. 19 TKG nicht einzeln aufgeführt werden. Das steht alles im Amtsblatt 18/98 der RegTP.

Ron's enemy
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[1] evilernie2001 antwortet auf www.super24.de
27.09.2001 20:27
Benutzer www.super24.de schrieb:

Hier der Link direkt auf die "Netztel-Angebot" Seite:

http://www.super24.de/netztel-index.html

Harald Gustyn
Super24 GmbH
TelePassport AG

ja, habe ich jetzt auch gefunden. Daurt nur so 30sec., bis bei mir das PopUp Fenster aufegeht und das auch imho nur, wenn man die ganze Zeit auf der Startseite bleibt.

Werde wohl da einen D1 Vertrag machen, da wohl Netztel ganz plötzlich den Laden zu macht, so wie mir gesagt wurde, da bei der Hotline. Kann in einer Woche oder in max. 4 Wochen sein, aber ich denke auch mal, wenn die Telekom in der nächsten Woche viele von den Netztelkunden gezwungenermaßen ihr Angebot aufgedrückt hat, damit man die Nummer behält, wird es wohl schnell gehen.
Und ich hatte sonst immer 50DM Umsatz (-10DM für Get 10), was also mit der GG so 60-80DM im Monat macht. Da sind mir die 25DM doch etwas wenig, da ich dann ja wieder 25DM GG hätte. Also werde ich es mal mit Super24 testen und mal sehen, ob bei meiner Abrechnung alles okay ist. Bei eingen gibt es wohl erhebliche Probleme mit den Tarifen ohne GG, wo dann doch die GG mit abgebucht wird.
Was ich auch nicht verstehe, wie Super24 es macht, bei TTP Gebühren zu bekommen wie bei einem Originalvertrag und der Switch von TTP (auch ohne GG) ist erheblich schlechter. Zeiten ab 18Uhr, andere Netze nicht 0,99 bzw 1,29 zur HZ. Bei dem Switch sind es 1,69DM zur HZ.

bei dem "normalen nicht Netztel S24 Trend T-D1 Tarif steht, man muß einen Bankverbindungsnachweis beilegen? Bei den Netztelkonditionen muß man das nicht. Da reicht den dann wohl die alte Netztel Rechnung oder ist das ein Fehler im Angebot?

Weiter, wo muß man nach der Zeit Kündigen? In News habe ich gelesen, daß man direkt bei TPP kündigen muß, die aber nicht gerade shcnell wären? Stimmt das und wie sieht es mit der "Deaktivierungsgebühr" aus? Wollen die auch noch so was?
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[1.1] www.super24.de antwortet auf evilernie2001
27.09.2001 22:13
Benutzer evilernie2001 schrieb:
Benutzer www.super24.de schrieb:

Hier der Link direkt auf die "Netztel-Angebot" Seite:

http://www.super24.de/netztel-index.html


ja, habe ich jetzt auch gefunden. Daurt nur so 30sec., bis bei mir das PopUp Fenster aufegeht und das auch imho nur, wenn man die ganze Zeit auf der Startseite bleibt.

Wichtiger Hinweis.Wir werden das PopUp-Fenster datenmäßig etwas verkleinern, damit es auch bei analogen Modems schneller geladen wird. So klicken es wahrscheinlich viele weg.


Werde wohl da einen D1 Vertrag machen, da wohl Netztel ganz plötzlich den Laden zu macht, so wie mir gesagt wurde, da bei der Hotline. Kann in einer Woche oder in max. 4 Wochen sein, aber ich denke auch mal, wenn die Telekom in der nächsten Woche viele von den Netztelkunden gezwungenermaßen ihr Angebot aufgedrückt hat, damit man die Nummer behält, wird es wohl schnell gehen.
Und ich hatte sonst immer 50DM Umsatz (-10DM für Get 10), was also mit der GG so 60-80DM im Monat macht. Da sind mir die 25DM doch etwas wenig, da ich dann ja wieder 25DM GG hätte. Also werde ich es mal mit Super24 testen und mal sehen, ob bei meiner Abrechnung alles okay ist. Bei eingen gibt es wohl erhebliche Probleme mit den Tarifen ohne GG, wo dann doch die GG mit abgebucht wird.
Was ich auch nicht verstehe, wie Super24 es macht, bei TTP Gebühren zu bekommen wie bei einem Originalvertrag und der Switch von TTP (auch ohne GG) ist erheblich schlechter. Zeiten ab 18Uhr, andere Netze nicht 0,99 bzw 1,29 zur HZ. Bei dem Switch sind es 1,69DM zur HZ.

Super24 gehört zu TelePassport und investiert die volle Provision wieder in den Tarif. Händler müssen natürlich von etwas leben und können nicht die ganze Provision reinvestieren.

bei dem "normalen nicht Netztel S24 Trend T-D1 Tarif steht, man muß einen Bankverbindungsnachweis beilegen? Bei den Netztelkonditionen muß man das nicht. Da reicht den dann wohl die alte Netztel Rechnung oder ist das ein Fehler im Angebot?

Man muß lediglich seine Bankverbindung angeben, damit die Rechnungen eingezogen werden können, da es bei diesem Tarif keine Rechnungsart "Überweisung" gibt.

Weiter, wo muß man nach der Zeit Kündigen? In News habe ich gelesen, daß man direkt bei TPP kündigen muß, die aber nicht gerade shcnell wären? Stimmt das und wie sieht es mit der "Deaktivierungsgebühr" aus? Wollen die auch noch so was?

Kündigen muß man bei Telepassport, so wie auf dem Antrag angegeben. Deaktivierungsgebühren gibt es natürlich bei TelePassport und Super24 nicht.

Harald Gustyn
Geschäftsführung
TelePassport AG
Super24 GmbH
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[1.1.1] Vertragsschluss / Kündigung / Befristung des Angebots
mhnews antwortet auf www.super24.de
28.09.2001 09:30
Benutzer www.super24.de schrieb:
Benutzer evilernie2001 schrieb:
Benutzer www.super24.de schrieb:

Hier der Link direkt auf die "Netztel-Angebot"
Seite:

http://www.super24.de/netztel-index.html

In

http://www.super24.de/netztel-hinweis26092001.htm

ist

"Diese Aktion ist vorerst befristet bis zum 31.10.2001,
kann aber auch früher jederzeit eingestellt werden."

nicht sehr kundenfreundlich, man stelle ich nur vor
500 Kunden senden am 12.10.2001 eine Bestellung ab
und der Anbieter hat die beliebige Möglichkeit, die
Befristung urplötzlich auf den 13.10.2001 zu legen
(ohne Einschreiben ist dann die Fristeinhaltung
schwerlich zu beweisen).

Kündigen muß man bei Telepassport, so wie auf dem Antrag angegeben. Deaktivierungsgebühren gibt es natürlich bei TelePassport und Super24 nicht.

Harald Gustyn
Geschäftsführung
TelePassport AG
Super24 GmbH

Aus welchen Gründen soll ein Vertrag, der nach dem
Informationstext

"Informationen und Bestellungen:
Super24 GmbH
Juri-Gagarin Ring 88
99084 Erfurt"

mit Super24 abgeschlossen wird, dann bei Telepassport
zu kündigen sein (selbst wenn sich Super24 der AGBs
von Telepassport bedient)?
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[] www.super24.de antwortet auf
27.09.2001 17:09
Ja, da haben wir aber nicht richtig gelesen, würde ich mal sagen.

1. Super24 kann gar keine Kunden von Netztel "übernehmen". Wir können nur ein Angebot an diese Kunden machen, das es ihnen leichter macht, einen neuen Anbieter mit ähnlichen Tarifen wie bei Netztel zu finden und dies möglichst ohne Kosten. Ich glaube, das ist den Kunden von Netztel gegenüber äußerst fair von Super24.

2. Ein Sonderkündigungsrecht besteht für die D1-Netztel Kunden tatasächlich zur Zeit nicht, weil D1 der Netztel den saft ja noch gar nicht abgedreht hat und die Kunden also im Moment noch gar keinen Nachteil und somit auch kein Sonderkündigungsrecht haben. Wenn D1 das selbe Verfahren anwendet, wie D2 es mit den Netztel-Kunden getan hat, dann besteht natürlich ein Sokü-Recht. So wie im Moment die Situation aber sich darstellt noch nicht.

3. müssen wir den Hinweis darauf, dass unser Angebot an die Netztel-Kunden nicht zum Vertragsbruch aufruft mit abdrucken, weil dies gesetzlich so vorgeschrieben ist. Man darf nicht zum vertragsbruch auffordern, dann mach man sich unter Umständen schadenersatzpflichtig.

4. den "fliegenden Teppichhändler" beziehe ich nicht auf unsere Firmen. da gibt es sehr viel mehr Firmen im Netz und in der Branche, worauf diese Bezeichnung zutreffen könnte und stellenweise noch geschmeichelt ist.

Harald Gustyn
Super24 GmbH
TelePassport AG
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Benutzer ron's enemy schrieb:
Haha, Super24 ist scharf auf Netztels Kunden und behauptet, sie hätten kein Sonderkündigungsrecht – und Teltarif glaubt’s auch noch! Schwache Leistung, Leute.

Ein Kündigungsrecht besteht beim zwangsweisen Wechsel des Vertragspartners immer, dazu müssen sich nicht die Tarife ändern. Auch wenn Super24 exakt das gleiche Tarifmodell anbietet, ist niemand gezwungen, deswegen dorthin oder zu sonst einem Anbieter zu wechseln. Selbst wenn eine solche Klausel in den AGBs stehen würde, was ich nicht weiß, wäre sie unwirksam, es sei denn, der zukünftige Vertragspartner wurde namentlich benannt, so dass die Kunden schon die ganze Zeit Bescheid wussten. Nachzulesen übrigens in § 11 Nr. 13 AGBG.

Lasst euch also von diesen Fliegenden-Teppich-Händlern keinen Floh ins Ohr setzen! Und Teltarif recherchiert nächstes Mal hoffentlich besser, bevor hier einfach fahrlässig zum Nachteil der Kunden etwas falsches wiedergegeben wird.

Ron’s enemy
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[1] indiana-horscht antwortet auf www.super24.de
27.09.2001 18:01
Benutzer www.super24.de schrieb:


4. den "fliegenden Teppichhändler" beziehe ich nicht auf unsere Firmen. da gibt es sehr viel mehr Firmen im Netz und in der Branche, worauf diese Bezeichnung zutreffen könnte und stellenweise noch geschmeichelt ist.


fliegender Teppichhändler wäre geschmeichelt, aber wie wärs mit Klinkenputzer oder Strukki?
Auf diesem Weg vertreibt TPP doch seine Produkte!
Ich möchte hier nur als Beispiel Netcom2000 erwähnen !

Wer im Glashaus sitzt.....
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[1.1] www.super24.de antwortet auf indiana-horscht
27.09.2001 22:03
Super24 vertreibt 100% aller Mobilfunkverträge über das Internet und ist mit Abstand der größte "Vertriebspartner" von TelePassport. Gleich danach kommt der Internet-Handy-Shop und unsere Internet-Partner von TPP-Direct. Wie bitte soll denn da Netcom2000 unser größter Partner sein ?

Außerdem hat es mit Netcom2000 nie ernsthafte Probleme gegeben, da es sich bei den Vertriebspartnern von Netcom2000 nämlich nicht um "Drücker" oder "Klinkenputzer" handelt. Multi-Level-Marketing muß nich immer zwingend "Drückerei" bedeuten. Es bedeutet nichts anderes, als das es sich um einen Strukturvertrieb handelt. Soviel dazu. Tupperware oder Amway sind doch wohl auch keine Drücker und schicken auch keine "Kolonnen" duch die Gegend.

Möglichst immer erst Erkundigungen einholen, bevor man Behauptungen aufstellt.

Harald Gustyn
Super24 GmbH
TelePassport AG
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Benutzer indiana-horscht schrieb:
Benutzer www.super24.de schrieb:


4. den "fliegenden Teppichhändler" beziehe ich nicht auf unsere Firmen. da gibt es sehr viel mehr Firmen im Netz und in der Branche, worauf diese Bezeichnung zutreffen könnte und
stellenweise noch geschmeichelt ist.


fliegender Teppichhändler wäre geschmeichelt, aber wie wärs mit Klinkenputzer oder Strukki?
Auf diesem Weg vertreibt TPP doch seine Produkte! Ich möchte hier nur als Beispiel Netcom2000 erwähnen !

Wer im Glashaus sitzt.....
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[1.1.1] tcsmoers antwortet auf www.super24.de
29.09.2001 22:18

Strukturvertrieb handelt. Soviel dazu. Tupperware oder Amway sind doch wohl auch keine Drücker und schicken auch keine "Kolonnen" duch die Gegend.


Sie wissen selbst, dass zumindest für Amway im Osten Deutschlands diese Aussage nicht richtig war. Strukturvertriebe jeglicher Art sind eine äußerst delikate Angelegenheit, da hier ganz klar auf zwischenmenschliche Beziehungen gebaut wird. Es herrscht nicht umsonst die Auffassung, dass man mit seinen Freunden keine Geschäfte machen soll.

peter