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Zwangsmigration oder systemseitige Umstellung ?


20.01.2016 19:41 - Gestartet von Seelenwanderer
Fakt ist, dass hier eine Zwangsmigration stattfindet und die anfänglich 600 Kunden eine Testphase darstellen, der weitere Zwangsmigrationen folgen sollen, wenn die Testphase erfolgreich ist !

Zitat : Diese Tarife kann das Unternehmen offenbar im Rahmen einer "Vereinheitlichung der Systemlandschaft" auf der bisherigen E-Plus-Plattform nicht mehr darstellen, weswegen die Kunden in das o2-System überführt werden müssen.

Es wurden gezielt "einfache" Kunden ausgesucht, die z.B. keine größeren Gutschriften aus Vertragsverlängerungen laufen haben, nicht verlängerungsfähig sind .....

Am System der Kundenbetreuung hat sich nichts geändert, sodass die Kunden ganz normal weiterhin abgebildet werden können.

Man sollte hier eher die Frage stellen, ob die Kunden z.B. ein Sonderkündigungsrecht hätten, weil sich durch die Tarifumstellungen auch einige Änderungen ergeben u.a. in Sachen AGB.
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[1] mr.president antwortet auf Seelenwanderer
20.01.2016 20:31

6x geändert, zuletzt am 20.01.2016 20:40
Benutzer Seelenwanderer schrieb:
Fakt ist, dass hier eine Zwangsmigration stattfindet und die anfänglich 600 Kunden eine Testphase darstellen, der weitere Zwangsmigrationen folgen sollen, wenn die Testphase erfolgreich ist !

Zitat : Diese Tarife kann das Unternehmen offenbar im Rahmen einer "Vereinheitlichung der Systemlandschaft" auf der bisherigen E-Plus-Plattform nicht mehr darstellen, weswegen die Kunden in das o2-System überführt werden müssen.

Es wurden gezielt "einfache" Kunden ausgesucht, die z.B. keine größeren Gutschriften aus Vertragsverlängerungen laufen haben, nicht verlängerungsfähig sind .....

Am System der Kundenbetreuung hat sich nichts geändert, sodass die Kunden ganz normal weiterhin abgebildet werden können.

Man sollte hier eher die Frage stellen, ob die Kunden z.B. ein Sonderkündigungsrecht hätten, weil sich durch die Tarifumstellungen auch einige Änderungen ergeben u.a. in Sachen AGB.
Solange o2 eine bessere Leistung zu gleichen Kondititionen anbietet, wäre das wohl kein Problem. Ich erinnere mich jedoch daran, dass o2 eine Bereinigung von Genion Tarifen durchgeführt hatte, bei denen nur schlechtere Leistungen angeboten wurden. Ich meine, dass damals ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wurde. Dies müsste es meiner Meinung nach auch geben, wenn vergleichbare oder bessere Leistungen angeboten werden.
https://www.teltarif.de/o2-einstellung-...
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[2] wapman antwortet auf Seelenwanderer
20.01.2016 23:25
Benutzer Seelenwanderer schrieb:

Man sollte hier eher die Frage stellen, ob die Kunden z.B. ein Sonderkündigungsrecht hätten, weil sich durch die Tarifumstellungen auch einige Änderungen ergeben u.a. in Sachen AGB.

Und welche Änderungen an den AGB Sollten das sein?
Mein Vertrag soll umgestellt werden und ich kann keine Änderungen feststellen.
Selbst die Kosten für Gebühren für Service Bleiben gleich auch wenn bei o2 selbst andere Gebühren gelten. Bekomme sogar etwas mehr Daten Volumen. Und wenn es sich noch Zugang zum o 2 LTE gib. Was willst m mehr wennst noch so einen alten günstigen Vertrag hast wir ich ... hehe
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[2.1] Fragezwerg antwortet auf wapman
03.02.2016 10:59
Benutzer wapman schrieb:
Benutzer Seelenwanderer schrieb:

Man sollte hier eher die Frage stellen, ob die Kunden z.B. ein Sonderkündigungsrecht hätten, weil sich durch die Tarifumstellungen auch einige Änderungen ergeben u.a. in Sachen AGB.

Und welche Änderungen an den AGB Sollten das sein? Mein Vertrag soll umgestellt werden und ich kann keine Änderungen feststellen.
Selbst die Kosten für Gebühren für Service Bleiben gleich auch wenn bei o2 selbst andere Gebühren gelten. Bekomme sogar etwas mehr Daten Volumen. Und wenn es sich noch Zugang zum o 2 LTE gib. Was willst m mehr wennst noch so einen alten günstigen Vertrag hast wir ich ... hehe


Wie siehts denn bei Rufnummernportierungen aus, um sich als Neukunde bessere Konditionen sichern zu können. Ist zwar kein wesentlicher Vertragsbestandteil sollte aber vlt mal einer rechtlichen Würdigung unterzogen werden.