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kleiner Fehler


01.02.2016 10:41 - Gestartet von Beschder
Zitat: "Vodafone gibt dem Callcenter vor, dass der Kunde maximal dreimal an einem Tag angerufen werden darf. Die Rückgewinnungs-Phase dauert also im längsten Fall eine Woche."

Ersetzt man das Wort "längsten" durch "kürzesten" wird der Satz richtig.
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[1] Kuch antwortet auf Beschder
01.02.2016 11:15
Hallo,

Benutzer Beschder schrieb:

Ersetzt man das Wort "längsten" durch "kürzesten" wird der Satz richtig.

nein, im kürzesten Fall dauert sie nur einen Anruf, weil wenn der Kunde beim ersten Anruf sagt, dass er diese Anrufe nicht wünscht, verspricht Vodafone, ihn nicht mehr anzurufen. Dann sollte die Rückgewinnung vorbei sein.

Alexander Kuch
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[1.1] Beschder antwortet auf Kuch
01.02.2016 11:25
Benutzer Kuch schrieb:
Hallo,

Benutzer Beschder schrieb:

Ersetzt man das Wort "längsten" durch "kürzesten" wird der Satz richtig.

>im kürzesten Fall dauert sie nur einen Anruf, weil wenn
der Kunde beim ersten Anruf sagt, dass er diese Anrufe nicht wünscht, verspricht Vodafone, ihn nicht mehr anzurufen. Dann sollte die Rückgewinnung vorbei sein.

Da hast du natürlich recht.

Das macht aber den oben im Ausgangspost zitierten Satz nicht richtiger, oder?

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[1.1.1] peanutsger antwortet auf Beschder
01.02.2016 11:30
Benutzer Beschder schrieb:
Benutzer Kuch schrieb:
Hallo,

Benutzer Beschder schrieb:

Ersetzt man das Wort "längsten" durch "kürzesten" wird der Satz richtig.

>im kürzesten Fall dauert sie nur einen Anruf, weil wenn
der Kunde beim ersten Anruf sagt, dass er diese Anrufe nicht wünscht, verspricht Vodafone, ihn nicht mehr anzurufen. Dann sollte die Rückgewinnung vorbei sein.

Da hast du natürlich recht.

Das macht aber den oben im Ausgangspost zitierten Satz nicht richtiger, oder?


Sorry Beschder, aber im Kontext gelesen macht nur der zitierte Satz einen Sinn. So stellt VFK beim CC sicher, dass der Kunde maximal eine Woche lang "ominöse Anrufe" bekommt.

Bei "im kürzesten Fall" würde man zu Recht eine inhaltlich falsche Aussage rügen müssen.
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[1.1.1.1] Beschder antwortet auf peanutsger
01.02.2016 18:31
Benutzer peanutsger schrieb:
Benutzer Beschder schrieb:
Benutzer Kuch schrieb:
Hallo,

Benutzer Beschder schrieb:

Ersetzt man das Wort "längsten" durch "kürzesten" wird der Satz richtig.

>im kürzesten Fall dauert sie nur einen Anruf, weil wenn
der Kunde beim ersten Anruf sagt, dass er diese Anrufe nicht wünscht, verspricht Vodafone, ihn nicht mehr anzurufen. Dann sollte die Rückgewinnung vorbei sein.

Da hast du natürlich recht.

Das macht aber den oben im Ausgangspost zitierten Satz nicht richtiger, oder?


Sorry Beschder, aber im Kontext gelesen macht nur der zitierte Satz einen Sinn. So stellt VFK beim CC sicher, dass der Kunde maximal eine Woche lang "ominöse Anrufe" bekommt.

Eben das meine ich anders, wir denken wohl verschieden.

Mein Ansatz: VF ruft maximal 3 mal am Tag an, kann heissen auch nur einmal am Tag. Also würde bei 20 Anrufen (Maximal von VF genannte Anzahl der Versuche) eine Zeit von 20 Tagen (ohne Sonntage somit mehr als 3 Wochen) vergehen bis VF "aufgibt".

Der von mir im Artikel von Kuch zitierte Satz findet dann seine Richtigkeit eben nur dann wenn VF auch 3 mal täglich anruft.

Bei "im kürzesten Fall" würde man zu Recht eine inhaltlich falsche Aussage rügen müssen.

Wie oben beschrieben kann die Rüge zu unrecht sein, oder?!

Gruß
Beschder



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[1.1.1.1.1] peanutsger antwortet auf Beschder
01.02.2016 19:04
Benutzer Beschder schrieb:
Mein Ansatz: VF ruft maximal 3 mal am Tag an, kann heissen auch nur einmal am Tag. Also würde bei 20 Anrufen (Maximal von VF genannte Anzahl der Versuche) eine Zeit von 20 Tagen (ohne Sonntage somit mehr als 3 Wochen) vergehen bis VF "aufgibt".

Okay, DAS ist natürlich auch ein möglicher Denksatz.
Die könnten ja auch ganz salopp die Wochenenden zu anruffreien Zeiten erklären und schon wären es sogar 3 Wochen und 5 Tage ...

Der von mir im Artikel von Kuch zitierte Satz findet dann seine Richtigkeit eben nur dann wenn VF auch 3 mal täglich anruft.

Bei "im kürzesten Fall" würde man zu Recht eine inhaltlich falsche Aussage rügen müssen.

Wie oben beschrieben kann die Rüge zu unrecht sein, oder?!

Naja, der kürzeste Fall wäre aber tatsächlich, wenn der Kunde am ersten Tag erreicht werden würde... also ist der Satz als solcher recht problematisch ;-)

Trotzdem interessant, wie schwierig unterschiedliche Sichtweisen es machen, einen "unangreifbaren" Satz zu verfassen ...

Gruß
Beschder


Gruß zurück
peanutsger