Benutzer peanutsger schrieb:
Benutzer Beschder schrieb:
Benutzer Kuch schrieb:
Hallo,
Benutzer Beschder schrieb:
Ersetzt man das Wort "längsten" durch "kürzesten" wird der Satz richtig.
>im kürzesten Fall dauert sie nur einen Anruf, weil wenn
der Kunde beim ersten Anruf sagt, dass er diese Anrufe nicht wünscht, verspricht Vodafone, ihn nicht mehr anzurufen. Dann sollte die Rückgewinnung vorbei sein.
Da hast du natürlich recht.
Das macht aber den oben im Ausgangspost zitierten Satz nicht richtiger, oder?
Sorry Beschder, aber im Kontext gelesen macht nur der zitierte Satz einen Sinn. So stellt VFK beim CC sicher, dass der Kunde maximal eine Woche lang "ominöse Anrufe" bekommt.
Eben das meine ich anders, wir denken wohl verschieden.
Mein Ansatz: VF ruft maximal 3 mal am Tag an, kann heissen auch nur einmal am Tag. Also würde bei 20 Anrufen (Maximal von VF genannte Anzahl der Versuche) eine Zeit von 20 Tagen (ohne Sonntage somit mehr als 3 Wochen) vergehen bis VF "aufgibt".
Der von mir im Artikel von Kuch zitierte Satz findet dann seine Richtigkeit eben nur dann wenn VF auch 3 mal täglich anruft.
Bei "im kürzesten Fall" würde man zu Recht eine inhaltlich falsche Aussage rügen müssen.
Wie oben beschrieben kann die Rüge zu unrecht sein, oder?!
Gruß
Beschder