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Kupferleitung bis zur Wohnung gehört nicht immer der Telekom


10.02.2016 19:14 - Gestartet von Mayian
"Die Kupferleitung bis zur Wohnung des Kunden gehört der Deutschen Telekom."

Die Kupferleitung vom Keller bis in die Wohnung gehört meist dem Kunden/Vermieter. Oder auch der Hausgemeinschaft. Nicht der Telekom.

Die Dosen haben wir auch damals selbst bezahlt.

In unserem Fall wurde sogar die Leitung bis zum Kasten vor der Tür bei der Erschliessung damals selbst bezahlt, weil hier damals die Post es einfach verschlafen hat Leitung zu verlegen. Also wurde so schnell es ging noch die Leitung verlegt, bevor am nächsten Tag die Strasse asphaltiert wurde.

Erst drei Jahre später wurde das Telefonkabel im Kasten überhaupt an deren Technik endlich angeschlossen.

Im Grunde könnten wir eigentlich auch die TAL-Miete von der Telekom verlangen ;-)
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[1] CIA_MAN antwortet auf Mayian
11.02.2016 09:03
Benutzer Mayian schrieb:
Im Grunde könnten wir eigentlich auch die TAL-Miete von der Telekom verlangen ;-)

in diesem Fall korrekt ;)