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WiFi-Calling illegal mit 015, 016, 017?


18.03.2016 19:29 - Gestartet von Ole42
Zitat aus der Rufnummernzuteilung:
"Mo­bi­le Diens­te
(0)15, (0)16, (0)17
Nutzungszweck:
Rufnummern für Mobile Dienste dürfen ausschließlich für Mobile Dienste genutzt werden. Ein Mobiler Dienst muss den Teilnehmern Verbindungen zu öffentlichen Telefonnetzen über ein öffentlich zellulares Mobilfunknetz ermöglichen. "

WiFi-Calling ist VoIP (wenn auch anders als mit SIP realisiert), läuft also nicht über ein öffentlich zellulares Mobilfunknetz. WiFi-Calling soll ja gerade da aktiv werden, wo der Zugang über ein öffentlich zellulares Mobilfunknetz nicht möglich ist...

Festnetznummern hingegen wären zulässig. Also WiFi-Caling mit bundesweiter Festnetznummer? Der Abschied von Mobilnummern wäre ja nicht verkehrt. Statt AllnetFlat zukünftig nur noch Festnetzflat.
Hat die DTAG mal ihre Juristen befragt, bevor sie Funktionen ankündigen, die sie mit Mobilnummern gar nicht realisieren dürfen? Oder die Buchhalter?

Auch die Kunden müssten ihre Rufnummer wechseln - so wenig, wie man eine Mobilnummer zu einem Festnetz oder VoIP-Anschluss portieren darf, dürfte man es zu einem Mobilvertrag mit WiFi-Calling.

Das ist auch absolut richtig so: Der Anrufer bezahlt mit seinem Anruf ein Interconnectionentgelt. Bei der RegTP genehmigtes. Für die Zustellung ins Mobilnetz. Da geht der Anruf aber nicht hin...

Call&Profit ist u.a. daran gescheitert. Simquadrat hat sich gleich dran gehalten (bei Verträgen mit parraleler SIP-Anmeldung): Festnetznummer: Gleichzeitig Klingeln mobil und SIP. Mobilnummer: nur mobil.
Warum gibt es wohl keine SIP-Konten mit Mobilnummer (und SMS2Mail)? Nachgefragt wird das nämlich...
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[1] bestimmt nicht illegal
trzuno antwortet auf Ole42
21.03.2016 08:25
Benutzer Ole42 schrieb:
Zitat aus der Rufnummernzuteilung:
"Mo­bi­le Diens­te
(0)15, (0)16, (0)17
Nutzungszweck:
Rufnummern für Mobile Dienste dürfen ausschließlich für Mobile Dienste genutzt werden. Ein Mobiler Dienst muss den Teilnehmern Verbindungen zu öffentlichen Telefonnetzen über ein öffentlich zellulares Mobilfunknetz ermöglichen. "

Tut er dann ja immer noch.
Einfach mit dem Handy aus dem Gebäude, oder WLAN ausschalten, und schon funkt es wieder übers Mobilfunknetz.


WiFi-Calling ist VoIP (wenn auch anders als mit SIP realisiert), läuft also nicht über ein öffentlich zellulares Mobilfunknetz. WiFi-Calling soll ja gerade da aktiv werden, wo der Zugang über ein öffentlich zellulares Mobilfunknetz nicht möglich ist...

Es ist dann ja beides möglich, je nachdem ob man ein WLAN Netz zur Verfügung hat bzw. kein Mobilfunknetz.

Somit ist es eine zusätzliche Nutzung. Die ursprüngliche Nutzung bleibt erhalten.

Das ist auch absolut richtig so: Der Anrufer bezahlt mit seinem Anruf ein Interconnectionentgelt. Bei der RegTP genehmigtes. Für die Zustellung ins Mobilnetz. Da geht der Anruf aber nicht hin...

Doch.
Aber je nachdem wo sich der Angerufene gerade aufhält wird ggf. zusätzlich aus dem Mobilfunknetz über VoIP weitergeleitet, wenn Mobilfunk keinen Empfang hat.


Call&Profit ist u.a. daran gescheitert. Simquadrat hat sich gleich dran gehalten (bei Verträgen mit parraleler SIP-Anmeldung): Festnetznummer: Gleichzeitig Klingeln mobil und SIP. Mobilnummer: nur mobil.
Warum gibt es wohl keine SIP-Konten mit Mobilnummer (und SMS2Mail)? Nachgefragt wird das nämlich...

So wie ich das verstehe waren das aber andere Anwendungsfälle bzw. Geschäftsmodelle, wo versucht wurde mit dem höheren Interconnection Entgeld ein Geschäft zu machen und nicht nur dem Kunden eine bessere Erreichbarkeit auf "dem selben Endgerät" zu ermöglichen. Mobiltelefone wären dabei ja völlig unnötig wenn ich die Geschäftsmodelle richtig verstehe.

Im Prinzip ist der Aufwand bei WiFi Calling aber sogar höher als bei reinem Mobilfunk, weil man je nach Handyposition und WLAN Verfügbarkeit zwischen LTE und VoIP umschalten muss und somit zwei Netzstrukturen dafür betreiben muss. Im Prinzip ist das vergleichbar mit einer sonst kostenpflichtigen Weiterleitung aus dem Mobilfunknetz auf eine VoIP Nummer, die dann aber halt automatisch je nach Mobilfunkempfang erfolgt.
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[1.1] wahrscheinlich doch illegal
Ole42 antwortet auf trzuno
21.03.2016 20:39
Benutzer trzuno schrieb:

Einfach mit dem Handy aus dem Gebäude, oder WLAN ausschalten, und schon funkt es wieder übers Mobilfunknetz.
...
Es ist dann ja beides möglich, je nachdem ob man ein WLAN Netz zur Verfügung hat bzw. kein Mobilfunknetz.

Somit ist es eine zusätzliche Nutzung. Die ursprüngliche Nutzung bleibt erhalten.

Das Schlüsselwort in der Zulassung bei RegTP ist "ausschließlich". Wie Du richtig schreibst - WiFi-Calling wäre eine zusätzliche Nutzung der Nummer. "zusätzlich" ist aber gerade nicht "ausschließlich". Das eine Wort ist entscheidend, sonst würde ich Dir Recht geben.

Aber je nachdem wo sich der Angerufene gerade aufhält wird ggf. zusätzlich aus dem Mobilfunknetz über VoIP weitergeleitet, wenn Mobilfunk keinen Empfang hat.

Nein, ins Cellulare Netz geht der Anruf gerade nicht, denn das Handy ist ja nicht darin eingebucht.

Call&Profit ist u.a. daran gescheitert.

So wie ich das verstehe waren das aber andere Anwendungsfälle bzw. Geschäftsmodelle, wo versucht wurde mit dem höheren Interconnection Entgeld ein Geschäft zu machen

Call&Profit war sogar noch schlimmer, da ging es nicht nur um Interconnection, sondern alles. Die DTAG hatte bei Anrufen vom Festnetz ihrer Kunden auf D1-Nummern aud das Festnetz des D1-Kunden weiter geleitet, wenn der D1-Kunde bei Call&Profit angemeldet war und eine "Switch Base" hatte. Das funktionierte so: Legte man das Handy auf die Switchbase, wurde ein Schalter geschlossen. Die Switchbase wählte dann (analog oder via DECT) eine 0800erNummer. Das aktivierte Call&Profit, Anrufer aus dem DTAG-Festnetz, welche die Handynummer anriefen, landeten am Festnetz des Angerufenen (alle Nutzer von CallByCall oder anderen Providern landeten weiter auf dem Handy). nahm man das Handy wieder runter, wurde von der Switchbase eine andere 0800er gewählt und wieder umgeschaltet.
Der Anrufer musste für einen Anruf ins Mobilnetz blechen, einen kleinen Teil bekam der Nutzer von Call&Profit, den Rest kassierte die DTAG.

Verboten wurde das nach meiner Erinnerung hauptsächlich wegen Ausnutzung marktbeherrschender Stellung.
Du hast aber Recht, ich habe noch mal recheriert, das "ausschließlich" war da kein Grund.

und nicht nur dem Kunden eine bessere Erreichbarkeit auf "dem selben Endgerät" zu ermöglichen.

Ähm, das ist Marketing. Die wollen nicht "nur" etwas ermöglichen, sie wollen damit Geld verdienen. Ist ja auch legitim.

Im Prinzip ist der Aufwand bei WiFi Calling aber sogar höher

Nö. Investitionskosten dürfte es da kaum geben - keine Firma produziert Mobilfunktechnik nur für den Deutschen Markt. Da in anderen Ländern keine rechtlichen Hemmschwellen bestehen, ist die Technik schon drin, bloß deaktiviert. Wahrscheinlich ist inzwischen die turnusmäßige "Erneuerungswelle" schlicht so weit, dass quasi alle vorhandene Technik auf dem Stand ist, es umsetzen zu können.
Entscheidend ist, dass der Mobilfunkanbieter gar nicht erst ins Mobilnetz muss, wenn das Handy nicht eingebucht ist, also die dort begrenzte und damit (relativ) teure Bandbreite nicht belegt. Das WiFi und den Internetzugang zahlt ja nicht der Mobilanbieter (außer bei den HotSpots der DTAG).

Im Prinzip ist das vergleichbar mit einer sonst kostenpflichtigen Weiterleitung aus dem Mobilfunknetz auf eine VoIP Nummer, die dann aber halt automatisch je nach Mobilfunkempfang erfolgt.

Da stimme ich dir zu, eigentlich dürfte nach der Formulierung der RegTP auch das nicht erlaubt sein. Da geht es dann an die Auslegung - das wollten die Verfasser damit sicher nicht verbieten, gehörte ja von Anfang an zum "Mobilfunkstandard".

Insofern kann es sogar sein, dass man WiFi-Calling als besondere Form der Rufumleitung ansieht, die ggf. erlaubt wäre. Allerdings - und das ist der Haken an der Sache - nur bei eingehenden Anrufen.
Ausgehend wäre das definitiv kein Zugang ins zellulare Netz, damit keine "Mobile Nutzung" im Sinne der Definition. Damit dürfte die Rufnummer ausgehend nicht genutzt werden - also andere oder keine Rufnummer bei ausgehenden Anrufen übertragen lassen.