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Wenn man im Recht ist (aber nur dann) - Entspannung


26.02.2016 14:36 - Gestartet von garfield
"Das Zurückbuchen von Rechnungsbeträgen will hingegen gut überlegt sein, da damit oft seitens der Anbieter eine weitere Eskalationsstufe gezündet wird und Inkasso-Firmen ins Spiel kommen."

Über Inkasso-Drohungen lache ich nur und habe solche Schriebse auch schon mehrfach dem Papierkorb überantwortet. Bis dahin sollte man es aber ohnehin nur kommen lassen, wenn man sich auch sicher im Recht weiß. Dann muss man frühestens auf einen gerichtlichen Mahnbescheid reagieren (das aber in jedem Fall), und diesem einfach widersprechen (Formular dazu liegt bei).
Von den wenigen Inkassofällen trieb es nur einer bis zum gerichtlichen Mahnbescheid. Widerspruch eingelegt (auch der muss auf dem Formular nicht begründet werden, da auch das Gericht den Vorfall erst kennt, wenn es zur Klage kommt) und Ruhe war. Denn die nächste Eskalationsstufe wäre dann die Klage. Meist geben sie aber spätestens vor der Beantragung des gerichtlichen Mahnbescheides auf - wie gesagt, WENN der Kunde im Recht ist (und die Anbieter das in diesen Fällen nach dem Motto "Probieren tun wir es mal" ganz genau wissen). Es gibt viel zu viele, die sich wegen eines Inkassoschreibens in die Hose machen. Ein Inkassobüro ist keine Justiz-Amtsstube, sondern ein privates Dienstleistungsunternehmen, mehr nicht (auch dann, wenn es ein Anwalt als Zubrot betreibt und dies im Briefkopf beeindruckender erscheint).
Es macht übrigens auch keinen Sinn, den Sachverhalt dem Inkassobüro lang und breit zu schildern. Das hat vom Vorgang weder Ahnung noch Entscheidungsbefugnis in der Sache. Es ist einfach nur beauftragt, eine Forderung einzuziehen. Ob die berechtigt ist, interessiert das Büro nicht. Es wird für den Einzug vom Beauftrager (DAS ist der eigentliche "Gegner") bezahlt.
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[1] mafro antwortet auf garfield
26.02.2016 15:55
Benutzer garfield schrieb:
"Das Zurückbuchen von Rechnungsbeträgen will hingegen gut überlegt sein, da damit oft seitens der Anbieter eine weitere Eskalationsstufe gezündet wird und Inkasso-Firmen ins Spiel kommen."

In jedem Fall erhältst du einen Negativeintrag bei Schufa und Co. Und du merkst es noch nicht mal, weil dein Mobilfunkbetreiber dich nicht informiert. Selbst wenn du einer Forderung widersprochen hast melden die dich. Und wie gesagt niemand informiert dich über einen Negativeintrag. Um einen Negativeintrag löschen zu lassen brauchst du dann sehr viel Papierkrieg.
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[1.1] garfield antwortet auf mafro
26.02.2016 16:23
Benutzer mafro schrieb:
In jedem Fall erhältst du einen Negativeintrag bei Schufa und Co.

Das stimmt so nicht - Schufa-Einträge gibt es nur, wenn die nicht bezahlte Forderung UNBESTRITTEN ist. Ich hatte es zwar nicht geschrieben, aber eigentlich versteht es sich von selbst, dass man natürlich dem Anbieter gegenüber der Forderung widersprochen hat (was ja hier im Artikel auch der Fall war).
Der Anbieter setzt ja das Inkassobüro in Marsch, wenn der Kunde GAR NICHT reagiert hat, oder der Anbieter dessen Einspruch nicht anerkennt und auf der Forderung beharrt. Und in letzterem Falle (also mit Einspruch des Kunden) darf er auch keinen Schufa-Eintrag veranlassen.


Und du merkst es noch nicht mal, weil dein Mobilfunkbetreiber dich nicht informiert.

Stimmt ebenfalls nicht. Siehe $28a Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

http://www.anwalt.de/rechtstipps/unzulaessige-drohung-mit-schufa-eintrag_047219.html

Denn nach § 28a Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind Betroffene unter anderem vorab zu informieren, wenn Gläubiger ihre Daten wegen einer fälligen Forderung an eine Auskunftei wie etwa die Schufa übermitteln wollen. Dieser Hinweis ist frühestens in der ersten Mahnung möglich. Zudem erfolge laut Wortlaut eine Eintragung ja nur bei unbestrittenen Forderungen.

D.h., ein Schufa-Eintrag ist nur zulässig,
- wenn die Forderung unbestritten ist und,
- der Betreffende vorab informiert wurde.

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[1.1.1] mafro antwortet auf garfield
26.02.2016 16:33
Ach da lebt mal wieder einer in der Friede, Freude, Eierkuchenwelt. Ich habe es genau wie oben beschrieben erlebt. Und zwar nicht mit irgent einer dubiosen Firma sondern mit einer Firma die der Telekom sehr nah ist.
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[1.1.1.1] garfield antwortet auf mafro
26.02.2016 16:36
Benutzer mafro schrieb:
Ach da lebt mal wieder einer in der Friede, Freude, Eierkuchenwelt. Ich habe es genau wie oben beschrieben erlebt. Und zwar nicht mit irgent einer dubiosen Firma sondern mit einer Firma die der Telekom sehr nah ist.

Tja, wenn Du Dir das gefallen lässt ...
Mehr als die rechtliche Situation schildern und belegen kann ich da für Dich nicht tun. Aber nun weißt Du ja, dass Deine Firma eben DOCH dubios war und kannst dagegen vorgehen.
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[1.1.1.1.1] mafro antwortet auf garfield
26.02.2016 17:34
Schlimm war nur, das ich erst ein dreiviertel Jahr später mitbekommen habe, das ich einen Negativeintrag habe. Nämlich als die Firma sowieso gesagt hat: "Ne' Sie möchten wir nicht als Kunden".Aber wenn man alle Korrespondenz archiviert, kann man beweisen das man mehrfach der Firma und dem Inkasso widersprochen hat. Ende gut alles gut.
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[1.1.1.1.1.1] garfield antwortet auf mafro
26.02.2016 17:54
Benutzer mafro schrieb:
Aber wenn man alle Korrespondenz archiviert, kann man beweisen das man mehrfach der Firma und dem Inkasso widersprochen hat. Ende gut alles gut.

Sehr gut. Auch ich hebe immer den Schriftverkehr jahrelang auf. Letztens gab es behördlichen Trouble wegen eines Steuermerkmals. Die behaupteten dann ganz frech, dass wir das damals vor 12 Jahren(!) falsch angegeben hatten (wobei die Unstimmigkeit gerade erst aufschlug - aber das ist eine andere und lange Geschichte). Natürlich hatten sie es nicht mehr im (Papier-)Original - wir schon. Pech für die Dame, die dann merklich zerknirschter wurde, inklusive Entschuldigung ;-)
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[1.1.1.1.1.1.1] mafro antwortet auf garfield
26.02.2016 18:27
Bei Firmenunterlagen hast du ja sowieso Aufbewahrungsfristen. Aber frag mich nicht wie lange. Meine Ausbildungen sind schon ein bisschen her.