Benutzer krassDigger schrieb:
Im weiteren ist bei vielen DSL-Verträgen der Weiterverkauf der Internetzugangsleistung nicht gestattet, sodass man um ein VPN-Routing sowieso nicht umher kommt.
Ein VPN-Tunnel mag es dem Anbieter schwerer bis unmöglich machen, die Vertragsverletzung zu erkennen, aber eine Vertragsverletzung bleibt es trotzdem, denn auch der VPN-Tunnel nutzt ja die Internetzugangsleistung des DSL-Providers.
Allerdings wird oft nur die ausschließliche entgeltliche Überlassung (also die Weitergabe des kompletten Anschlusses) ausgeschlossen, aber nicht die Mitnutzung durch Dritte.