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Warum ist eigentlich Bundesnetzagentur so unfähig?


21.07.2016 09:59 - Gestartet von wolfbln
einmal geändert am 21.07.2016 10:02
Warum ist eigentlich die Bundesnetzagentur so unfähig?
Ist sie nur eine Industrie-Lobby, denn jede Verbraucherschutzorganisation ist da ja besser. Sie soll die Regeln überwachen und bei Verstößen einschreiten.

Die Regeln zum Verfall der Prepaid-Guthaben wurden 2011 durch den Bundesgerichtshof aufgestellt. Da kommt Lycamobile 2014 und unterläuft sie deutlich. Vielleicht kann man das entschuldigen damit, dass sie die 90-Tages-Frist in allen ihrer 18 Länder eingeführt haben. In Deutschland ist es klar illegal.

Da ist auch nicht lange etwas zu prüfen. Die AGB sind in diesen Punkt illegal und unwirksam. Dennoch vollzieht Lycamobile diese Politik. Die BNetzAG ist doch da, um uns vor so etwas zu schützen. Von den Ausländern, die vielfach Lyca benutzen kann man ja nicht erwarten, dass sie wegen ein paar Euro klagen.

Jetzt ist 2 Jahre die Regelung in Kraft und nichts ist passiert. Ähnlich bei den Roaming-Regeln und Telefónica. Die BNetzAG prüft und prüft... Jetzt vor der Urlaubszeit hätte das geregelt gehört! Der Verstoß ist ebenfalls offensichtlich, die Begründung von Telefónica fadenscheinig. 2017 den Verstoß dann mal festzustellen und auf Abhilfe zu drängen ist etwas spät. Dann gelten ja wieder neue Regeln...

Der holländische Regulierer ist da wesentlich schärfer drauf:
http://www.telecompaper.com/news/lycamobile-fined-after-overcharging-for-roaming--1148875

Warum haben wir da so Nieten sitzen, die vor der Industrie kuschen und nicht uns Verbraucher schützen?
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[1] krassDigger antwortet auf wolfbln
08.08.2016 11:37

einmal geändert am 08.08.2016 11:39
Die Bundesnetzagentur regelt Grundlagen in der Telekommunikation und den fairen Wettbewerb zueinander. Sie ist nicht dafür da alle Endkunden AGBs von Nischen und Kleinstanbieter mit Marktanteilen im Promillebereich zu prüfen. Das kann doch jeder Kunde selber, in dem er zum Anwalt geht ggf. und beim zuständigen Amtsgericht eine Klage einreicht. Sofern man gewinnt, muss der Anbieter die Anwalts- und Gerichtskosten tragen. Man hat also keine Kosten.
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[1.1] Katoteki antwortet auf krassDigger
08.08.2016 12:22
Richtig.
Was das Vorgehen gegen AGB und sonstige Vertragsbestandteile betrifft, ist das Sache der Verbraucherzentrale oder des Kunden selbst.

Benutzer krassDigger schrieb:
Die Bundesnetzagentur regelt Grundlagen in der Telekommunikation und den fairen Wettbewerb zueinander. Sie ist nicht dafür da alle Endkunden AGBs von Nischen und Kleinstanbieter mit Marktanteilen im Promillebereich zu prüfen. Das kann doch jeder Kunde selber, in dem er zum Anwalt geht ggf. und beim zuständigen Amtsgericht eine Klage einreicht. Sofern man gewinnt, muss der Anbieter die Anwalts- und
Gerichtskosten tragen. Man hat also keine Kosten.