Richtig.
Was das Vorgehen gegen AGB und sonstige Vertragsbestandteile betrifft, ist das Sache der Verbraucherzentrale oder des Kunden selbst.
Benutzer krassDigger schrieb:
Die Bundesnetzagentur regelt Grundlagen in der Telekommunikation und den fairen Wettbewerb zueinander. Sie ist nicht dafür da alle Endkunden AGBs von Nischen und Kleinstanbieter mit Marktanteilen im Promillebereich zu prüfen. Das kann doch jeder Kunde selber, in dem er zum Anwalt geht ggf. und beim zuständigen Amtsgericht eine Klage einreicht. Sofern man gewinnt, muss der Anbieter die Anwalts- und
Gerichtskosten tragen. Man hat also keine Kosten.