Thread
Menü

Verzögerungstaktik der Telekom


07.11.2001 00:43 - Gestartet von rtpj
Benutzer ron's enemy schrieb:

Dacht ich’s mir, dass die Telekom auch hier wieder den Rechtsweg missbraucht, um ihr Monopol aufrecht zu erhalten!

Es hat sich an den nationalen Gesetzen nichts geändert seit dem letzten Urteil (bei dem Teledump übrigens die Rechtslage *ANERKANNT* hat).

Diesmal lehnt sie sich aber ziemlich weit aus dem Fenster, denn schon im letzten verlorenen Verfahren gegen Debitel sah das entsprechende OVG den Tatbestand des Missbrauchs der Marktmacht der Telekom im Ortsnetz mit „überwiegender Wahrscheinlichkeit“ erfüllt.

Da ging es ja auch um Äpfel, nicht um Birnen ;->

Wenn das Gericht diesmal nicht schnell reagiert oder zugunsten des Telekom-Monopols entscheidet, gibt’s eventuell von der EU eins aufs Dach, die die Öffnung der Ortsnetze schon lange beschlossen hat. Die EU erkennt die Möglichkeit des Vollanschlusses, eine immer wieder gerne vorgebrachte Ausrede der RegTP, übrigens nicht als Öffnung der Ortsnetze an.

Ich fände es auch besser, wenn es endlich auch im Ortsbereich CbC gäbe, kann aber die Gründe der RegTP und der Bundesregierung durchaus nachvollziehen ...

Ich hoffe daher schwer, dass das Telekom-Monopol, zumindest im Ortsnetz, auf diesem Weg endlich offiziell gekippt wird.

Auf diesem Weg geht das nicht, schließlich gibt es Rechtsnormen, an die sich die Richter halten müssen.

Übrigens: Bei der letzten Verhandlung mußte kein Richter einen Streit entscheiden; vielmehr hat Teledump die Forderung der Telekom anerkannt ...

Die Richter, die letztes Jahr Teledump Ortsgespräche verboten haben (https://www.teltarif.de/arch/2000/kw46/...), sollte man auch ihres Amtes entheben.

Du weißt nicht viel über das Richteramt, oder ?

Man sollte den Richter seines Amtes entheben, da er sich an bestehende Rechtsnormen hält ?

Das geht nur in der von Dir bevorzugten Staatsform ;->
Menü
[] rtpj antwortet auf
07.11.2001 09:22
Benutzer ron's enemy schrieb:
Benutzer rtpj schrieb:
Benutzer ron's enemy schrieb:

Dacht ich’s mir, dass die Telekom auch hier wieder
den
Rechtsweg missbraucht, um ihr Monopol aufrecht zu erhalten!

Es hat sich an den nationalen Gesetzen nichts geändert seit dem letzten Urteil (bei dem Teledump übrigens die Rechtslage *ANERKANNT* hat).

Ich finde schon, das sich was geändert hat: dass Ortsgespräche seit dem Debitel-Urteil grundsätzlich auch über andere Anbieter möglich sind. Dieses Urteil ist wichtig, auch wenn dadurch noch nicht direkt Call by Call möglich wird. Denk doch mal von 12 bis Mittag.

Versuch' doch EIN EINZIGES MAL sachlich zu bleiben.

Wie Du weißt, geht es bei dem Debitel-Urteil um etwas VÖLLIG anderes. Nämlich darum, daß die Telekom auch die letzte Meile an Wiederverkäufer (Provider) verkaufen muß ... und *NICHT* um Netzzusammenschaltungen (die bei Debitel gar nicht stattfinden).

Diesmal lehnt sie sich aber ziemlich weit aus dem Fenster,
denn schon im letzten verlorenen Verfahren gegen
Debitel
sah das entsprechende OVG den Tatbestand des
Missbrauchs
der Marktmacht der Telekom im Ortsnetz mit
„überwiegender
Wahrscheinlichkeit“ erfüllt.

Da ging es ja auch um Äpfel, nicht um Birnen ;->

s.o.

Dito:

Äpfel: Verpflichtung zur Abgabe eines Wiederverkäuferangebots
Birnen: Netzzusammenschaltung, die vom Gesetz *so* nicht vorgesehen ist

Wenn das Gericht diesmal nicht schnell reagiert
oder
zugunsten des Telekom-Monopols entscheidet, gibt’s eventuell
von
der EU eins aufs Dach, die die Öffnung der Ortsnetze
schon
lange beschlossen hat. Die EU erkennt die Möglichkeit
des
Vollanschlusses, eine immer wieder gerne
vorgebrachte
Ausrede der RegTP, übrigens nicht als Öffnung der
Ortsnetze
an.

Ich fände es auch besser, wenn es endlich auch im Ortsbereich CbC gäbe, kann aber die Gründe der RegTP und der Bundesregierung durchaus nachvollziehen ...

Auf welcher Seite stehst du eigentlich? Auf der irgendwelcher Regierungsbonzen oder auf der des Steuern zahlenden Verbrauchers? Wieso verteidigst du das Verhalten der Regierung immer wieder, obwohl es absolut nicht in deinem Interesse liegt? Vielleicht sollte man mal klar Position beziehen und dann dazu auch stehen, sonst tritt man irgendwie immer auf der Stelle, findest du nicht?

Nein, finde ich nicht.

Ich hoffe daher schwer, dass das Telekom-Monopol, zumindest im Ortsnetz, auf diesem Weg endlich offiziell gekippt
wird.


Auf diesem Weg geht das nicht, schließlich gibt es Rechtsnormen, an die sich die Richter halten müssen.

Es geht sogar nur auf diesem Weg (Urteil, später: Änderung der Gesetze). Und es gibt keine Rechtsnorm, laut der die Telekom ihr Ortsnetz-Monopol behalten darf. Im Gegenteil: Die EU hat schon längst beschlossen, dass das Ortsnetz geöffnet werden muss.

Autsch.

Du weißt aber schon, daß Richter sich an **BESTEHENDE** Gesetze halten müssen und nicht irgendwas erfinden können um dann zu sagen "Macht daraus ein Gesetz" (Ausnahme: Verstöße gegen das Grundgesetz).

Und an EU-Recht muß erstmal in nationales Recht umgesetzt werden.

Das Gesetz, das Wettbewerb im Ortsnetz verbietet, ist eine Erfindung der Telekom. Die – erfolgreiche – Klage von Debitel gegen die Telekom ging unter anderem von der Annahme aus: "Seit 1998 ist niemand auf die Idee gekommen, zu fragen, warum die Regeln des Telekommunikationsgesetzes nur für Ferngespräche gelten sollen. Nach unserer Meinung ist der Wiederverkauf im Ortsnetz ebenfalls vom Gesetz erlaubt" (R. Schmidt, Debitel-Sprecher). Und wenn hier Ortsgespräche über andere Anbieter schon grundsätzlich ermöglicht wurden, ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis Call by Call im Ortsnetz kommt. Oder hier
https://www.teltarif.de/arch/2000/kw48/...: "Nach einer EU-Richtlinie müsste Deutschland bereits dieses Jahr die Voraussetzungen für Ortsgespräche im Call-by-Call geschaffen haben. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die Bundesregierung deswegen verklagt und verurteilt wird, das Telekommunikationsgesetz zu ändern." (Kai Petzke)

Du wiederholst Dich ... aber erkennst gleichzeitig an, daß das Telekommunikationsgesetz 'dazu' geändert werden müßte ;-)

Übrigens: Bei der letzten Verhandlung mußte kein Richter einen Streit entscheiden; vielmehr hat Teledump die Forderung der Telekom anerkannt ...

Stimmt, wusste ich gar nicht, dass Teledump sich so kampflos ergeben hat. Es hätte mich auch sehr gewundert, wenn ein Gericht sowas entschieden hätte. Diesmal werden sie hoffentlich richtig entscheiden, und Telediscount hat ja auch schon juristische Ausdauer angekündigt...

Nur aus diesem Grund wurde ja die neue Gesellschaft gegründet.

Die Richter, die letztes Jahr Teledump Ortsgespräche verboten
haben
sollte man auch ihres Amtes entheben.

Du weißt nicht viel über das Richteramt, oder ?

Man sollte den Richter seines Amtes entheben, da er sich an
bestehende Rechtsnormen hält ?

Das geht nur in der von Dir bevorzugten Staatsform ;->

Wenn man nur alles wörtlich nimmt...

Es gibt Stilmittel, deren man sich bedienen kann um etwas anders zu darzustellen, als man es sagt: Anführungszeichen, Sternchen, Unterstriche, Smileys u.v.m. ... :-)
Menü
[1] fruli antwortet auf rtpj
07.11.2001 15:40
Benutzer rtpj schrieb:

>>>> Dacht ich's mir, dass die Telekom auch hier wieder den Rechtsweg
>>>> missbraucht, um ihr Monopol aufrecht zu erhalten!

>>> Es hat sich an den nationalen Gesetzen nichts geändert seit dem
>>> letzten Urteil (bei dem Teledump übrigens die Rechtslage
>>> *ANERKANNT* hat).

01051/Teledump hat im Urteil 84 O 127/00 des LG Köln vom 30.11.2000
lediglich anerkannt, dass die missbräuchliche Verwendung der
031-Rufnummerngasse und einer Rufnummer, die von der RegTP für
Onlinedienste vorgesehen ist, für Ortsgespräche nicht erlaubt ist.

01051 hat *nicht* anerkannt, dass gemaess Rechtslage die Verwendung
der IC-Leistung Telekom-Z.9 (Verbindungen aus dem Telefonnetz national
der Telekom zum Service 0190 0 von ICP im Offline-Billing-Verfahren)
und damit das Anbieten von Ortsgesprächen über
0190-03x-Vorwahl-Rufnummer illegal ist.

Bei der Leistung Telekom-Z.9 (Zuführungs-IC für 0190-0) läßt sich
schliesslich genausowenig wie bei entsprechenden
IC-Zuführungs-Leistungen für Freephone (0)0800 und Shared Cost (0180x)
oder Online-Dienste (0191x, etc) das Vermitteln von Ortsnetz-internen
Verbindungen, die im gleichen Teilnehmernetz beginnen und terminieren,
verbieten. Ansonsten wären solche Dienste ja innerhalb eines
Ortsnetzes gar nicht anzubieten, falls der Dienst im gleichen Ortsnetz
gehostet ist.

Für die Leistung Telekom-Z.9 (0190-0-Dienste) wiederum ist gemaess der
nationalen Regulierung explizit ein Inkasso des marktbeherrschenden
Teilnehmernetzbetreibers (DTAG) vorgeschrieben.

Damit hat 01051 mit der Verwendung von 0190-0- als
Pseudo-Ortsnetz-Callthrough eine wesentlich bessere Grundlage, um
einen Rechtsstreit für sich zu entscheiden.


>>> Ich fände es auch besser, wenn es endlich auch im
>>> Ortsbereich CbC gäbe, kann aber die Gründe der
>>> RegTP und der Bundesregierung durchaus nachvollziehen ...

Die Gruende sind nicht nachvollziehbar, weil

a) die Richtlinie
http://europa.eu.int/eur-lex/de/lif/dat/1998/de_398L0061.html 398L0061
Richtlinie 98/61/EG des Europaeischen Parlaments und des Rates vom 24.
September 1998 zur AEnderung der Richtlinie 97/33/EG hinsichtlich der
UEbertragbarkeit von Nummern und der Betreibervorauswahl Amtsblatt nr.
L 268 vom 03/10/1998 S. 0037 - 0038
bereits vor 4 Jahren von der EU beschlossen wurde und vor 2 Jahren zum
Januar 2000 von der BRD haette umgesetzt sein muessen.

b) die BRD noch im Juni 2000 keinerlei Anstalten getroffen hat, die
Richtlinie umzusetzen: siehe
http://www.ftd.de/tm/tk/FTD8X0PHI9C.html?nv=se
http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/00/619|0|AGED&lg=DE
DN: IP/00/619 Date: 2000-06-15
Brüssel, den 15. Juni 2000
Telekommunikation: Die Kommission leitet
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und das VK ein

c) die BRD sich dreisterweise im Oktober 2000 in einer Stellungnahme
gegenüber der EU-Kommission bereiterklärt hat,
Ortsnetz-CarrierSelection innerhalb eines sagenhaften Zeitrahmens von
2-3 Jahren zu ermöglichen.
siehe http://www.jurpc.de/rechtspr/20010024.htm

d) sich die BRD erst am 15. Juni 2001 in einer schriftlichen
Mitteilung gegenueber der EU-Kommission endlich zur Umsetzung der
Richtlinie zum Jahreswechsel 2002/2003 verpflichtete, in der Hoffnung
damit die EU-Kommission zur Einstellung des
Vertragsverletzungsverfahrens bewegen zu können
https://www.teltarif.de/arch/2001/kw27/...

e) der Chef der Regulierungsbehörde RegTP, Kurth, sich erneut am
darauffolgenden Wochenende auf einer TK-Konfernenz in Bonn vehement
gegen Call-by-Call im Ortsnetz aussprach
http://www.onlinekosten.de/news/artikel.php3?id=6024

f) es in vielen anderen europaeischen Staaten seit Beginn der Carrier
Selection es diese auch ganz selbstverstaendlich im Ortsnetz
EU-Richtlinien-konform gibt.

g) die BRD Hauptaktionaer des Defacto-Ortsnetz-Monopolisten DTAG ist,
dem die nationale Ortsnetz-Protektions-Regulierung (keine
Ortsnetz-Carrier-Selection; keine wettbewerbsfoerdernden Bedingungen
fuer TNB-Wettbewerb; 8 Pf/Min-Privatkunden-Wucher-Tarife 1996
ministeriell bis 2002 genehmigt, etc.) exorbitante Wucher-Gewinne im
Ortsnetz ermöglicht.

h) die BRD, deren TK-Gesetz seit 4 Jahren (Januar 98) Ortsnetz-Wettbewerb vorsieht, es nicht geschafft hat, mit ihrem nationalen Regulierungsrahmen, innerhalb 4 Jahren von Januar 1998 bis Ende 2001, Wettbewerb zu schaffen. Stattdessen herrscht wegen der misslungenen nationalen Regulierung bei Ortsgespraechen immer noch ein Defakto-Monopol des Ex-Staatsmonopolisten mit 98% Marktanteil. Das kann nur auf einen Interessenskonflikt der nationalen Regulierung (DTAG-Hauptaktionaer profitiert vom Defakto-Monopol ungemein) hindeuten, weshalb die EU gefordert ist, hier hart durchzugreifen.

>> Und es gibt keine Rechtsnorm, laut der die Telekom ihr
>> Ortsnetz-Monopol behalten darf. Im Gegenteil: Die EU hat schon
>> längst beschlossen, dass das Ortsnetz geöffnet werden muss.

Du weißt aber schon, daß Richter sich an **BESTEHENDE** Gesetze halten müssen und nicht irgendwas erfinden können um dann zu sagen 'Macht daraus ein Gesetz' (Ausnahme: Verstöße gegen das Grundgesetz). Und an EU-Recht muß erstmal in nationales Recht umgesetzt werden.

Falsch. Offensichtlich hat sich das folgende rechtskräftige Urteil des
BGH vom Februar 1998 zur damals nach nationalem Recht verbotenen, aber
von einer EU-Richtlinie vorgesehenen vergleichenden Werbung noch nicht
zu den unteren Chargen am LG Koeln herumgesprochen:

http://www.netlaw.de/urteile/bgh_2.htm / Aktenzeichen I ZR 211/95

Hier beruecksichtigte der BGH selbst eine EU-Richtlinie nach der
vergleichende Werbung in der EU erlaubt ist und zu deren Umsetzung die
BRD noch lange Zeit gehabt hatte, bei seiner Rechtssprechung

Zitat aus dem Urteil:

... obliegt es allen Trägern der öffentlichen Gewalt in den
Mitgliedstaaten, die zur Erfüllung der Umsetzungsverpflichtung
erforderlichen Maßnahmen zu treffen (Art. 5 EGV).dies gilt im Rahmen
ihrer Zuständigkeit auch für die Gerichte; sie haben das nationale
Recht im Lichte des Wortlauts und des Zwecks der Richtlinie
auszulegen (ausdrücklich EuGH NJW 1984, 2021,2022; neuerdings
EuGH WRP 1998, 290, 293 Tz 40 m.w.Nw.).

Die Verpflichtung der Gerichte zur richtlinienkonformen Auslegung
gilt freilich nicht bereits mit der Verabschiedung der
Richtlinie. Art. 189 Abs. 3 EGV räumt den Mitgliedstaaten bei der
Umsetzung von Richtlinien ein Ermessen ein, das in erster Linie vom
Gesetzgeber ausgeübt werden muss. Die (insoweit subsidiäre)
Verpflichtung der Gerichte zur richtlinienkonformen Auslegung der
innerstaatlichen Gesetze setzt grundsätzlich erst dann ein, wenn der
Gesetzgeber bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist nicht tätig geworden
ist und der Inhalt der Richtlinie insgesamt oder im angewendeten
Bereich eindeutig ist (vgl. EuGH NJW 1997, 3365, 3367 Tz 43; BGH
GRUR 1993, 825, 826, m.w.Nw.; BGH, U. v. 22.1.98 - I ZR 113/95,
Umdr. S. 14).

Das heisst, eine nicht fristgerecht umgesetzte EU-Richtline muss von
den nationalen Gerichten bei ihrer Auslegung nationalen Rechts
beruecksichtigt werden.

Da aber das nationale Recht nicht explizit Carrier Selection im
Ortsnetz verbietet, so dass nationales Recht hier einer EU-Richtlinie
direkt entgegen stehen wuerde, ist bei Beruecksichtigung des o.a.
BGH-Urteils folglich nach unmittelbar geltendem nationalem Recht
offensichtlich die Moeglichkeit des Carrier Selection auch bei
Verbindungen ins eigene Ortsnetz in Deutschland vorgeschrieben.



Du wiederholst Dich ... aber erkennst gleichzeitig an, daß das Telekommunikationsgesetz 'dazu' geändert werden müßte ;-)

IMHO eben nicht, denn:

a) nationales Recht verbietet nicht die Netzzusammenschaltung auf
Ortsnetz-Ebene.

b) eine EU-Richtlinie, zu deren Umsetzung die BRD 4 Jahre Zeit gehabt
haette, und deren Umsetzung seit 2 Jahren ueberfaellig ist, sieht
diese Netzzusammenschaltung aber explizit vor.

c) o.a. Urteil des BGH sieht explizit vor, dass die nationalen
Gerichte in diesem Fall (EU-Richtlinie steht nicht explizit nationalem
Recht entgegen; EU-Richtlinie haette laengst in nationales Recht
umgesetzt werden muessen) eine entsprechende EU-Richtlinie als
nationales Recht anzusehen haben.


d) ist es aber vor allem auch ohne Beruecksichtigung der o.a.
EU-Richtlinie nach nationalem Recht einem Mehrwertdienste-Anbieter
erlaubt, per 0190-0-Einwahl Ortsnetz-interne Verbindungen zu
vermitteln und diese per TNB-Inkasso abzurechnen.


>>> Übrigens: Bei der letzten Verhandlung mußte kein Richter einen
>>> Streit entscheiden; vielmehr hat Teledump die Forderung der
>>> Telekom anerkannt ...

01051 hatte lediglich die Unrechtmaessigkeit der Verwendung von 031
und Online-Rufnummern fuer Ortsgespraeche in einem Anerkenntnisurteil
anerkannt. Ein Anerkenntnisurteil kommt dann zustande, wenn ein
Gericht schon vorab deutlich macht, dass das Urteil zuungunsten einer
bestimmten Partei ausfallen wird. Dadurch kann die Partei, die mit
Sicherheit unterliegen wird, Gerichtskosten sparen. 01051 hat halt
nicht die Finanzmittel des Defakto-Staatsmonopolisten DTAG...

Das Verbot der Verwendung von 0190-0 zur Ortgespraechsvermittlung ist
aus o.a. Urteilstext nicht herauszulesen.

So long.
fruli
Menü
[1.1] rtpj antwortet auf fruli
07.11.2001 16:57
Benutzer fruli schrieb:
Benutzer rtpj schrieb:

>>>> Dacht ich's mir, dass die Telekom auch hier
wieder den Rechtsweg
>>>> missbraucht, um ihr Monopol aufrecht zu
erhalten!

>>> Es hat sich an den nationalen Gesetzen nichts
geändert seit dem
>>> letzten Urteil (bei dem Teledump übrigens die
Rechtslage
>>> *ANERKANNT* hat).

01051/Teledump hat im Urteil 84 O 127/00 des LG Köln vom 30.11.2000
lediglich anerkannt, dass die missbräuchliche Verwendung der 031-Rufnummerngasse und einer Rufnummer, die von der RegTP für
Onlinedienste vorgesehen ist, für Ortsgespräche nicht erlaubt ist.

*DARUM* ging es auch in diesem Verfahren.

01051 hat *nicht* anerkannt, dass gemaess Rechtslage die Verwendung der IC-Leistung Telekom-Z.9 (Verbindungen aus dem Telefonnetz national
der Telekom zum Service 0190 0 von ICP im
Offline-Billing-Verfahren)
und damit das Anbieten von Ortsgesprächen über 0190-03x-Vorwahl-Rufnummer illegal ist.

Bei der Leistung Telekom-Z.9 (Zuführungs-IC für 0190-0) läßt sich schliesslich genausowenig wie bei entsprechenden IC-Zuführungs-Leistungen für Freephone (0)0800 und Shared Cost (0180x)
oder Online-Dienste (0191x, etc) das Vermitteln von Ortsnetz-internen Verbindungen, die im gleichen Teilnehmernetz beginnen und terminieren, verbieten. Ansonsten wären solche Dienste ja innerhalb eines Ortsnetzes gar nicht anzubieten, falls der Dienst im gleichen Ortsnetz
gehostet ist.

Für die Leistung Telekom-Z.9 (0190-0-Dienste) wiederum ist gemaess der nationalen Regulierung explizit ein Inkasso des marktbeherrschenden Teilnehmernetzbetreibers (DTAG) vorgeschrieben.

*DARUM* ging es in diesem Rechtsstreit _nicht_.

Damit hat 01051 mit der Verwendung von 0190-0- als Pseudo-Ortsnetz-Callthrough eine wesentlich bessere Grundlage, um einen Rechtsstreit für sich zu entscheiden.

IMHO aber nur auf der Grundlage einer Plattform, nicht über eine Durchwahl.

>>> Ich fände es auch besser, wenn es endlich auch
im
>>> Ortsbereich CbC gäbe, kann aber die Gründe der >>> RegTP und der Bundesregierung durchaus
nachvollziehen ...

Die Gruende sind nicht nachvollziehbar, weil

a) die Richtlinie http://europa.eu.int/eur-lex/de/lif/dat/1998/de_398L0061.html
398L0061 Richtlinie 98/61/EG des Europaeischen Parlaments und des Rates vom 24.
September 1998 zur AEnderung der Richtlinie 97/33/EG hinsichtlich der UEbertragbarkeit von Nummern und der Betreibervorauswahl Amtsblatt nr.
L 268 vom 03/10/1998 S. 0037 - 0038
bereits vor 4 Jahren von der EU beschlossen wurde und vor 2 Jahren zum Januar 2000 von der BRD haette umgesetzt sein muessen.

b) die BRD noch im Juni 2000 keinerlei Anstalten getroffen hat, die
Richtlinie umzusetzen: siehe http://www.ftd.de/tm/tk/FTD8X0PHI9C.html?nv=se http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gett
t=gt&doc=IP/00/619|0|AGED&lg=DE
DN: IP/00/619 Date: 2000-06-15
Brüssel, den 15. Juni 2000
Telekommunikation: Die Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und das VK ein

c) die BRD sich dreisterweise im Oktober 2000 in einer Stellungnahme gegenüber der EU-Kommission bereiterklärt hat, Ortsnetz-CarrierSelection innerhalb eines sagenhaften Zeitrahmens von
2-3 Jahren zu ermöglichen.
siehe http://www.jurpc.de/rechtspr/20010024.htm

d) sich die BRD erst am 15. Juni 2001 in einer
schriftlichen Mitteilung gegenueber der EU-Kommission endlich zur Umsetzung der Richtlinie zum Jahreswechsel 2002/2003 verpflichtete, in der Hoffnung
damit die EU-Kommission zur Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens bewegen zu können
https://www.teltarif.de/arch/2001/kw27/...

e) der Chef der Regulierungsbehörde RegTP, Kurth, sich erneut am darauffolgenden Wochenende auf einer TK-Konfernenz in Bonn vehement
gegen Call-by-Call im Ortsnetz aussprach http://www.onlinekosten.de/news/artikel.php3?id=6024

f) es in vielen anderen europaeischen Staaten seit Beginn der Carrier Selection es diese auch ganz selbstverstaendlich im Ortsnetz
EU-Richtlinien-konform gibt.

g) die BRD Hauptaktionaer des Defacto-Ortsnetz-Monopolisten DTAG ist,
dem die nationale Ortsnetz-Protektions-Regulierung (keine Ortsnetz-Carrier-Selection; keine wettbewerbsfoerdernden Bedingungen fuer TNB-Wettbewerb; 8 Pf/Min-Privatkunden-Wucher-Tarife 1996 ministeriell bis 2002 genehmigt, etc.) exorbitante Wucher-Gewinne im
Ortsnetz ermöglicht.

h) die BRD, deren TK-Gesetz seit 4 Jahren (Januar 98) Ortsnetz-Wettbewerb vorsieht, es nicht geschafft hat, mit ihrem nationalen Regulierungsrahmen, innerhalb 4 Jahren von Januar 1998 bis Ende 2001, Wettbewerb zu schaffen. Stattdessen herrscht wegen der misslungenen nationalen Regulierung bei Ortsgespraechen immer noch ein Defakto-Monopol des Ex-Staatsmonopolisten mit 98% Marktanteil. Das kann nur auf einen Interessenskonflikt der nationalen Regulierung (DTAG-Hauptaktionaer profitiert vom Defakto-Monopol ungemein) hindeuten, weshalb die EU gefordert ist, hier hart durchzugreifen.

Uff.

Wie gesagt: Für mich ist es im Hinblick auf die Politik anderer Regulierungsbehörden und TK-Konzerne in der EU durchaus nachvollziehbar.

>> Und es gibt keine Rechtsnorm, laut der die Telekom
ihr
>> Ortsnetz-Monopol behalten darf. Im Gegenteil: Die EU
hat schon
>> längst beschlossen, dass das Ortsnetz geöffnet werden
muss.

Du weißt aber schon, daß Richter sich an **BESTEHENDE** Gesetze halten müssen und nicht irgendwas erfinden können um dann zu sagen 'Macht daraus ein Gesetz' (Ausnahme: Verstöße gegen das Grundgesetz). Und an EU-Recht muß erstmal in nationales Recht umgesetzt werden.

Falsch. Offensichtlich hat sich das folgende rechtskräftige Urteil des BGH vom Februar 1998 zur damals nach nationalem Recht verbotenen, aber von einer EU-Richtlinie vorgesehenen vergleichenden Werbung noch nicht zu den unteren Chargen am LG Koeln herumgesprochen:

Charge bei Arzneimitteln oder im Sinne von Scherge ... ?

Du möchtest also sagen, daß die Richter nicht unabhängig sondern Marionetten der Bundesregierung und der RegTP sind ?

Seufz.

http://www.netlaw.de/urteile/bgh_2.htm / Aktenzeichen I ZR 211/95

Hier beruecksichtigte der BGH selbst eine EU-Richtlinie nach der vergleichende Werbung in der EU erlaubt ist und zu deren Umsetzung die
BRD noch lange Zeit gehabt hatte, bei seiner
Rechtssprechung

Zitat aus dem Urteil:

... obliegt es allen Trägern der öffentlichen Gewalt in den
Mitgliedstaaten, die zur Erfüllung der
Umsetzungsverpflichtung erforderlichen Maßnahmen zu treffen (Art. 5 EGV).dies gilt im Rahmen ihrer Zuständigkeit auch für die Gerichte; sie haben das nationale Recht im Lichte des Wortlauts und des Zwecks der
Richtlinie auszulegen (ausdrücklich EuGH NJW 1984, 2021,2022; neuerdings
EuGH WRP 1998, 290, 293 Tz 40 m.w.Nw.).

Die Verpflichtung der Gerichte zur richtlinienkonformen Auslegung gilt freilich nicht bereits mit der Verabschiedung der Richtlinie. Art. 189 Abs. 3 EGV räumt den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von Richtlinien ein Ermessen ein, das in erster Linie vom Gesetzgeber ausgeübt werden muss. Die (insoweit subsidiäre) Verpflichtung der Gerichte zur richtlinienkonformen Auslegung der innerstaatlichen Gesetze setzt grundsätzlich erst dann ein, wenn der Gesetzgeber bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist nicht tätig geworden ist und der Inhalt der Richtlinie insgesamt oder im angewendeten Bereich eindeutig ist (vgl. EuGH NJW 1997, 3365, 3367 Tz 43; BGH GRUR 1993, 825, 826, m.w.Nw.; BGH, U. v. 22.1.98 - I ZR
113/95,
Umdr. S. 14).

Das heisst, eine nicht fristgerecht umgesetzte EU-Richtline muss von den nationalen Gerichten bei ihrer Auslegung nationalen Rechts
beruecksichtigt werden.

Da aber das nationale Recht nicht explizit Carrier Selection im Ortsnetz verbietet, so dass nationales Recht hier einer EU-Richtlinie direkt entgegen stehen wuerde, ist bei Beruecksichtigung des o.a.
BGH-Urteils folglich nach unmittelbar geltendem nationalem Recht offensichtlich die Moeglichkeit des Carrier Selection auch bei Verbindungen ins eigene Ortsnetz in Deutschland vorgeschrieben.

Aha.

Dann werde ich mich dazu nochmal schlauer machen müssen; ich ging bisher nicht davon aus, daß EU-Recht Bundesrecht bricht.

Du wiederholst Dich ... aber erkennst gleichzeitig an, daß das Telekommunikationsgesetz 'dazu' geändert werden müßte ;-)

IMHO eben nicht, denn:

a) nationales Recht verbietet nicht die Netzzusammenschaltung auf
Ortsnetz-Ebene.

b) eine EU-Richtlinie, zu deren Umsetzung die BRD 4 Jahre Zeit gehabt haette, und deren Umsetzung seit 2 Jahren ueberfaellig ist, sieht diese Netzzusammenschaltung aber explizit vor.

c) o.a. Urteil des BGH sieht explizit vor, dass die nationalen Gerichte in diesem Fall (EU-Richtlinie steht nicht explizit nationalem Recht entgegen; EU-Richtlinie haette laengst in nationales Recht umgesetzt werden muessen) eine entsprechende EU-Richtlinie als
nationales Recht anzusehen haben.


d) ist es aber vor allem auch ohne Beruecksichtigung der o.a.
EU-Richtlinie nach nationalem Recht einem
Mehrwertdienste-Anbieter erlaubt, per 0190-0-Einwahl Ortsnetz-interne Verbindungen zu vermitteln und diese per TNB-Inkasso abzurechnen.

Na dann haben wir ja bald die Netzzusammenschaltung auf Ortsnetzebene. Prima.

>>> Übrigens: Bei der letzten Verhandlung mußte kein
Richter einen
>>> Streit entscheiden; vielmehr hat Teledump die
Forderung der
>>> Telekom anerkannt ...

01051 hatte lediglich die Unrechtmaessigkeit der Verwendung von 031 und Online-Rufnummern fuer Ortsgespraeche in einem Anerkenntnisurteil anerkannt. Ein Anerkenntnisurteil kommt dann zustande, wenn ein Gericht schon vorab deutlich macht, dass das Urteil zuungunsten einer bestimmten Partei ausfallen wird. Dadurch kann die Partei, die mit Sicherheit unterliegen wird, Gerichtskosten sparen. 01051 hat halt nicht die Finanzmittel des Defakto-Staatsmonopolisten DTAG...

Süß: Defakto-Staatsmonoplist.

Das Verbot der Verwendung von 0190-0 zur Ortgespraechsvermittlung ist aus o.a. Urteilstext nicht herauszulesen.

Warum behauptet das 01051 und Co. ?
Menü
[1.1.1] fruli antwortet auf rtpj
07.11.2001 20:21
Benutzer rtpj schrieb:

>> 01051 hat *nicht* anerkannt, dass gemaess Rechtslage
>> die Verwendung der IC-Leistung Telekom-Z.9
>> (Verbindungen aus dem Telefonnetz national
>> der Telekom zum Service 0190 0 von ICP im
>> Offline-Billing-Verfahren) und damit das Anbieten
>> von Ortsgesprächen über 0190-03x-Vorwahl-Rufnummer
>> illegal ist.

*DARUM* ging es in diesem Rechtsstreit _nicht_.

Damit sagt der Ausgang dieses Rechtsstreits aber nichts ueber
eine eventuell legale Möglichkeit, Ortsgespräche ueber 0190-0
anzubieten, aus.

>> Damit hat 01051 mit der Verwendung von 0190-0- als
>> Pseudo-Ortsnetz-Callthrough eine wesentlich bessere
>> Grundlage, um einen Rechtsstreit für sich zu entscheiden.

IMHO aber nur auf der Grundlage einer Plattform, nicht über eine Durchwahl.

Zumindest mir ist keine Klausel bekannt, die einem
0190-0-Dienste-Anbieter derartiges vorschreiben wuerde.
Leitest du deine Ansicht lediglich aus der vorherrschenden
Praxis aehnlicher Dienste-Anbieter wie etwa KomServ ohne
Vertragsbindung ueber Shared-Cost-Einwahlnummern (01803018018;
01805024024) bzw. Freephone-Callthrough mit Vertragsbindung
ab?

01051/Telediscount hat sicherlich hochoffiziell von der DTAG
die ergaenzende Leistung Telekom-E.1 (Übertragung von Suffixziffern)
aus dem RegTP-IC-Grundangebot fuer seine 0190-035*Rufnummern geordert.

Die Netzzusammenschaltung fuer 0190-035* erfolgt bekanntlich
auf Telekom-Z.9-Basis, womit Ortsnetz-Verbindungen von der DTAG
nicht ausgeschlossen werden koennen...

... Inkasso erfolgt auch auf 0190-0-Inkasso-Beschluss-Basis der RegTP.

Ich kann daher nicht erkennen, mit welcher Begruendung Telediscount-
Ortsgespraeche auf 0190-0-Basis verboten werden sollen...

Zur Not koennte Telediscount ja vor dem Gespraech eine
Sponsor-Meldung a la 'Dieses Gespraech praesentiert ihnen Obi'
vor die bei 0190-0 ohnehin obligatorische Tarifansage schalten.
Damit waeren die Telediscount-Ortsgespraeche Werbetelefonie und somit
unbestreitbar ein waschechter Mehrwertdienst und nicht mehr blosses
Ortsgespraech.


Wie gesagt: Für mich ist es im Hinblick auf die Politik anderer Regulierungsbehörden und TK-Konzerne in der EU durchaus nachvollziehbar.

Deutschland will doch immer EU-Musterknabe sein ... ist aber
meilenweit davon entfernt ...: Deutschland ist Schlusslicht
bei der Umsetzung von EU-Richtlinien

siehe https://www.teltarif.de/forum/a-teledump/24-...


>> Falsch. Offensichtlich hat sich das folgende
>> rechtskräftige Urteil des BGH [...]
>> noch nicht zu den unteren Chargen am LG Koeln
>> herumgesprochen:

Charge bei Arzneimitteln oder im Sinne von Scherge ... ?

Ist dir die Bedeutung von 'untere Chargen' im Sinne von
Personen auf der unteren Entscheidungsebene nicht bekannt?

Hint: http://www.google.com?search?q=%22untere+Chargen%22


Du möchtest also sagen, daß die Richter nicht unabhängig sondern Marionetten der Bundesregierung und der RegTP sind

Ueberhaupt nicht... aber ich moechte sagen, dass sich die
'unteren' Gerichte sehr oft der rechtlichen Relevanz von
EU-Recht bei ihrer Rechtsprechung nicht bewusst sind.


ich ging bisher nicht davon aus, daß EU-Recht Bundesrecht bricht.

Bei nicht umgesetzten EU-Richtlinien ist das auch nur sehr
eingeschraenkt der Fall, wie im von mir im vorherigen Posting
angefuehrten BGH-Urteil auch ausgefuehrt wird (immer dann, wenn
nationales Recht nicht explizit der EU-Richtlinie entgegensteht).

Bei EU-Verordnungen dagegen ist das stets der Fall - wie etwa bei
der Anordnung des DSL-Line-Splittings bei der TAL-Miete ab Januar
2001 durch eine Ende letzten Jahres beschlossene EU-Verordnung:
selbst wenn nationales
Recht dem entgegenstehen wuerde, waere die EU-Verordnung unmittelbar
fuer deutsche Gerichte bindend. Deshalb war auch die Klage der DTAG
gegen die RegTP-Anordnung des DSL-Line-Splitting von vornherein zum
Scheitern verurteilt.


Süß: Defakto-Staatsmonoplist.

Fuer die Verbraucher, die unter den Wucherpreisen eines solchen leiden,
leider weniger suess.


>> Das Verbot der Verwendung von 0190-0 zur
>> Ortgespraechsvermittlung ist
>> aus o.a. Urteilstext nicht herauszulesen.

Warum behauptet das 01051 und Co. ?

Wenn ueberhaupt, dann *hatte* das 01051 & Co. mal behauptet.
Das Posting <7uRPA9nFFcB@jpberlin-m.spittmann.jpberlin.de>
http://groups.google.com/groups?selm=7uRPA9nFFcB%40jpberlin-m.spittmann.jpberlin.de
legt das durchaus nahe.

Interessant hierzu auch im weiteren Verlauf die Postings
<3be14579.2937888­@news.cis.dfn.de>
http://groups.google.com/groups?selm=3be14579.2937888%40news.cis.dfn.de
und <3be2a891.1173060­4@news.cis.dfn.de>
http://groups.google.com/groups?selm=3be2a891.11730604%40news.cis.dfn.de

Heute behauptet Martin Lukas, Pressesprecher von 01051 & Telediscount
folgendes laut http://www.billiger-telefonieren.de/news/tarife/5306.php3 :

| Gerade die Ankündigung des Call by Calls im Ortsnetz überrascht,
| zumal Teledump, ebenfalls ein Ableger des Düsseldorfer Anbieters
| 01051, diesen Vorstoss bereits vor einem Jahr gewagt hatte, und damals
| von der Regulierungsbehörde gestoppt wurde. Darauf angesprochen, sagte
| Martin Lukas, Pressesprecher Telediscount, man habe damals nicht das
| Ortsgespräch an sich verboten, sondern die Nutzung der 031-Gasse, bzw.
| der Service-Rufnummer für Internet-Einwahlen. Daher gehe man jetzt
| davon aus, dauerhaft ein Call by Call-Angbot im Ortsnetz etablieren
| zu können.

So long.
fruli
Menü
[] rtpj antwortet auf
07.11.2001 12:44
Benutzer Telekomhasser schrieb:

Du bist wohl Mitarbeiter ser Telekom oder?!

Nein.

Ich meine die Telekom müsste mal kräftig in den A..... getreten werden!

Das begründest Du womit ?

Bist Du dann als "Telekomhasser" (süß ...) Mitarbeiter bei den Arcor/o.tel.o-Drückern ? Oder ?!
Menü
[] rtpj antwortet auf
07.11.2001 14:05
Benutzer Telekomhasser schrieb:
Nein ich bin Kein Drücker für die ....löcher würde ich doch nicht arbeiten ich denke aber dass die Telekom ihre Monopolstellung krass ausnutzt

Und ich denke, es wird bald schneien. ;->
Menü
[1] rubberduck antwortet auf rtpj
07.11.2001 14:11
Benutzer rtpj schrieb:
Benutzer Telekomhasser schrieb:
Nein ich bin Kein Drücker für die ....löcher würde ich doch nicht arbeiten ich denke aber dass die Telekom ihre Monopolstellung krass ausnutzt

Und ich denke, es wird bald schneien. ;->

Womit Du - zumindest oberhalb von 600 Metern - recht haben dürftest :-)
Menü
[1.1] rtpj antwortet auf rubberduck
07.11.2001 14:58
Benutzer rubberduck schrieb:
Benutzer rtpj schrieb:
Benutzer Telekomhasser schrieb:
Nein ich bin Kein Drücker für die ....löcher würde
ich
doch nicht arbeiten ich denke aber dass die Telekom
ihre
Monopolstellung krass ausnutzt

Und ich denke, es wird bald schneien. ;->

Womit Du - zumindest oberhalb von 600 Metern - recht haben dürftest :-)

Aber habe ich nicht immer Recht ? ;->