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Kaufen entspricht 2 Jahren Miete


13.09.2016 07:11 - Gestartet von flatburger
Guten Tag zusammen,

da bei einem Kaufgerät der Preis ca. dem 2 Jahresmietpreis entspricht, ist kaufen günstiger, zumal für den Router eine Gewährleistung gilt. Jeder weitere Monat wird dann Geld gespart.
Ausser man wohnt in einem stark blitzgefährdetem Gebiet. Dort sollte man nur mieten, weil dann der Vermieter für die betriebsfähige Mietsache zuständig ist.

mfG
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[1] Conax antwortet auf flatburger
13.09.2016 14:19

2x geändert, zuletzt am 13.09.2016 14:31
Benutzer flatburger schrieb:
Guten Tag zusammen,

da bei einem Kaufgerät der Preis ca. dem 2 Jahresmietpreis entspricht, ist kaufen günstiger, zumal für den Router eine Gewährleistung gilt. Jeder weitere Monat wird dann Geld gespart.
Naja nicht zwingend. Ich gehe mal von 5€/Monat an Mietgebühren aus (bei Routermiete fallen die Kosten, je länger die Box gemietet wird) und vergleiche das mit der aktuellen FritzBox 7580 - derzeitiger Preis 289€. Da bräuchte ich fast 58 Monate, bis ich auf jenen Preis komme. Das sind fast 5 Jahre.
Vergleichst du das mit der FritzBox 7490, die derzeit um die 189 € angeboten wird, brauche ich fast 38 Monate, bis ich den Kaufpreis an Miete bezahlt habe. Also etwas über 3 Jahre.
Vorteil von Miete: Der Anbieter kümmert sich oder hat sich zu kümmern. Also speziell auch für "Unbedarfte" oder dort, wo es auch derzeit noch Probleme mit freien Routern geben tut.
Ich las da was bei cabelsurf sowie bei den Kabelglasfaseranschlüssen der Telekom.
Selbst habe ich mir eine FritzBox 7580 gekauft, da ich in diesen Monat den Anbieter wechsle. Und meine gemietete Box zurück geht.
Persönlich waren mir die 289€ egal. Man kann nicht immer "geizen".
Ich wollte halt eine Box, die frei konfigurierbar ist, sowie ich das bisher kannte bei der gemieteten Box von easybell.
Ausser man wohnt in einem stark blitzgefährdetem Gebiet. Dort sollte man nur mieten, weil dann der Vermieter für die betriebsfähige Mietsache zuständig ist.
Der Anbieter wird dir sicher eine neue Box schicken, keine Frage.
Ich würde stark annehmen, dass so etwas ein Fall für eine hoffentlich vorhandene Versicherung sein wird.
Denn schließlich hat dir dein Anbieter ein funktionsfähiges Gerät gestellt. Das mit dem Blitz wird da wohl in deinen "Zuständigkeitsbereich" fallen. Hättest ja die Box vom Strom nehmen können, sowie den Stecker zur TAE-Dose ziehen können.
Will sagen, so einfach sehe ich das nicht, wie du denkst.
Kulanz des Anbieters außen vor.