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Wechsel zur T-Flat ! :)


06.12.2001 17:47 - Gestartet von hansibubi
cool....
kaum haben die von 1+1=Leerköpfe gekappt, hab ich von T-Offline eine Mail bekommen, dass der Tarif T-DSL-FLAT für mich ab heute gilt.

;)
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[1] niknuk antwortet auf hansibubi
06.12.2001 17:54
Hallo hansibubi,
da wird man sich bei 1&1 aber freuen, dass wieder ein verlustbringender Poweruser mehr zur Konkurrenz gewechselt ist ;-)
Ganz im Vertrauen: genau das war von 1&1 beabsichtigt...
Wirklich sinnvoll ist es doch eigentlich eher, die Vertragserfüllung bei 1&1 gerichtlich durchzusetzen, oder?

Gruß

niknuk
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[1.1] hansibubi antwortet auf niknuk
06.12.2001 17:59
Wie gross ist die Chanche vor Gericht?
Also mir ist echt die Zeit zu kostbar....Vor Gericht ziehen ist was für Rentner oder Arbeitslose, die weiter nichts zu tun haben den ganzen Tag.
;)
(nicht böse sein, aber ich glaube ihr macht euch da alle nur was vor, wenn ihr denkt gegen so ein Unternehmen was ausrichten zu können.)
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[1.1.1] niknuk antwortet auf hansibubi
06.12.2001 18:07
Benutzer hansibubi schrieb:
Wie gross ist die Chanche vor Gericht?
Hallo,
die Chancen vor Gericht schätze ich angesichts der Dreistigkeit (Ignoranz?) von 1&1 relativ gut ein. Mindestens einer hier im Forum ist sogar rechtsschutzversichert, da müßte sich doch eigentlich was machen lassen.
Also mir ist echt die Zeit zu kostbar....Vor Gericht ziehen ist was für Rentner oder Arbeitslose, die weiter nichts zu tun haben den ganzen Tag.
;)
Flatrates sind doch bloß was für Rentner und Arbeitslose, die den ganzen Tag nichts besseres zu tun haben, als online zu sein und die Gigabytes zu saugen... ;-)

Gruß

niknuk
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[1.1.1.1] Flucht zur T-Flat ? Und ansonsten ?
snoopy66 antwortet auf niknuk
06.12.2001 19:42
Die Aktionen bei 1&1 bezgl. DSL-Flat sind scheinbar wirklich an Dreistigkeit nicht zu überbieten.
Bin selbst betroffen (Freischaltung u. Kündigung am 27.11.01), habe aber bis jetzt noch nicht gekündigt bzw. widersprochen.
Warum ? Da ich bis jetzt meinen monatl. Durchsatz noch nicht ermitteln konnte, könnte es sein, daß mir die 5 GB ja reichen (Normalsurfer mit Tempohunger), - u. dann wären die neuen Konditionen für mich O.K.; zumindest gibt es z.Zt. keine vergleichbare Alternative. Ansonsten würde ich denn zu 'T' wechseln, was wohl momentan dann ein Leichtes wäre, wenn bei 'T' bekannt wird was 1&1 hier mit den Kunden abzieht (immerhin sind diese Bereitsteller / Vertragspartner im Angebotspaket mit ISDN).

Einige Fragen bleiben offen: Wieviel Zeit habe ich für die Kündigung ? Soll od. kann ich warten bis kurz vor Ende von '3 Mon. kostenlos', oder sofort offiziell zum Ende dieses Zeitraums (vor Zwangsumstellung des Tarifs) ? Akzeptiere ich wohlmöglich stillschweigend die Umstellung mit 12 Mon. Vertragsbindung wenn ich zunächst gar nicht reagiere ? Was passiert mit der überlassenen Hardware (behalten od. zurückgeben) ? Hier wollte ich schon noch 'mitnehmen was geht', solange es geht. Kann man damit rechnen, daß 'T' die gepeinigten Opfer kurzfristig auffängt und freischaltet ?
Letztens: Macht es wirklich Sinn bzw. besteht für alle geschädigten eine reele Chance den alten Tarif in irgend einer Form zu retten, wenn diese jetzt versuchen mit einer von den im Forum beschriebenen Varianten mit 1&1 zu 'dealen' ?? A propos: Die neuen, geänderten AGB's zum umgestellten Vertrag- sofern das rechtl. überhaupt legitim - wurden den Kunden doch nie offiziell per Anschreiben mitgeteilt, oder ?
Freue mich auf rege Beantwortung u. Diskussion...
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[1.1.1.1.1] Christof30 antwortet auf snoopy66
06.12.2001 21:42
Benutzer snoopy66 schrieb:

Einige Fragen bleiben offen: Wieviel Zeit habe ich für die Kündigung ? Soll od. kann ich warten bis kurz vor Ende von '3 Mon. kostenlos', oder sofort offiziell zum Ende dieses Zeitraums (vor Zwangsumstellung des Tarifs) ? Akzeptiere ich wohlmöglich stillschweigend die Umstellung mit 12 Mon. Vertragsbindung wenn ich zunächst gar nicht reagiere ?
Also, das mit den 3 Monaten kostenlos surfen trotz Umstellung ist ein ziemlich genialer Trick von 1&1. Wenn Du die Zeit mitnimmst, lässt du nämlich die 4 Wochen Sonderkündigungsfrist verstreichen und hängst automatisch in dem neuen Tarif drin. Ohne Ausweg. Wenn Du aber innerhalb der 4 Wochen kündigst, haben sie Dich gleich vom Hals. Also Vorsicht bei den Kündigungsfristen.
> Was passiert mit der überlassenen Hardware (behalten od.
zurückgeben) ? Hier wollte ich schon noch 'mitnehmen was geht', solange es geht.
Die Hardware gehört Dir. Niemand kann sie Dir nehmen. Es reicht, wenn Sie Dich für 1 Minute freigeschaltet haben.

Kann man damit rechnen, daß 'T' die gepeinigten Opfer kurzfristig auffängt und freischaltet ?
Freischaltung für T-DSL-Flat ca. 4 Tage.

Gruß

Christof
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[1.1.1.1.1.1] jamur antwortet auf Christof30
06.12.2001 21:47
Benutzer Christof30 schrieb:

Kann man damit rechnen, daß 'T' die gepeinigten Opfer kurzfristig auffängt und freischaltet ?
Freischaltung für T-DSL-Flat ca. 4 Tage.

hmm, meinst Du 4 Tage bei der Umstellungen, wenn man einen Zugang hat? Oder 4 Tage wenn man den Zugang noch braucht?

Ich habe vor 8 Tagen t-online call-by-call bestellt. Nichts.
Die Hotline war heute den ganzen Tage über nicht zu erreichen (ca. 20 mal versucht). Wie ich das sehen, habe ich entweder wieder Pech gehabt, oder die haben bärig zu tun.

Gruß Christof

-ja
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[1.1.1.1.1.1.1] Christof30 antwortet auf jamur
06.12.2001 22:09
Benutzer jamur schrieb:

hmm, meinst Du 4 Tage bei der Umstellungen, wenn man einen Zugang hat? Oder 4 Tage wenn man den Zugang noch braucht?

Ich habe vor 8 Tagen t-online call-by-call bestellt.
Nichts.
Die Hotline war heute den ganzen Tage über nicht zu erreichen (ca. 20 mal versucht). Wie ich das sehen, habe ich entweder wieder Pech gehabt, oder die haben bärig zu tun.

-ja

habe gerade mal bei t-online angerufen und die auskunft bekommen, dass die Freischaltung maximal 5 Werktage dauert. Wenns länger dauert nochmal nachfragen unter 01805305000. Die Zugangsdaten kommen per Einschreiben und sind sofort nach Erhalt freigeschaltet.
Bei vorhandenen Zugangsdaten kannst Du Dich über die t-online-homepage ins Kundenzentrum klicken und da den Tarif umstellen. Dann bist Du in 24 Stunden umgestellt.


übrigens hat man nach Erhalt des 1&1-Schreibens nur 2 Wochen Zeit. So stehts in einer Mail von denen.

christof
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[1.1.1.1.1.1.1.1] boesi antwortet auf Christof30
07.12.2001 19:00
Egal ob 1&1 oder T-Flat, das netz bleibt das selbe, der beschissene telekom backbone, der zu notorischer langsamkeit verdammt ist, ausser man saugt wenn die anderen es nicht tun, zum glück ist mein jahr bei der t jetzt um und ich kann mir endlich ish holen *freu*
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[1.1.1.1.2] 17 Seconds antwortet auf snoopy66
07.12.2001 11:59
Also ich sehe die Sache folgendermaßen:
1&1 hat gekündigt, steht so wörtlich im Schreiben vom 27.11.2001. Ein Termin ist (zumindest bei mir) nicht spezifiziert. Weiterhin steht da, dass der Tarif zum Ende der kostenlosen 3 Monate umgestellt werden soll. Dies kann man nur so interpretieren, dass die Kündigung zum Ende der Freimonate erfolgt. Legt man die neuen AGB's zu Grunde, hat 1&1 das Recht zur Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen (mindestens!), nach den alten AGB's gibt es dieses Recht überhaupt nicht.
Das Recht zum Widerspruch richtet sich gegen die Änderung der AGBs (14 Tage nach Veröffentlchung auf der Homepage) und hat nichts mit der Kündigung von 1&1 zu tun. Widersprochen werden sollte also nur gegen die Änderung der AGB's, die ja zumindest im Control-Center erst gestern veröffentlicht wurde.
Weiterhin wird von 1&1 offenbar argumentiert, es handele sich nicht um eine Kündigung (obwohl das Wort "Kündigung" ausdrücklich im Schreiben erwähnt ist!) sondern um eine Änderung nach § 3.6 der AGBs (alt und neu). Dies entbehrt jedoch jeglicher Grundlage, da hier ausdrücklich nur eine Preiserhöhung vorgesehen ist (auch die nur mit einer Frist von 6 Wochen). Es handelt sich jedoch nicht um eine Preiserhöhung, sondern um eine Umstellung in einen anderen Tarif mit anderen Leistungen, dies ist nur durch Kündigung des alten Vertrags möglich.
Die angebliche Frist von 14 Tagen zum Widerspruch zur Kündigung "Sonderkündigungsrecht" scheint auch der Phantasie von 1&1 entsprungen zu sein, da sie weder in dem Schreiben noch in den AGB's erwähnt ist. Außerdem ist 1&1 verpflichtet auf das Sonderkündigungsrecht mit Angabe einer Frist (4 Wochen ist meines Wissens die Frist) ausdrücklich hinzuweisen, damit die Frist überhaupt in Gang gesetzt wird.
Ich empfehle also bestenfalls der Änderung der AGBs zu widersprechen, dadurch entziehst du 1&1 die Grundlage, überhaupt zu kündigen.
Ansonsten würde ich die Freimonate absurfen und einen Tag vorher 1&1 mitteilen, dass du an Ihrem freundlichen Angebot zum Abschluss eines neuen Vertrages nach reiflicher Überlegung nicht interessiert bist und dass Vertragsverhältnis somit durch die Kündigung von 1&1 beendet ist (Sicherheitshalber Einzugsermächtigung widerrufen und evtuelle Abbuchungen zurückbuchen lassen). Wichtig ist in diesem Zusammenhang, im Control-Center keinen Tarifwechsel auszulösen, dies könnte dann als Annahme des neuen Angebots von 1&1 durch Willenserklärung angesehen werden. Neue Verträge, wenn man davon ausgeht, dass der bestehende Vertrag von 1&1 gekündigt wurde, kommen nur durch Angebot und Annahme zustande, die Annahme erfordert aber eine ausdrücklich Willenserklärung von dir, die du aber ja nicht abgibst. Wenn 1&1 davon ausgeht, dass du einen neuen Vertrag dadurch abschließt, dass du gar nichts tust, so ist dass nach meiner Rechtsauffassung nicht möglich. Juristisch gesehen ist dass, was 1&1 tut, eine sog. Änderungskündigung, d.h. Kündigung eines Vertrages mit gleichzeiter Abgabe eines neuen Angebots, was aber von dir angenommen werden müsste durch eine entsprechende Willenserklärung.
So solltest du zumindest in den Genuss der drei Freimonate kommen und kannst rechtzeitig einen neuen Provider suchen.

Ich bin kein Rechtsanwalt, habe aber eininge Stunden Bürgerliches Recht in meiner Ausbildung gehabt, so dass ich meine, hier meine Sicht der Dinge darlegen zu können. Ich zumindest werde so verfahren.
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[1.1.1.1.2.1] jamur antwortet auf 17 Seconds
07.12.2001 16:32
<grins>

Ich habe mich beraten lassen. Mein Rechtsanwalt kommt zu einer ähnlichen Rechtsauffassung. Entsprechendes habe ich 1&1 mitgeteilt. Mals sehen was passiert.

-ja
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[1.1.1.1.2.1.1] Kündigungsfristen, AGB's !
snoopy66 antwortet auf jamur
07.12.2001 17:02
Hi !

Paragraphen über Paragraphen, das klingt alles ziemlich verfahren u. kompliziert. Wogegen 1&1 jetzt tatsächlich verstossen hat u. ob deren Aktion rechtlich unhaltbar ist wird so wie es scheint nur ein Gericht klären können... falls die von 1& nicht vorher kleinbei geben.
Hat eigentlich jemand von 161 schriftl. u. definitiv wie es sich im alten (u. im neuen) Vertrag mit den Kündigungsfristen verhält ?? Dieses zu wissen wäre doch für die erste Entscheidung (Kündigen od. nicht) zunächst mal das wichtigste, oder ?
Wer kann mir nochmal die originalen, alten AGB's zuschicken ? Wäre nett... Falls diese Geschichte für mich in die Hose geht, d.h. ich nach 3 Mon aus dem Vertrag nicht rauskomme, gehe ich rechtl. gegen die vor; u. wenn sich noch mehr Leute engagieren bin ich dabei !!!!!!!!!
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[1.1.1.1.2.1.1.1] Kündigungsfristen, AGB's !
snoopy66 antwortet auf snoopy66
08.12.2001 12:19
Könnte mir jemand bitte nochmal die alten AGB's zuschicken ? Wie lange ist demnach die Kündigungsfrist und wann wurden die AGB's auf der HP im Control-Center umgestellt ?? Danke im Voraus ...
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[1.1.1.1.2.2] Keks antwortet auf 17 Seconds
08.12.2001 04:19
Benutzer 17 Seconds schrieb:
Juristisch gesehen ist dass, was 1&1 tut, eine sog. Änderungskündigung, d.h. Kündigung eines Vertrages mit gleichzeiter Abgabe eines neuen Angebots, was aber von dir angenommen werden müsste durch eine entsprechende Willenserklärung.

Eine Nutzung des Zugangs nach Ablauf der 3 Monate (also die Nutzung des von 1&1 angekündigten Private-Tarifs) könnte aber als eine solche ausgelegt werden.

Daher würde ich lieber widersprechen.

Gruß, Keks.
blitztarif.de
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[1.1.1.1.2.2.1] Klaus M. PS antwortet auf Keks
08.12.2001 06:55
Ich glaube nicht. Ich habe irgendwo in einer Kommentierung gelesen, daß derartige Willenserklärungen nicht durch Schweigen und stillhalten gültig werden. Muss ich nochmal nachschlagen.
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[1.1.1.1.2.2.1.1] Keks antwortet auf Klaus M. PS
08.12.2001 16:46
Benutzer Klaus M. PS schrieb:
Ich glaube nicht. Ich habe irgendwo in einer Kommentierung gelesen, daß derartige Willenserklärungen nicht durch Schweigen und stillhalten gültig werden. Muss ich nochmal nachschlagen.

Nutzung des Zugangs ist ja auch kein Stillhalten.
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[1.2] Ralf Rabe antwortet auf niknuk
07.12.2001 18:58
Benutzer niknuk schrieb:
Hallo hansibubi, da wird man sich bei 1&1 aber freuen, dass wieder ein verlustbringender Poweruser mehr zur Konkurrenz gewechselt ist ;-)
Ganz im Vertrauen: genau das war von 1&1 beabsichtigt...

Sehe ich leider auch so, aber welche Alternativen hat man sonst?

Wirklich sinnvoll ist es doch eigentlich eher, die Vertragserfüllung bei 1&1 gerichtlich durchzusetzen, oder?

Tja, hätte ich einen 12-Monatsvertrag, würde ich die Kündigung (Tarifumstellung) auf keine Fall hinnehmen und mich auf die AGB berufen, die bei Vertragsabschluss gültig waren und somit der wichtigste Vertragsbestandteil meines Vertrags sind. ;-)

Grüße
Ralf
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[1.2.1] kechua antwortet auf Ralf Rabe
07.12.2001 19:32
Ich warte schon 4 Wochen auf eine Freischaltung. Leider vergebens.