Benutzer test222 schrieb:
Hier geht es um die AGB der Telekom, nicht von congstar. Wo steht, dass congstar das angekündigt haben soll? Nirgends. Was interessieren congstar-Kunden die AGB der Telekom? Nichts! Sie haben nämlich vertraglich NICHTS mit der Telekom zu tun!
Jetzt wird's langsam bizarr... Wenn die Telekom UMTS abschaltet, was passiert dann bei den Kunden der Telekom-Tochter congstar?
Auf jeden Fall mal nicht "nichts".
Das ist zudem auch falsch. Nicht nur, dass congstar eine 100%ige Tochter der Telekom ist und die Kunden im Netz der Telekom funken.
Darüber hinaus gilt auch dieser Passus:
15.3
Eine Übertragung der aus diesem
Vertragsverhältnis resultierenden Rechten und
Pflichten an die Telekom Deutschland GmbH,
Landgrabenweg 151, 53227 Bonn (Amtsgericht
Bonn, HRB 59 19), an die Deutsche Telekom AG,
Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn
(Amtsgericht Bonn HRB 6794), oder eine
Beteiligungsgesellschaft von den genannten
Gesellschaften ist ohne Zustimmung des Kunden
zulässig. Dem Kunden steht nur für den
letztgenannten Fall der Übertragung auf eine
namentlich nicht genannte Beteiligungsgesell -
schaft das Recht zu, das Vertragsverhältnis ohne
Einhaltung einer Frist zu kündigen.
Wer die AGB bemüht, sollte sie auch gelesen haben!
Deswegen ist es für sie auch egal, was die Telekom ankündigt. Zumal sie es nicht angekündigt hat, sondern nur die Möglichkeit geschaffen hat.
Korinthenkackerei.
Es ist das Problem von congstar, den Netzzugang beizubehalten, nicht der Kunden.
Etwas anderes sagt ja auch niemand.
20021 werden kaum noch Handys ohne LTE im Einsatz sein.
Hat man analog bei UMTS auch gedacht.
Abgesehen davon 20021 wird noch einiges andere im Einsatz sein. Der BER wird allerdings immer noch nicht eröffnet sein.
Sollte congstar dann UMTS abschalten für Leute ohne LTE-Handy, wären congstar schadensersatzpflichtig
*lach*
Oder die Kunden werden zur Mutter geschoben, siehe oben. Man weiß es nicht. Spekulation.