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Lächlerliche Spekulation über Sachen in vier, fünf Jahren...


26.01.2017 22:30 - Gestartet von test222
Es macht überhaupt keinen Sinn darüber zu spekulieren, was in vier Jahren sein könnte.

Wenn die Telekom UMTS abschaltet, bekommen die congstar-Kunden dann sicherlich halt LTE als Ersatz. Warum denn nicht? Bis dahin ist LTE schon ziemlich alt und außerdem kann auch LTE in der Geschwindigkeit beschränkt werden. Was allerdings kaum Sinn macht bei den kleinen monatlichen Datenvolumen. Das ist eh bei max. Geschwindigkeit gleich weg.
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[1] Rotbaertchen antwortet auf test222
27.01.2017 11:38
Benutzer test222 schrieb:
Es macht überhaupt keinen Sinn darüber zu spekulieren, was in vier Jahren sein könnte.

Warum kündigt es die Telekom dann jetzt schon an, wenn es doch keinen Sinn macht?

Wenn die Telekom UMTS abschaltet, bekommen die congstar-Kunden dann sicherlich halt LTE als Ersatz. Warum denn nicht?

Warum denn nicht schon jetzt?

Hier in den Kommentaren wird grad mehr spekuliert als in den Meldungen.
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[1.1] Pitt_g antwortet auf Rotbaertchen
27.01.2017 11:50

einmal geändert am 27.01.2017 11:51
Zugegben ist noch lang hin, aber so lächerlich ist das Thema nicht, wenn sich jetzt jemand ein teures Smartphone holt, das weder mit oder ohne Provider Branding VoLTE hat..
Ich kauf mir ja kein freies Premium Modell was kein iPhone ist um die 800 EUR oder mehr und stell dann aber in 3 Jahren fest, das wars und ich darf, je nach GSM Netz Status drauf hoffen noch telefonieren zu können.

MMS soll bereits Mitte 2020 rausfallen, also so lange ist es nichtmal
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[1.1.1] Rotbaertchen antwortet auf Pitt_g
27.01.2017 14:20
Benutzer Pitt_g schrieb:
Zugegben ist noch lang hin, aber so lächerlich ist das Thema nicht, wenn sich jetzt jemand ein teures Smartphone holt, das weder mit oder ohne Provider Branding VoLTE hat..

Richtig, das Thema ist wichtig. Allerdings haben die meisten congstar-Kunden kein LTE und deswegen würden die Besitzer hochwertiger Smartphones dort eher nicht Kunde werden.

Ich kauf mir ja kein freies Premium Modell was kein iPhone ist um die 800 EUR oder mehr und stell dann aber in 3 Jahren fest, das wars und ich darf, je nach GSM Netz Status drauf hoffen noch telefonieren zu können.

So sieht's aus und siehe oben - neues iPhone und congstar? Das würde ich schon heute nicht machen.

Die Telekom hat jetzt den Fuß in der Tür, um später zu können: "Wir haben es ja lange vorher angekündigt". Voll auf der sicheren Seite halt.
Der positive Nebeneffekt könnte sein, dass congstar offiziell LTE kriegt. Sonst könnten die Discounterkunden ja auch bis zum Sankt Nimmerleinstag in der UMTS-Hölle schmoren.
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[1.2] test222 antwortet auf Rotbaertchen
27.01.2017 19:09
Hier geht es um die AGB der Telekom, nicht von congstar. Wo steht, dass congstar das angekündigt haben soll? Nirgends. Was interessieren congstar-Kunden die AGB der Telekom? Nichts! Sie haben nämlich vertraglich NICHTS mit der Telekom zu tun!

Deswegen ist es für sie auch egal, was die Telekom ankündigt. Zumal sie es nicht angekündigt hat, sondern nur die Möglichkeit geschaffen hat.

Es ist das Problem von congstar, den Netzzugang beizubehalten, nicht der Kunden. 20021 werden kaum noch Handys ohne LTE im Einsatz sein. Sollte congstar dann UMTS abschalten für Leute ohne LTE-Handy, wären congstar schadensersatzpflichtig

Benutzer Rotbaertchen schrieb:
Benutzer test222 schrieb:
Es macht überhaupt keinen Sinn darüber zu spekulieren, was in vier Jahren sein könnte.

Warum kündigt es die Telekom dann jetzt schon an, wenn es doch keinen Sinn macht?

Wenn die Telekom UMTS abschaltet, bekommen die congstar-Kunden dann sicherlich halt LTE als Ersatz. Warum denn nicht?

Warum denn nicht schon jetzt?

Hier in den Kommentaren wird grad mehr spekuliert als in den
Meldungen.
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[1.2.1] Rotbaertchen antwortet auf test222
27.01.2017 20:46
Benutzer test222 schrieb:
Hier geht es um die AGB der Telekom, nicht von congstar. Wo steht, dass congstar das angekündigt haben soll? Nirgends. Was interessieren congstar-Kunden die AGB der Telekom? Nichts! Sie haben nämlich vertraglich NICHTS mit der Telekom zu tun!

Jetzt wird's langsam bizarr... Wenn die Telekom UMTS abschaltet, was passiert dann bei den Kunden der Telekom-Tochter congstar?
Auf jeden Fall mal nicht "nichts".

Das ist zudem auch falsch. Nicht nur, dass congstar eine 100%ige Tochter der Telekom ist und die Kunden im Netz der Telekom funken.

Darüber hinaus gilt auch dieser Passus:
15.3
Eine Übertragung der aus diesem
Vertragsverhältnis resultierenden Rechten und
Pflichten an die Telekom Deutschland GmbH,
Landgrabenweg 151, 53227 Bonn (Amtsgericht
Bonn, HRB 59 19), an die Deutsche Telekom AG,
Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn
(Amtsgericht Bonn HRB 6794), oder eine
Beteiligungsgesellschaft von den genannten
Gesellschaften ist ohne Zustimmung des Kunden
zulässig. Dem Kunden steht nur für den
letztgenannten Fall der Übertragung auf eine
namentlich nicht genannte Beteiligungsgesell -
schaft das Recht zu, das Vertragsverhältnis ohne
Einhaltung einer Frist zu kündigen.

Wer die AGB bemüht, sollte sie auch gelesen haben!

Deswegen ist es für sie auch egal, was die Telekom ankündigt. Zumal sie es nicht angekündigt hat, sondern nur die Möglichkeit geschaffen hat.

Korinthenkackerei.

Es ist das Problem von congstar, den Netzzugang beizubehalten, nicht der Kunden.

Etwas anderes sagt ja auch niemand.

20021 werden kaum noch Handys ohne LTE im Einsatz sein.

Hat man analog bei UMTS auch gedacht.

Abgesehen davon 20021 wird noch einiges andere im Einsatz sein. Der BER wird allerdings immer noch nicht eröffnet sein.

Sollte congstar dann UMTS abschalten für Leute ohne LTE-Handy, wären congstar schadensersatzpflichtig

*lach*

Oder die Kunden werden zur Mutter geschoben, siehe oben. Man weiß es nicht. Spekulation.
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[1.2.1.1] test222 antwortet auf Rotbaertchen
28.01.2017 02:01

einmal geändert am 28.01.2017 02:02
Tja, auch wieder sachlich falsch.

Erstmal gelten für jeden Vertrag die mit dem Vertrag abgeschlossenen Rechte und Pflichten. Der Kunde muss zahlen, der Anbieter die versprochene Leistung erbringen. Bei congstar ist das ja offensichtlich eine UMTS-Verbindung im Netz der Telekom. Das kann sich auch durch neue AGB nicht ändern, da ein/das wesentliche Vertragsbestandteil. Allenfalls höherwertiger, wobei das im Einzelfall zu betrachten ist. LTE wäre sicher okay, wenn der Kunde es auch nutzen kann. Wenn nicht, dann nicht. Und dabei ist es auch egal, ob die Kunden an die Telekom weiter gereicht werden oder congstar an o2 verkauft wird. Es gilt weiterhin der abgeschlossene Vertrag. Sie zitieren selbst "mit Rechten und Pflichten". Wichtig: "Pflichten". Vertrag ist Vertrag. Würde o2 congstar kaufen, müsste o2 dennoch weiterhin bis zum Ende des Vertrages das Telekom-Netz nutzen.

Und Schadensersatz ist nicht albern. Wenn ein Vertragspartner eine Leistung nicht erbringt, besteht grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz. Hier z. B. wenn jemand nicht mehr telefonieren oder surfen kann. Nach ihrer Argumentation könnte ein Anbieter ja folgenlos Verträge brechen.

AGBs können zudem nicht einfach nachträglich geändert werden ohne z. B. Sonderkündigungsrecht. Die neuen AGBs der Telekom gelten nur für neue Verträge oder bei Vertragsverlängerungen.

Benutzer Rotbaertchen schrieb:
Benutzer test222 schrieb:
Hier geht es um die AGB der Telekom, nicht von congstar. Wo steht, dass congstar das angekündigt haben soll? Nirgends. Was interessieren congstar-Kunden die AGB der Telekom? Nichts! Sie haben nämlich vertraglich NICHTS mit der Telekom zu tun!

Jetzt wird's langsam bizarr... Wenn die Telekom UMTS abschaltet, was passiert dann bei den Kunden der Telekom-Tochter congstar?
Auf jeden Fall mal nicht "nichts".

Das ist zudem auch falsch. Nicht nur, dass congstar eine 100%ige Tochter der Telekom ist und die Kunden im Netz der Telekom funken.

Darüber hinaus gilt auch dieser Passus:
15.3
Eine Übertragung der aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden Rechten und Pflichten an die Telekom Deutschland GmbH, Landgrabenweg 151, 53227 Bonn (Amtsgericht Bonn, HRB 59 19), an die Deutsche Telekom AG, Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 6794), oder eine Beteiligungsgesellschaft von den genannten Gesellschaften ist ohne Zustimmung des Kunden zulässig. Dem Kunden steht nur für den letztgenannten Fall der Übertragung auf eine namentlich nicht genannte Beteiligungsgesell - schaft das Recht zu, das Vertragsverhältnis ohne
Einhaltung einer Frist zu kündigen.

Wer die AGB bemüht, sollte sie auch gelesen haben!

Deswegen ist es für sie auch egal, was die Telekom ankündigt. Zumal sie es nicht angekündigt hat, sondern nur die Möglichkeit geschaffen hat.

Korinthenkackerei.

Es ist das Problem von congstar, den Netzzugang beizubehalten, nicht der Kunden.

Etwas anderes sagt ja auch niemand.

20021 werden kaum noch Handys ohne LTE im Einsatz sein.

Hat man analog bei UMTS auch gedacht.

Abgesehen davon 20021 wird noch einiges andere im Einsatz sein. Der BER wird allerdings immer noch nicht eröffnet sein.

Sollte congstar dann UMTS abschalten für Leute ohne LTE-Handy, wären congstar schadensersatzpflichtig

*lach*

Oder die Kunden werden zur Mutter geschoben, siehe oben. Man
weiß es nicht. Spekulation.
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[1.2.1.1.1] Rotbaertchen antwortet auf test222
28.01.2017 11:15
Benutzer test222 schrieb:
Tja, auch wieder sachlich falsch.

Was genau?

Erstmal gelten für jeden Vertrag die mit dem Vertrag abgeschlossenen Rechte und Pflichten. Der Kunde muss zahlen, der Anbieter die versprochene Leistung erbringen. Bei congstar ist das ja offensichtlich eine UMTS-Verbindung im Netz der Telekom. Das kann sich auch durch neue AGB nicht ändern, da ein/das wesentliche Vertragsbestandteil. Allenfalls höherwertiger, wobei das im Einzelfall zu betrachten ist. LTE wäre sicher okay, wenn der Kunde es auch nutzen kann. Wenn nicht, dann nicht. Und dabei ist es auch egal, ob die Kunden an die Telekom weiter gereicht werden oder congstar an o2 verkauft wird. Es gilt weiterhin der abgeschlossene Vertrag. Sie zitieren selbst "mit Rechten und Pflichten". Wichtig: "Pflichten". Vertrag ist Vertrag. Würde o2 congstar kaufen, müsste o2 dennoch weiterhin bis zum Ende des Vertrages das Telekom-Netz nutzen.

Gegen all das sage ich ja nichts.

Und Schadensersatz ist nicht albern. Wenn ein Vertragspartner eine Leistung nicht erbringt, besteht grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz. Hier z. B. wenn jemand nicht mehr telefonieren oder surfen kann. Nach ihrer Argumentation könnte ein Anbieter ja folgenlos Verträge brechen.

Nö, da hast Du was falsch verstanden.

AGBs können zudem nicht einfach nachträglich geändert werden ohne z. B. Sonderkündigungsrecht. Die neuen AGBs der Telekom gelten nur für neue Verträge oder bei Vertragsverlängerungen.

Nein, nicht jede AGB-Änderung zieht ein Sonderkündigungsrecht für den Kunden nach sich.

Nochmal: Worauf es mir ankommt, ist, dass er viele Optionen gibt, wie sich congstar und die Telekom in Zukunft verhalten können. Es gibt keinen festgeschriebenen Weg.

- Einstellung der Marke congstar und Kündigung der Nutzer in 2020 (unwahrscheinlich, aber möglich)
- Einstellung der Marke congstar und Migration der Nutzer zur Telekom in 2020 (unwahrscheinlich, aber möglich; laut AGB sogar fixiert)
- LTE-Freischaltung für congstar vor 2020 (wahrscheinlich und sehr wünschenswert)
- Gar keine Abschaltung von UMTS seitens Telekom (auch nicht unwahrscheinlich, hängt aber von der Frequenzvergabe ab)
- Abschaltung von UMTS in 2020 und national roaming nur für UMTS (extrem unwahrscheinlich, aber denkbar)

Die Liste kann beliebig weitergeführt werden. Was davon geplant ist, ob etwas geplant ist und was kommt, ist alles Spekulation. AGBs, Leistungsbeschreibungen & Co. lassen keinen Schluss zu.

Für interessierte Kreise hingegen ist eine Diskussion darüber, was kommen könnte, mehr als angebracht.
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[1.2.2] trzuno antwortet auf test222
28.01.2017 14:26
Benutzer test222 schrieb:
Sollte congstar dann UMTS abschalten für Leute ohne LTE-Handy, wären congstar schadensersatzpflichtig

Das würde nur für noch gültige Verträge gelten in denen dem Kunden UMTS auch zugesichert ist.

Wenn UMTS zum Ende 2020 abgeschaltet werden soll, dann darf Congstar halt keine Verträge anbieten, die UMTS länger garantieren.

Also kurz vor Ende 2018 wird der letzte UMTS-Garantie-2-Jahresvertrag abgeschlossen, aber später halt nicht ohne Vertragsänderung (kein UMTS mehr) verlängert.

Auch ältere Verträge werden rechtzeitig vor der UMTS Abschaltung dann nur noch ohne Zusage der UMTS Verfügbarkeit verlängert. usw.

Einen Rechtsanspruch auf einen UMTS Vertrag oder dessen Verlängerung inkl.UMTS gibt es nicht.

Wenn Congstar also ab irgendeinem Stichtag neue Verträge oder Vertragsverlängerungen nur noch ohne UMTS Garantie anbietet, dann ist das völlig legal.

Probleme könnte es höchstens geben, wenn in 2019 ein 2 Jahresvertrag ohne UMTS Garantie, aber mit einem kein-LTE Smartphone angeboten wird, das dann ab Ende 2020 quasi unbrauchbar wird. Aber ich glaube kaum, das es dann überhaupt noch neue Smartphones ohne LTE mit LTEVoIP geben wird.

Besitzer älterer Smartphones ohne LTE?
Tja, Pech gehabt. Genauso wie schon seit Jahren auch die ersten analogen Mobilphones nicht mehr nutzbar sind.