Benutzer flatburger schrieb:
braucht man sich auch nicht wundern. Die Vectoring Versorgung im Nahbereich wird nun schon seit Jahren durch Prozesse und Einwendungen der Netzbetreiber untereinander verhindert. Die Diskussion Glas statt Vectoring ist nicht zielführend, weil es auf den schnellen und zügigen Ausbau ankommt.
Ein Problem, warum Netzbetreiber klagen, ist, dass die Regulierungsentscheidungen für ganz Deutschland getroffen werden, obwohl ganz unterschiedliche Voraussetzungen in verschiedenen Gebieten bestehen.
Hier in Kempten hat die Telekom Glasfaser in jedes Haus gelegt. Warum soll nun hier zusätzlich noch die Telekom die Erlaubnis bekommen, HVT-VDSL-Vectoring zu machen, wenn sie Glas hat ? Durch die Regulierungsentscheidung bekommt sie genau dies und der Wettbewerber M-Net muss seine VDSL-Kunden am HVT ABSCHALTEN bzw. auf 18 Mbit/s downgraden. Das Ergebnis ist ein Telekom Monopol, da die Glasfaser exklusiv der Telekom vorbehalten ist, d.h. man kann in den mit Glas versorgten Gebäuden keinen Anschluss eines Wettbewerbers bekommen, da die Telekom keine Vorleistungen über Glas liefert. Die bekommen noch nicht mal ihre eigenen Kunden angeschaltet, weil sie es technisch nicht drauf haben. Geschäftskunden müssen ebenso bei 16 Mbit/s rumkrebsen, da bis heute kein IP-Durchwahlanschluss der Telekom verfügbar ist und damit auch keine Schaltung über Glasfaser.
Bei diesen Rahmenbedingungen hier, wäre es wettbewerbsfördernder, wenn M-Net Vectoring im HVT ausbauen dürfte und nicht die Telekom, die ja ohnehin schon ihre Glasfaser-Infrastruktur hat.
5 Jahre nach Verlegung der Glasfaser liegt der Beschaltungsgrad übrigens in den meisten Gebäuden <10 %. In München bei M-net Glasfaser inzwischen vielfach >50 %. Da sieht man doch, dass man der Telekom hier nicht noch mehr Vorteile verschaffen muss, sie kann es einfach nicht. Liegt an fehlendem Personal (Techniker), dem Anspruch zwanghaft FTTH und nicht nur FTTB machen zu wollen und einer unflexiblen Tarifstruktur. (Telekom bietet kein DSL ohne Telefon an => junge Kunden, keine Verträge ohne oder mit kurzer MLZ => Studenten etc.)
mfG