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Der Bericht geht völlig an der Realität vorbei


22.03.2017 10:54 - Gestartet von wolfbln
4x geändert, zuletzt am 22.03.2017 11:49
Also mal ganz langsam: Es gibt prepaid und postpaid.

Bei postpaid-Verträgen war es bisher schon immer schwer möglich Verträge im Ausland zu bekommen. Häufig ist eine lokale Bankverbindung, Wohnsitz, Bankkarte etc. notwendig. Das ist in Deutschland auch nicht anders. Nur ganz wenige Betreiber akzeptieren Ausländer (ohne deutschen Wohnsitz) heute schon als Vertragskunden. Im Ausland genauso. Der Ausfall soll ja möglichst gering sein und das geht nur mit "Inländern". Also "stabile Bindungen" sind für Verträge überhaupt nichts neues.

Bei prepaid-Verträgen kann man in 200 Ländern auf der Welt SIM-Karten bekommen. Dies wird auch in Europa so bleiben. Manche Länder registrieren nicht mal, wie sollen dann ein Nutzer eine "stabile Bindung" nachweisen?

Die Betreiber haben diese Klausel bisher nie angewendet. Vielleicht wird sie in Zukunft in bestimmten "Missbrauchsfällen" gezogen, aber sicher nicht damit sich ein Urlauber keine SIM mehr kaufen kann. Wir bekommen ja auch viele Touristen von außerhalb der EU, die kein günstiges Roaming bekommen und eine lokale SIM wollen.

Eine viel größere Hürde für Ausländer ist unser ziemlich undurchsichtiges Online-Registri­erungsverfahren, häufig nur auf deutsch, wo auch noch eine Adresse angegeben werden muss. Es gibt daher Foren, da wird behauptet, man bekäme als Ausländer in Deutschland gar keine Prepaid SIM. Ich rate denen die Registrierung in den Betreiberläden, geht natürlich nicht bei Lidl oder Aldi Karten.

Man hat diese Klausel aufgenommen, damit das "permanente Roaming" verhindert werden kann. Z.B. Orange verkauft in Polen 9GB für 2,10€ umgerechnet im Prepaid. Zu diesen Preisen gehts im Roaming eben nicht dauerhaft in Deutschland. Viel effektiver sehe ich aber hier die FUP-Klausel, wonach nur ein Anteil im Roaming bei Billigtarifen rausgegeben werden muss.

So könnte es möglich sein über eine fehlende "stabile Bindung" das dauerhafte Roaming zu begrenzen. Nur ist das sehr schwammig formuliert und in der Praxis schwer nachweisbar, aber auch für den Betreiber, der abschaltet. Er könnte beispielsweise ein Einbuchen ins Heimatnetz alle # Monate verlangen.

Dass eine lokale Adresse bei der Prepaid-Registrierung erforderlich ist, gilt für Deutschland nämlich schon lange, auch ganz ohne "stabile Bindung". Das kann bei Besuchern aber auch ein Hotel oder B&B sein und muss keine "Meldeadresse" sein.