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21.03.2017 19:33 - Gestartet von koelli
Was ist eigentlich mit den Verträgen, die heute schon Auslandsoptionen enthalten? Konkretes Beispiel: im Inland 3 GB, davon 1 GB im Ausland nutzbar.
Müssen ab Mitte Juni dann die kompletten 3 GB im Ausland nutzbar sein oder zählt das als Spezialvertrag und es bleibt bei den 1 GB im Ausland?
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[1] albertmagno antwortet auf koelli
22.03.2017 10:58
Benutzer koelli schrieb:
Was ist eigentlich mit den Verträgen, die heute schon Auslandsoptionen enthalten? Konkretes Beispiel: im Inland 3 GB, davon 1 GB im Ausland nutzbar.
Müssen ab Mitte Juni dann die kompletten 3 GB im Ausland nutzbar sein oder zählt das als Spezialvertrag und es bleibt bei den 1 GB im Ausland?

Das ist doch wirklich eine interessante Frage, da im Moment diese Tarifform stark vermarktet wird (1&1, Drillich, Tarifhaus pp.).

Hat jemand hierzu Informationen ? Das letzte, was ich hörte war, dass diese Tarife künftig nur mit 1Gb EU-Volumen weiter laufen und die anderen GB dann tatsächlich nur Inland....
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[1.1] wolfbln antwortet auf albertmagno
22.03.2017 11:08

einmal geändert am 22.03.2017 11:10
Benutzer albertmagno schrieb:
Benutzer koelli schrieb:
Was ist eigentlich mit den Verträgen, die heute schon Auslandsoptionen enthalten? Konkretes Beispiel: im Inland 3 GB, davon 1 GB im Ausland nutzbar.
Müssen ab Mitte Juni dann die kompletten 3 GB im Ausland nutzbar sein oder zählt das als Spezialvertrag und es bleibt bei den 1 GB im Ausland?

Das ist doch wirklich eine interessante Frage, da im Moment diese Tarifform stark vermarktet wird (1&1, Drillich, Tarifhaus pp.).

Hat jemand hierzu Informationen ? Das letzte, was ich hörte war, dass diese Tarife künftig nur mit 1Gb EU-Volumen weiter laufen und die anderen GB dann tatsächlich nur Inland....

Das ist wirklich interessant. Also der Betreiber muss - laut Gesetz - am 15.6. auf den Euro-Tarif umstellen. Dann gilt "roam like at home". Also (fast) alles Inlandsvolumen kann auch im EU-Ausland verbraucht werden ohne Aufpreise.
Er kann aber weiter alternative Tarife anbieten, laut Gesetz als Opt-out. Telefónica hat das schon letztes Jahr nicht beachtet und ein Opt-out in den Euro-Tarif gemacht.

Wie auch immer: man wird wohl die Wahl haben:
(1) entweder den geregelten Euro-Tarif. Dann gehen die Inklusivleistungen ohne Aufpreise im EU-Ausland vom Inlandskontingent ab
(2) oder den bisherigen Tarif. Dann hat man zusätzlich zum Inlandsvolumen das EU-Volumen drauf.

Was nun von beiden besser ist, muss jeder selbst für sich entscheiden. Der Wechsel muss - laut Regelung - zu jedem neuen Tarifzyklus (in der Regel 30 Tage) erfolgen dürfen.
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[1.1.1] rolf_berg antwortet auf wolfbln
22.03.2017 11:27
Benutzer wolfbln schrieb:

Wie auch immer: man wird wohl die Wahl haben: (1) entweder den geregelten Euro-Tarif. Dann gehen die Inklusivleistungen ohne Aufpreise im EU-Ausland vom Inlandskontingent ab (2) oder den bisherigen Tarif. Dann hat man zusätzlich zum Inlandsvolumen das EU-Volumen drauf.

(3) oder den bisherigen Tarif. Dann hat man nur das bisherige EU-Volumen und wird danach abgeschaltet.

Es ist nämlich nicht so, dass alle Tarife ZUSÄTZLICH zum Inlandsvolumen ein Auslandsvolumen haben. Oft wird die Auslandsnutzung auch auf das Inlandsvolumen angerechnet. Die z.B. 1 GB Auslandsnutzung sind dann quasi ein Limit und keine Zusatzleistung.

Ich verstehe das Gesetz aber so, dass alle bisherigen Verträge so erweitert werden müssen, dass jegliche EU-Nutzung wie daheim abgerechnet wird. Damit steht einem das Inlandsvolumen in der ganzen EU zur Verfügung.

Interessant wird die Frage sein, was mit der Schweiz, Lichtenstein und Norwegen ist. Viele Verträge rechnen diese wie EU ab, das aber freiwillig. Manche wie Vodafone hingegen kassieren fette Roamingpreise in diesen Ländern. Die EU-Verordnung gilt hier nicht. Es kann also sein, dass ein Tarif mit z.B. 1 GB Auslandsvolumen und 3 GB Inlandsvolumen künftig zwar in der ganzen EU die 3 GB bietet, in den besagten Ländern hingegen weiter nur 1 GB.
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[1.1.1.1] wolfbln antwortet auf rolf_berg
22.03.2017 11:36

einmal geändert am 22.03.2017 11:38
Benutzer rolf_berg schrieb:

Ich verstehe das Gesetz aber so, dass alle bisherigen Verträge so erweitert werden müssen, dass jegliche EU-Nutzung wie daheim abgerechnet wird. Damit steht einem das Inlandsvolumen in der ganzen EU zur Verfügung.

JA, richtig. Wobei "jegliche" für Daten mit gewissen Grenzen in Dauer oder Volumen versehen werden kann.

Aber der Anbieter kann alternativ immer Tarifoptionen anbieten, wo dann der EU-Tarif nicht gilt. Dies ist eigentlich als Opt-out vorgesehen. Also der bisherige Tarif ist weiter möglich.

Es wird nur nicht gehen, erst das EU-Zusatzguthaben des alten Tarif zu verbrauchen und dann auch noch Roam like at Home vom Inlandsanteil zu wollen.

Ob es einen Opt-out in den bisherigen Tarif gibt oder einen Opt-out in den EU-Tarif wird sich wohl noch zeigen.
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[1.1.1.2] fcschalke antwortet auf rolf_berg
22.03.2017 11:40
Benutzer rolf_berg schrieb:
Benutzer wolfbln schrieb:

(...)

Interessant wird die Frage sein, was mit der Schweiz, Lichtenstein und Norwegen ist. Viele Verträge rechnen diese wie EU ab, das aber freiwillig. Manche wie Vodafone hingegen kassieren fette Roamingpreise in diesen Ländern. Die EU-Verordnung gilt hier nicht. Es kann also sein, dass ein Tarif mit z.B. 1 GB Auslandsvolumen und 3 GB Inlandsvolumen künftig zwar in der ganzen EU die 3 GB bietet, in den besagten Ländern hingegen weiter nur 1 GB.

Das ist so nicht ganz richtig. Nur in der Schweiz gilt der regulierte Euro-Tarif nicht (höchstens also freiwillige Leistung der Anbieter). In Liechtenstein, Island und Norwegen gilt der Euro-Tarif sehr wohl seit 2012 verpflichtend. Anbei der Link zum diesbetreffenden Beschluss des gemeinsamen EWR Ausschusses.

Mit freundlichen Grüßen
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[1.1.1.2.1] wolfbln antwortet auf fcschalke
22.03.2017 12:02

2x geändert, zuletzt am 22.03.2017 12:03
Benutzer fcschalke schrieb:

Das ist so nicht ganz richtig. Nur in der Schweiz gilt der regulierte Euro-Tarif nicht (höchstens also freiwillige Leistung der Anbieter). In Liechtenstein, Island und Norwegen gilt der Euro-Tarif sehr wohl seit 2012 verpflichtend. Anbei der Link zum diesbetreffenden Beschluss des gemeinsamen EWR Ausschusses.

Mit freundlichen Grüßen

Korrekt also der "EU-Tarif" gilt in der ganzen EU. Also auch (noch) in Großbritannien einschl. Gibraltar. Und in den franz. Überseeprovinzen: Martinique, Guadeloupe, Franz. Guyana, Réunion, Mayotte,

plus den 3 EWR-Ländern: Norwegen, Island und Liechtenstein.

Er gilt nicht in der Schweiz (das größte Loch), Monaco, Andorra (haben beide eigene Telecoms), im Balkan und Osteuropa.

Außerdem nicht in Flugzeug- und Schiffsnetzen auch innerhalb der EU.

Warum das so wichtig ist? Vodafone z.B. verlangt dann 1000x mehr für die Schweiz oder Serbien als für die EU bei Daten. Die Fallhöhe wird riesig.

Wie andere Betreiber mit der Schweiz umgehen, wird sich zeigen. Die Eingruppierung kann aber immer wieder verändert werden. Sie ist kein Vertragsbestandteil. In England und den Niederlanden ist die Schweiz bei Vodafone in der EU-Zone.
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[1.1.1.2.2] Kinan antwortet auf fcschalke
22.03.2017 12:08
Benutzer fcschalke schrieb:
Benutzer rolf_berg schrieb:
Benutzer wolfbln schrieb:

(...)

Das ist so nicht ganz richtig. Nur in der Schweiz gilt der regulierte Euro-Tarif nicht (höchstens also freiwillige Leistung der Anbieter). In Liechtenstein, Island und Norwegen gilt der Euro-Tarif sehr wohl seit 2012 verpflichtend. Anbei der Link zum diesbetreffenden Beschluss des gemeinsamen EWR Ausschusses.

Mit freundlichen Grüßen

Sorry, hatte den Link vergessen: http://www.efta.int/media/documents/legal-texts/eea/other-legal-documents/adopted-joint-committee-decisions/2012%20-%20German/173-2012g.pdf