Benutzer postb1 schrieb:
Benutzer fe rnwe h schrieb:
Und deshalb werden woh diejenigen, die kürzere als die z.Zt. neu vergebenen Nummern haben, damit belästigt?
Wohl kaum. Kurznummern im Festnetz genießen nur noch Bestandsschutz. Das heißt: einmal weg - immer weg. Neue Festnetznummern müssen m.w. gemäß internationaler Standards inzwischen siebenstellig sein.
Der deutsche Rufnummernraum ist Teil des weltweiten Rufnummernraums, wie er in der ITU-Empfehlung E.164 definiert wurde und wird von der Bundesnetzagentur reguliert. (bundesnetzagentur.de). Mit Verfügung Nr. 13/2009 (Amtsblatt 8/2009
vom 06.05.2009) wurde festgelegt, dass neu zuzuteilende Rufnummern für Netzzugänge mit Einzelrufnummern (NZ-E) grundsätzlich elf Stellen lang sind. Nur in den vier Ortsnetzbereichen mit zweistelliger Ortsnetzkennzahl Berlin (030),
Hamburg (040), Frankfurt (069) und München (089) sind Rufnummern für NZ-E zehnstellig zuzuteilen. Bei der Anwahl einer Ortsnetzrufnummer, die nicht zum eigenen ONB gehört, sind die nationale Verkehrsausscheidungsziffer (Präfix) „0“ und die ONKz mitzuwählen.
Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/
DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/Rufnummern/ONRufnr/ortsnetze_node.html
Im Amtsdeutsch der BNa wird der Präfix 0 bei der umgangssprachlich als Ortsvorwahl genannten Ortsnetzkennzahl nicht mitgerechnet. Es ergibt sich inklusive der Ortsvorwahl eine Länge der „Festnetznummer“ von 12 Stellen. Beispiel bei fünfstelliger Ortsvorwahl plus sieben Stellen Einzelrufnummer:
xxxxx / xxxxxxx = 12 Stellen.
In den Ortsnetzen 030, 040, 069, 089 haben neu vergebene Festnetznummern eine Länge von insgesamt 13 Stellen.
Wer eine alte Festnetznummer hat, sollte diese tunlichst nicht kündigen oder vom Anbieter nicht gekündigt bekommen, denn diese darf nicht wieder neu zugeteilt werden. Betroffene O2-Kunden sollten einem Tausch der Festnetzrufnummer widersprechen.