Thread
Menü

Prepaid-Guthaben


18.07.2017 18:50 - Gestartet von Balkonfurzer
einmal geändert am 18.07.2017 18:50
Was passiert eigentlich mit Prepaid-Guthaben bei den Anbietern:
- Kunde vergisst es zurückzufordern oder ist zu faul dazu
- Kunde hat das Zeitliche gesegnet und die Erben wissen nichts vom Restguthaben
Kommt das in die Kaffeekasse, auf ein Treuhandkonto oder wohin?
Menü
[1] Skyboy100 antwortet auf Balkonfurzer
19.07.2017 00:15
Benutzer Balkonfurzer schrieb:
Was passiert eigentlich mit Prepaid-Guthaben bei den Anbietern:
- Kunde vergisst es zurückzufordern oder ist zu faul dazu
- Kunde hat das Zeitliche gesegnet und die Erben wissen nichts vom Restguthaben Kommt das in die Kaffeekasse, auf ein Treuhandkonto oder wohin?


Ja, die Frage ist wirklich gut.Vor allem mit den sogenannten "geschenktem Guthaben", wenn ein Kunde sein sogenanntes Startguthaben nicht abtelefoniert,obwohl es als Inclusivleistung einer Simkarte mitbezahlt worden ist.Gemeint sind Kaufkarten mir 10 EUR oder 5 EUR Startguthaben, die der Kunde mit 10EUR oder 9,99 EUR bezahlt.

Grüsse Skyboy100
Menü
[1.1] blubbla antwortet auf Skyboy100
19.07.2017 14:11
Was passiert eigentlich mit Prepaid-Guthaben bei den Anbietern:

Zumindest zu dem Geld, was bei der Telekom als Festnetzkunde liegt, kann ich eine Antwort geben. Bei uns war das der Fall, dass nach Kündigung von Omas Anschluss ein Guthaben vorhanden war. Oma hat den Verrechnungsscheck entsorgt und das Ganze vergessen. Gut, war auch "nur" eine Summe unter 10 Euro. Knappe 10 ider 11 Monate später hat sie sich beim Aufräumen der Unterlagen dann doch an das Geld errinnert.
Anruf bei der Telekom hat ergeben das das Geld dort immer noch auf Auszahlung wartet. Sie hat dann einen neuen Verrechnungsscheck erhalten und bei der Bank dann die Auszahlung.
Da ich angerufen hatte, habe ich die selbe Frage gestellt die du gestellt hast. Hatte mich damals interessiert. Ok, bei uns ging es um das "Festnetz-Geld". Zumindest bei Geldern der Festnetzkunden, so die Aussage der Mitarbeiterin, geht das Geld irgendwann an das "Betreuungswerk Post Postbank Telekom". Wird somit nicht als Gewinn verbucht.
Und falls nach einer Spende des Geldes sich doch plötzlich der Kunde noch meldet, bekommt er sein Geld dennoch wieder. Wird dann aber nicht vom Betreuungswerk zurückgefordert, dann hat die Telekom einfach "Pech" gehabt bzw. was Gutes getan.

Ja, die Frage ist wirklich gut.Vor allem mit den sogenannten "geschenktem Guthaben", wenn ein Kunde sein sogenanntes Startguthaben nicht abtelefoniert,obwohl es als Inclusivleistung einer Simkarte mitbezahlt worden ist.Gemeint sind Kaufkarten mir 10 EUR oder 5 EUR Startguthaben, die der Kunde mit 10EUR oder 9,99 EUR bezahlt.

Das widerrum ist doch eigentlich eine einfache Sache. Das Geld geht zurück an den Anbieter. Was anderes kann ich mir nicht vorstellen. Schließlich ist das "geschenkte Guthaben" ausschließlich zum Verbrauch auf deiner Rechnung. Eine Auszahlung oder Umbuchung auf einen anderen Vertrag, kannst du nicht vornehmen lassen. Wird dir abgelehnt. Auch bei Kündigung verfällt das evtl Restguthaben aus der Startzeit. Anders sieht es aus mit dem Geld was du später eingezahlt hast.