Benutzer malinfo schrieb:
Gelten eigentums- und damit verbundene oder eigentumsähnliche rechte etwa in arbeitspausen plötzlich nicht mehr ?
Wär' ja noch schöner, wenn ich als arbeitgeber nicht bestimmen könnte, wer meine büroausstattung/arbeitsmittel bzw. die von mir bezahlte internetverbindung wie nützt.
Doch, das kannst Du bestimmen, aber nicht, wenn der Arbeitnehmer seine eigenen Geräte dafür nutzt. Aber der Absatz war von mir wirklich auch sehr schlampig formuliert, da ich zwei verschiedene Umstände unzulässig vermischt habe. Sorry.
Der Arbeitgeber darf aber definitiv nicht grundlos ausspähen, egal wie die private Internetnutzung geregelt ist.