Thread
Menü

Was ist mit der Abmahnung der VZBV?


16.01.2002 20:21 - Gestartet von doc th
Der VZBV (Verbraucherzentralen-Bundesverband) hat Viag bereits im Oktober 2001 bezüglich der Aussage, "dass es für den Kunden zu keinen Veränderungen gekommen sei" erfolgreich abgemahnt.

Wenn Viag eine solche Abmahnung annimmt, bedeutet dies nicht automatisch ein Eingeständnis der Preiserhöhung? Dann müsste doch eigentlich eine ausserordentliche Kündigung gemäß Nr. 15 AGB greifen, oder?

Hat jemand mit einer solchen Begründung bereits eine Kündigung versucht?

Doc TH

P.S. Falls meine Frage bereits hier durchdiskutiert wurde - entschuldigung, ich klicke mich erst langsam durch...
Menü
[1] NicoF antwortet auf doc th
17.01.2002 00:46
Benutzer doc th schrieb:

Wenn Viag eine solche Abmahnung annimmt, bedeutet dies nicht automatisch ein Eingeständnis der Preiserhöhung? Dann müsste doch eigentlich eine ausserordentliche Kündigung gemäß Nr. 15 AGB greifen, oder?

Meines erachtens hat Viag wie es damals hier bei Teltarif stand die Abmahnung Nicht akzeptiert! der Pressersprecher, von Viag, sagte doch das die Abmahnung nur in Fax-Form vorliege und nicht, wie vorgeschrieben, per Einschreiben oder sowas....

Also können sie sie ja nicht angenommen haben, oder?

Cu
NicoF
Menü
[1.1] doc th antwortet auf NicoF
17.01.2002 10:00
NicoF antwortete:

Meines erachtens hat Viag wie es damals hier bei Teltarif stand die Abmahnung Nicht akzeptiert! der Pressersprecher, von Viag, sagte doch das die Abmahnung nur in Fax-Form vorliege und nicht, wie vorgeschrieben, per Einschreiben oder sowas....

Es geht hier um eine andere Abmahnung, die u.a. über den Newsticker von Heise verbreitet wurde. Diese Abmahnung hat Viag akzeptiert, wie ich es verstehe. Link siehe unten.

Wie gesagt: ich verstehe dass als Eingeständnis der Erhöhung.

http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/data/pmz-23.10.01-001/default.shtml&words=Viag

Menü
[2] Malte Nass antwortet auf doc th
20.01.2002 17:28
Benutzer doc th schrieb:
Der VZBV (Verbraucherzentralen-Bundesverband) hat Viag bereits im Oktober 2001 bezüglich der Aussage, "dass es für den Kunden zu keinen Veränderungen gekommen sei" erfolgreich abgemahnt.

Wenn Viag eine solche Abmahnung annimmt, bedeutet dies nicht automatisch ein Eingeständnis der Preiserhöhung? Dann müsste doch eigentlich eine ausserordentliche Kündigung gemäß Nr. 15 AGB greifen, oder?

Hat jemand mit einer solchen Begründung bereits eine Kündigung versucht?

Doc TH

P.S. Falls meine Frage bereits hier durchdiskutiert wurde - entschuldigung, ich klicke mich erst langsam durch...

Ich habe es mehrfach unter Zugrundelegung der TKV versucht und erhielt immer wieder eine Ablehnung meiner Forderung nach Sonderkündigung. Nun hat mich ein Beitrag in diesem Forum daran erinnert, dass Viag eine Abmahnung im Oktober 2001 akzeptiert hat. Darin ging es um eine damalige Aussage von Viag, für Kunden würde sicht NICHTS ändern. Diese wurde auch von Viag akzeptiert. Betrachtet man nun die Aussage der EU-Kommission, die Euroumstellung wäre korrekt verlaufen und man müsse die Anhebnung durch die Umstellung als eine einfache ERHÖHUNG ansehen, so steht hier wieder das Sonderkündigungsrecht gem. TKV zur Debatte. Durch die damalige angenommene Abmahnung hat Viag ja selbst zugegeben, dass es sich um eine Erhöhung handelt. Ich weiß. Es klingt alles etwas halbseiden. Eine Antwort auf diese "Schiene" steht noch aus. Ohnehin hat jetzt Viag erklärt, sie können(im Zusammenhang mit der aktuellen Erhöhung von T-Mobil)eine Preiserhöhung in nächster Zeit auf dem Privatekundenmarkt für ihre Tarife nicht ausschließen. Abwarten sage nur. Wenn nicht heute, dann morgen. Und mit der Einführung von UMTS hoffe ich, dass sich alle unzufriedenen Kunden wieder an alte "Leiden" zurückerinnern werden. Den unzufriedenen oder betrogenen Kunden von heute, kann man nur sehr schwer halten.